Ich kann an Quersubventionierung nichts Schlimmes erkennen. Bedeutet es doch letztendlich nur, dass die Gewinne eines Stadtwerkes z.B. für den Unterhalt eines Stadtbades o.Ä. genutzt werden. Die Gewinne kommen also mittelbar dem Bürger zugute.
Ohne Stadtwerk würden diese Unternehmensgewinne auch anfallen, nur eben bei einem privaten Versorger. Der private Versorger wird diese Gewinne natürlich nicht für eine Quersubventionierung nutzen, sondern einfach behalten bzw. an seine Aktionäre ausschütten.
Robin Hood war vermutlich eine Räuberlegende. Robin-Hood-Steuern, -Abgaben, -Verrechungen etc. pp. sind aber leider Realität. Sie werden mit Salmitaktik eingeführt und dann ausgebaut. Die Konzessionsabgabe gehört dazu. Sie wird zweckfrei unter fragwürdigen unterschiedlichen Bedingungen abkassiert und füllt völlig zweckfrei die Stadtsäckel. Die Quersubventionen gehören dazu. Hier wird nochmal zusätzlich mit überhöhten Preisen abkassiert und öffentliche Aufgaben mit dem Geld der Strom- und Gasverbraucher finanziert. Es ist für mich bemerkenswert, wenn ein Jurist da, von der Gerechtigkeit mal abgesehen, keine rechtlichen Probleme sieht. Wann darf man Einnahmen und Ausgaben oder Gewinne und Verluste privat verrechnen? Die Quersubventionierung war auch für Stadtwerke nicht zulässig. Man hat das "Recht" nachträglich geändert um den Folgen der Übertretungen zu entgehen. So bekommt die Rechtsstaatlichkeit doch immer wieder kräftige Schläge und als Spuren bleiben die Dellen sichtbar.
Stadtwerke sind dazu keine privaten Versorger. Sie haben besondere Verpflichtungen und unterliegen Beschränkungen, gerade auch was den Gewinn angeht.
Abgesehen davon würden
"die Gewinne" in diesen Größeordnungen bei einem funktionierenden Wettbewerb nicht anfallen, auch nicht bei einer Stadtwerke GmbH.
In der Zwischenzeit machen einige Stadtwerke im Dunstkreis der Energiewende kräftige Verluste (
Beispiel), da ist Schluss mit lustig und Schluss mit der Quersubventionierung, Schwimmbäder nicht ausgenommen. Eine tolle weitere Zwickmühle für die betroffenen Kommunen.
@Black, das Stadtbad wird gerne als Beispiel genommen. Das hat einen langen Bart, soll der noch länger werden? Man versucht es immer wieder, es kommt bei Vielen an. Klar, Viele nutzen das öffentliche Schwimmbad. Der Unterhalt ist aber nicht Aufgabe der Strom- und Gasverbraucher. Wenn, dann ist das aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. @Black, Sie wissen es genau, die Quersubventionierung macht längst nicht halt bei den Stadtbädern oder dem öffentlichen Nahverkehr. Es werden Sportarenen für die Nutzung durch den bezahlten Profisport quersubventioniert und mehr.
@NN, zu den Quersubventionen kamen noch die überhöhten und ausgeschütteten Gewinne, die dann noch zusätzlich zweckentfremdet verwendet wurden. Nur ein Teil wurde zur Eigenkapitalstärkung genutzt. Wären die Gewinne in die Energieversorgung investiert worden, sehe es da anders aus.
Jeder Dorfbürgermeister will bald sein eigenes "Stadtwerk", seine eigenen Energienetze. Warum wohl?! Was ist wirtschaftlicher, 2000 Netzbetriebe oder zwei Dutzend?
@Christian Guhl, ich sehe da nicht die Grundsteuer, sondern die Gewerbesteuer als ausbaufähige Finanzierungsquelle. Da stehen die Kommunen im Wettbewerb und unterbieten sich wo es geht. Bei der Konzessionsabgabe, das Thema hier, kassieren 99,99% die Höchstsätze. Wird eine Sportarena von den Stadtwerken für den Profisport querfinanziert, das wird ja auch argumentiert, das ist ein Imagegewinn, es fördert den Bekanntheitsgrad, der dem Gewerbe der Stadt nützt.