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Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 195936 mal)

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Offline svenbianca

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Konzessionsabgabe
« Antwort #60 am: 02. April 2008, 16:25:45 »
Konzessionsabgaben für Strom  Die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben für Strom beträgt:

für Tarifkunden in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 1,32 Ct/kWh
bis 100.000 Einwohner 1,59 Ct/kWh
bis 500.000 Einwohner 1,99 Ct/kWh
über 500.000 Einwohner 2,39 Ct/kWh
für Strom im Schwachlasttarif 0,61 Ct/kWh
für Sondervertragskunden 0,11 Ct/kWh
Als Sondervertragskunden gelten hierbei nur Kunden, die:

in Niederspannung (bis 1kV) versorgt werden, zweimal (im Jahr) eine gemessene Leistung von 30 kW überschreiten und einen Jahresverbrauch von mindestens 30.000 kWh (gem. neuem EnWG) haben, oder
in Mittelspannung versorgt werden
Die Konzessionsabgaben für Strom werden vom Netzbetreiber zusammen mit den Netznutzungsentgelten erhoben und an die betreffende Gemeinde abgeführt. Bei Sondervertragskunden gewinnt der Grenzpreis hinsichtlich der Feststellung der Abgabepflicht an Bedeutung.


 Konzessionsabgaben für Gas  [Bearbeiten]Die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben für Gas beträgt:

für Gas, dass ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird, in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,51 Ct/kWh
bis 100.000 Einwohner 0,61 Ct/kWh
bis 500.000 Einwohner 0,77 Ct/kWh
über 500.000 Einwohner 0,93 Ct/kWh
für sonstige Tariflieferungen in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,22 Ct/kWh
bis 100.000 Einwohner 0,27 Ct/kWh
bis 500.000 Einwohner 0,33 Ct/kWh
über 500.000 Einwohner 0,40 Ct/kWh
für Sondervertragskunden 0,03 Ct/kWh
keine Konzessionsabgabe, wenn der Jahresverbrauch über 5 Mio kWh liegt

Offline Gridpem

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Konzessionsabgabe
« Antwort #61 am: 03. April 2008, 17:02:37 »
@ svenbianca

Du hast beschrieben, wer bei Strom als Sondervertragskunde gilt.
Wie sieht es denn beim Gas aus ?
Wann ist man Sonderkunde und wann Tarifkunde ?

Gruß aus Meck-Pomm

Offline svenbianca

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Konzessionsabgabe
« Antwort #62 am: 03. April 2008, 17:38:55 »
das kommt auf den Vertrag an.

Offline Wusel

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Konzessionsabgabe
« Antwort #63 am: 04. April 2008, 09:06:39 »
Die KAV ist mir bekannt. Aber die hilft hier nicht weiter.
DENN:
Die dort genannten Beträge sind die zulässigen HÖCHSTbeträge.
Siehe  § 2: \"Bemessung und ZULÄSSIGE HÖHE der Konzessionsabgaben\"

Die tatsächlich vereinbarten und gezahlten Konzessionsabgaben können abweichen.
Und genau die möchte ich wissen.
Diese sind nämlich ein Indiz dafür, ob man Sondervertragskunde ist oder Tarifkunde.

Hat sich wirklich hier noch niemand die Mühe gemacht, die tatsächliche Höhe der Konzessionsabgaben pro kWh, die der Versorger an die Kommune zahlt,  zu erfragen?
Scheint nämlich ein großes Geheimnis zu sein.

Grüße
Wusel

Offline E.ON-Kunde

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Konzessionsabgabe
« Antwort #64 am: 04. April 2008, 12:27:33 »
Zu den Konzessionsabgaben bei E.ON Avacon habe ich hier schon mal etwas kundgetan.
Das muss natürlich nicht auch für alle anderen Versorger gelten, aber ist mal ein Anfang.
Eine umfassende Übersicht gibt\'s wahrscheinlich nur durch mühsames Fragen Suchen bei den Versorgern.

E.ON-Kunde

Offline Gridpem

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Konzessionsabgabe
« Antwort #65 am: 04. April 2008, 14:54:59 »
Zitat
Original von svenbianca
das kommt auf den Vertrag an.

Und das ist ja das Problem. Den Gasliefervertrag schließe ich mit einem Lieferanten.

Die Konzessionsabgabe ist aber eine Sache des Netzbetreibers.

Woher soll der Netzbetreiber wissen, was ich für einen Vertrag habe ?

Beim Grundversorger bin ich immer in der hohen KA, weil ich einen Tarifvertrag habe und der Netzbetreiber weiss das auch, weil er ja den Grundversorger feststellt.

Bei z.B. E WIE EINFACH oder LichtBlick gibt es aber keine Tarifverträge.

Habe ich dann immer einen Sondervertrag ???

Gruß aus Meck-Pomm

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe
« Antwort #66 am: 04. April 2008, 14:59:57 »
@Gridpem

Alles, was nicht Gas- Grundversorgung ist, ist Sondervertrag im Sinne der KAV.

Offline Gridpem

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Konzessionsabgabe
« Antwort #67 am: 07. April 2008, 19:26:23 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Gridpem

Alles, was nicht Gas- Grundversorgung ist, ist Sondervertrag im Sinne der KAV.

Dann können die Grundversorger doch alle Verträge als Sonderverträge abschließen, wobei der Gaspreis gegenüber dem Preis des Grundversorgungstarifes um die KA veringert werden könnte.

Das tut den Grundversorgern finanziell nicht weh und wir alle hätten günstigere Gaspreise.

Warum überlassen die meisten Grundversorger diesen KA-Vorteil den fremden Gaslieferanten ???

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #68 am: 08. April 2008, 11:14:01 »
Zitat
Original von Gridpem
Zitat
Original von RR-E-ft
@Gridpem
Alles, was nicht Gas- Grundversorgung ist, ist Sondervertrag im Sinne der KAV.
Dann können die Grundversorger doch alle Verträge als Sonderverträge abschließen, wobei der Gaspreis gegenüber dem Preis des Grundversorgungstarifes um die KA veringert werden könnte.
Das tut den Grundversorgern finanziell nicht weh und wir alle hätten günstigere Gaspreise.
Warum überlassen die meisten Grundversorger diesen KA-Vorteil den fremden Gaslieferanten ???
    @Gridpem, dem Grundversorger tut da grundsätzlich nichts weh, das ist quasi ein Durchlaufposten. Der Endverbraucher zahlt letztendlich die Konzessionsabgabe!

    Außerdem sind überwiegend kommunale Stadtwerke Grundversorger. Die Bürgermeister, oft gleichzeitig ARV oder gar VV der Unternehmen, haben an einer möglichst hohen Konzessionsabgabe Interesse. Sie berechnen die Konzessionsabgabe in aller Regel am obersten Limit der KAV. Sie werden kaum eine Tarifpolitik befürworten, die die Konzessionsabgabe schmälert.

    Um die abstruse und sogenannte \"Konzessionsabgabe\" müssen sich die Bürger und Verbraucher schon selbst kümmern.

Offline uwes

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Konzessionsabgabe
« Antwort #69 am: 08. April 2008, 18:29:59 »
Zitat
Original von GridpemDann können die Grundversorger doch alle Verträge als Sonderverträge abschließen, wobei der Gaspreis gegenüber dem Preis des Grundversorgungstarifes um die KA veringert werden könnte.

Das tut den Grundversorgern finanziell nicht weh und wir alle hätten günstigere Gaspreise.

Warum überlassen die meisten Grundversorger diesen KA-Vorteil den fremden Gaslieferanten ???

Das Problem liegt viel tiefer. In diversen Verfahren wird damit argumentiert, dass die Versorger die sie nach den §§ 1 und 2 ENWG treffende Pflicht zur möglichst preisgünstigen Versorgung mit Energie nicht ordnungsgemäß erfüllen, wenn Sie \"nur\" Tarifkundenverträge nicht aber Sonderkundenverträge anbieten. Dann sind i.d.R. alle Verträge um die höheren Konzessionsabgaben plus Steuer für die Verbraucher teurer. Ich habe bislang selten erlebt, dass die Konzessionsabgaben bei kommunal beherrschten Gasversorgungsunternehmen für Tarifkunden unterhalb des Höchstbetrages vereinbart wurden.

Das hat zur Folge, dass Kommunen (oder Städte) mit eigenem Grundversorger jährlich Millionen Euro an Konzessionsabgaben kassieren. Wenn diese jetzt (als Gesellschafter oder verantwortlicher Aufsichtsrat) die Geschäftsführung Ihres eigenen Unternehmens anweisen würden, Sonderkundenverträge anzubieten, würden die kommunalen Kassen erneut um erhebliche Einnahmen gebracht.
Da die Gaskunden aber ja so bereitwillig diese Beträge (mit dem Gaspreis) zahlten, gab es keine Veranlassung das zu ändern.

Dabei sind mit den Konzessionsabgaben i.d.R. die chronisch defizitären kommunalen Einrichtungen wie z.B. Bäderbetriebe oder der ÖPNV mit finanziert worden, weil die Steuereinnahmen dafür nicht reichten. Auf diese Weise hat man den Gaskunden Aufgaben zugemutet, die eigentlich den Steuerzahlern auferlegt werden müssten. Weil Steuererhöhungen jedoch praktisch nicht mehr durchsetzbar sind, wählte man diesen - eleganten - Weg.

Allerdings haben einige Protestler diesen Umstand bereits erkannt und allein durch die Schilderung dieses Problems in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Gerichtsverfahren erheblichen Druck ausgeübt. Dem Vernehmen nach soll bereits ein Versorger im Umland  von Bremen die Einführung von - günstigeren - Sonderverträgen mit entsprechend geringerer Konzessionsabgabenbelastung angekündigt haben.

Insgesamt bin ich der Auffassung, dass das \"Nichtanbieten\" von günstigeren Sonderverträgen genauso einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt, wie überhöhte Preise ohnehin. Tarifkunden in dieser Situation sollten auch dieses Argument für den Missbrauch und den Vorwurf überhöhter Preise nicht aus den Augen verlieren.

Uwes
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Gridpem

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Konzessionsabgabe
« Antwort #70 am: 09. April 2008, 11:55:30 »
@ uwes

na dann sollten alle Gaskunden zu \"E WIE EINFACH\" wechseln.
Zum einen haben sie dann einen Tarif, der 1 ct günstiger ist als der Grundversorgungstarif und die hohe KA fällt auch weg.

Der neue Grundversorger wird ja erst wieder in 2009 für 2010 festgestellt. Das wäre doch mal was, ein Grundversorger ohne Kunden, oder besser gesangt nur mit Kunden, die gesperrt sind.

Der Effekt wäre, dass sich auch die Grundversorger einen Kopf machen müssten, und für normale Haushaltskunden Sonderverträge anbieten.

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe
« Antwort #71 am: 09. April 2008, 13:49:10 »
@Gridpem

Wenn etwa in München die Stadtwerke (SWM) für Heizgaslieferungen 0,40 Ct/ kWh KA an die Stadt zahlen (weil alle Kunden Tarifkunden sind), bei Gas- Lieferungen durch E wie einfach jedoch nur KA in Höhe von 0,03 Ct/ kWh (immer Sondervertragskunden) anfällt, so kommt die Differenz nicht beim Kunden an.

E wie einfach bietet das Gas nämlich gerade einmal 0,24 Ct/ kWh günstiger an und streicht damit sogar eine höhere Marge als die Stadtwerke ein (0,40 Ct/ kWh - 0,03 Ct/ kWh - 0,24 Ct/ kWh).

Statt als KA bei der Stadt landet das Geld eben bei E.ON, ohne dass das Gas weit günstiger wird.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #72 am: 10. April 2008, 11:26:26 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Gridpem

Wenn etwa in München die Stadtwerke (SWM) für Heizgaslieferungen 0,40 Ct/ kWh KA an die Stadt zahlen (weil alle Kunden Tarifkunden sind), bei Gas- Lieferungen durch E wie einfach jedoch nur KA in Höhe von 0,03 Ct/ kWh (immer Sondervertragskunden) anfällt, so kommt die Differenz nicht beim Kunden an.

E wie einfach bietet das Gas nämlich gerade einmal 0,24 Ct/ kWh günstiger an und streicht damit sogar eine höhere Marge als die Stadtwerke ein (0,40 Ct/ kWh - 0,03 Ct/ kWh - 0,24 Ct/ kWh).

Statt als KA bei der Stadt landet das Geld eben bei E.ON, ohne dass das Gas weit günstiger wird.
    RR-E-ft, das zeigt nur die Absurdität dieser sogenannten \"Abgabe\". Gerade in der Grundversorgung sollte sich der Zweck des EnWG und die Paragraphen 1 und 2 widerspiegeln. Um die dortigen Vorgaben zu erfüllen, dürften die EVUs nur noch Sonderverträge anbieten.

    Ein EVU verstößt ja mit der Grundversorgung schon gegen das EnWG. Energie kann ja mit Sonderverträgen günstiger geliefert werden. Was letztendlich in die diversen Tarife kalkulatorisch eingeht, ist aber immer noch ein streng gehütetes Geheimnis  (Mischkalkulation etc.).

    Wer zu E wie einfach oder zu einem anderen Anbieter wechselt sorgt mit dafür, dass die Absurdität der KA für die Kommunalpolitik spürbar zu Tage tritt. Das ist gut so!
     
    Verzichten vorbildliche Gemeinderäte auf die KA um ihre Bürger zu entlasten oder um das umweltfreundliche Gas zu fördern, dann müssen sie feststellen, dass auch das im Nirwana der willkürlichen Preisgestaltung untergeht.    

    Die KAV gehört zu den Gesetzen und Verordnungen, die eine Zumutung sind und ersatzlos entsorgt gehören. Manipulation, Intransparenz, Ungerechtigkeit und mehr zeichnen diese Verordnung aus. Was einem die Politik und insbesondere die sogenannten kommunalen Fachpolitiker oder Fachsprecher da zumuten, geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut.

    Dass Kommunalpolitiker diese Einnahmequelle verteidigen verwundert nicht. \"Einnahme\" und \"Bedarf\" sind aber keine Legitimation für dieses Unding.  Das \"Unding\" muss weg!  Auch kommunale Haushalte können seriöser und transparenter gedeckt werden. Strom und Gas gehören zur Grundversorgung, und die darf keine zusätzliche kommunale Steuergrundlage sein, die Verbraucher einseitig belastet.

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe
« Antwort #73 am: 10. April 2008, 13:30:55 »
@nomos

Im Strombereich wurden alle Lieferungen an Lastprofilkunden (Haushaltskunden) den Tarifkundenlieferungen konzessionsabgaberechtlich gleichgestellt, so dass immer die hohe KA zu zahlen ist, egal ob Grundversorgung oder Sondervertrag.

Im Gasbereich fehlt eine solche Fiktion.
Sie könnte jedoch eingeführt werden.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #74 am: 10. April 2008, 14:13:52 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Im Strombereich wurden alle Lieferungen an Lastprofilkunden (Haushaltskunden) den Tarifkundenlieferungen konzessionsabgaberechtlich gleichgestellt, so dass immer die hohe KA zu zahlen ist, egal ob Grundversorgung oder Sondervertrag.

Im Gasbereich fehlt eine solche Fiktion.
Sie könnte jedoch eingeführt werden.
    RR-E-ft, wie man im Strombereich die KA manipuliert konnte man bereits
hier sehen.[/list]

 

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