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Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 195033 mal)

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Offline Zeus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #45 am: 08. Januar 2008, 10:26:15 »
@Bubi

Ihre Feststellung entspricht genau dem was ich Ihnen im Thread \"Gasanstalt Kaiserslautern\" mitgeteilt habe. Hätte die Stadt das Prädikat \"Großstadt\" im letzten Jahr verloren, so müssten jetzt die Konzessionsabgaben für die Tarifkunden abgesenkt werden, weil die Einwohnerzahl unter 100000 gefallen ist. Da aber die Einwohnerzahl der Stadt Kaiserslautern bereits im Jahre 2000 unter diese in der Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der KAV vom 22. juli 1999 verankerte Grenze fiel, werden seitdem die geltenden Konzessionsabgaben für \"Städte bis 100000 Einwohner\" erhoben. Die Aussage eines Beigeordneten reicht nicht aus um hier eine weitere Absenkung anzufordern. Dies wäre, entsprechend der KAV erst wieder bei Unterschreiten von 25000 Einwohner möglich.
Da die KAV Höchstgrenzen festlegt, könnte der Stadtrat natürlich beschliessen auch niedrigere Konzessionsabgaben zu erheben. Dies dürfte aber ein ütopischer Wunschgedanken sein.

Offline AKW NEE

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Konzessionsabgabe
« Antwort #46 am: 09. Januar 2008, 10:05:36 »
@ nomos

Hier wird nichts hinterm Berge gehalten.

Zitat
Hier werden Gründe gegen die Erhebung der Konzessionsabgabe vorgetragen, die in sich logisch sind.
Wenn Ich dies Schreibe, meine ich z.B. Ihre Argumentation.

Zitat
Genauso gibt es aus Sicht der Komunen Gründe, die für die Erhebung sprechen.
Nutzung öffentlicher Flächen durch die Versorger.

Natürlich handelt es sich rechtlich gesehen um eine Abgabe, zu der der Versorger verpflichtet ist. Aber auch die Komune ist zur Erhebung verpflichtet.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #47 am: 09. Januar 2008, 10:33:23 »
Zitat
Original von AKW NEE
Zitat
Genauso gibt es aus Sicht der Komunen Gründe, die für die Erhebung sprechen.
Nutzung öffentlicher Flächen durch die Versorger.

Natürlich handelt es sich rechtlich gesehen um eine Abgabe, zu der der Versorger verpflichtet ist. Aber auch die Komune ist zur Erhebung verpflichtet.
    @AKW NEE, es handelt sich nicht um eine Abgabe im rechtlichen Sinne, sondern um ein vertragliches Entgelt, deren zulässige Höchstbeträge in der KAV geregelt sind. Es gibt keine Verpflichtung zur Berechnung. Für den Versorger ist das ein durchlaufender Posten. Daher wehrt er sich auch nicht dagegen. Der Verbraucher zahlt diesen \"Energiewegezoll\" ja brav und widerspruchslos.

    Aber ob es sich um eine Abgabe oder angeblich um ein Entgelt handelt, das ist der Streit um Kaisers Bart, das lohnt nicht. Die \"Abgabe\" ist nicht gerechtfertigt, sie führt zur Energieverteuerung, die der Verbraucher als Bürger bezahlt. Sie dient zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts und hat nichts mit der Energieversorgung zu tun.

    Warum verlangen die Städte und Gemeinden dann nicht für die Nutzung der öffentlichen Straßen auch eine zusätzliche Maut von jedem Tanklaster der Energie liefert etc.?

    Das ist natürlich Unfug, es ist aber auch Unfug, wenn für erschlossene Gemeindestraßen, zu denen selbstverständlich Versorgungsleitungen gehören, \"Maut\" sprich \"Konzessionsabgabe\" bezahlt werden muss, nur weil die Versorgung der Bürger nicht auf der Straße sondern mit Leitungen in der Straße erfolgt.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #48 am: 28. März 2008, 18:09:00 »
....keine  Konzession zum Gelddrucken Eibelstadt geht es trotzdem gut ....

Zitat
.....
Als weiterer Punkt wurde die nicht eingeforderte Konzessionsabgabe für Gas für die Jahre 1992 bis 2006 angesprochen. Im letzen Jahr hatte der Bürgermeister zugesagt, diesbezüglich Kontakt mit den Stadtwerken Würzburg aufzunehmen und Verhandlungen zu führen ob und in welcher Höhe die Stadtwerke Würzburg bereit wären die Konzessionsabgabe nachzuzahlen. Konkret wurde nachgefragt, wie der Stand dieser Verhandlungen sei. Als erstes betonte der Bürgermeister, dass die Stadtwerke und die Stadt Eibelstadt alles richtig gemacht hätten. Eibelstadt hätte auf die Konzessionsabgabe verzichtet und die Stadtwerke hätten danach gehandelt.
    und die in Luft aufgelöste Konzessionsabgabe

    Verzichten auf diese zweifelhafte \"Abgabe\" ist zu wenig, ersatzlos abschaffen!
    Nicht nur in Eibelstadt.
    [/list]

    Offline Netznutzer

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #49 am: 28. März 2008, 22:57:34 »
    Zitat
    Allmählich sickerte durch, dass die Gasbezieher in Eibelstadt nicht alleine von diesem Stadtratsbeschluss profitieren, sondern das ganze Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg. Diese teilten auf Anfrage mit, dass der Verzicht der Konzessionsabgabe in die Gesamtkalkulation eingehe. Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet. Ein Vertrag mit der Stadt Eibelstadt wurde nicht vereinbart. In einem Vertrag hätten Leistungen verlangt und ausgehandelt werden können. Die Stadt Eibelstadt hat bei einem Verzicht von ca. 35000 ,- Euro im Jahr 2006 so den Gaspreis um ca. 0,000024 Cent pro Kubikmeter für alle Kunden im Verbundgebiet der Stadtwerke verbilligt!

    Ob diese Zahl passt, glaube ich nicht. In kWh käme noch eine 0 hinzu. Eine so kleine Zahl lässt sich gar nicht darstellen. Vielleicht hätten die Grünen besser recherchieren sollen. 0,0000024 ct/kWH macht pro 10.000 verbrauchter kWh 0,024 ct in der Gesamtrechnung.

    Gruß

    NN

    Offline RR-E-ft

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #50 am: 28. März 2008, 23:25:05 »
    An dem Fall sieht man wohl, dass Gmeinden auch ohne die Konzessionsabgeban auskommen können.

    Dass jedoch die Gaskunden in den Gemeinden ohne Konzessionsabgabwen quasi für die Zahlung der Konzessionsabgaben anderer Gemeinden mitherangezogen werden, ist ärgerlich. Immerhin hätte dieser besondere Umstand wohl auch eine gesonderte Preiskalkulation gerechtfertigt.

    Offline nomos

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #51 am: 29. März 2008, 09:43:25 »
    Zitat
    Original von RR-E-ft
    An dem Fall sieht man wohl, dass Gmeinden auch ohne die Konzessionsabgeban auskommen können.

    Dass jedoch die Gaskunden in den Gemeinden ohne Konzessionsabgabwen quasi für die Zahlung der Konzessionsabgaben anderer Gemeinden mitherangezogen werden, ist ärgerlich. Immerhin hätte dieser besondere Umstand wohl auch eine gesonderte Preiskalkulation gerechtfertigt.
      Das zeigt nur eine weitere Absurdität dieser sogenannten Abgabe. Es stellt sich da die Frage, ob die Darstellung der Stadtwerke Würzburg, \"Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet\", haltbar ist. Den Nachtteil bzw. Schaden hat letztendlich der Ebelstädter Gaskunde.

      Wenn die Stadtwerke nicht freiwillig korrigieren wäre ein Feststellungs- und Rückforderungsklage angebracht.  Zivil- oder Kommunalrecht bei diesem \"privatrechtlich vereinbarten Entgelt\" zwischen einer Gemeinde und einem kommunalen Wirtschaftsunternehmen ????

    Offline userD0010

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #52 am: 29. März 2008, 16:12:47 »
    Entweder hat der Kämmerer der Gemeinde geschlafen und nicht bemerkt, dass die Stadtwerke die Jahr für Jahr fällige Konzessionsabgabe nicht gezahlt  haben, was an sich schon empörend beim Forderungsmanagement der Gemeinde wäre oder diese \"paar Cent\" sind der Gemeinde über andere Wege zugeflossen bzw. durch andere Leistungen der Stadtwerke ausgeglichen worden.
    Und in der Gesamtkalkulation haben die Stadtwerke vermutlich nichts verschenkt.

    Offline nomos

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #53 am: 29. März 2008, 19:40:56 »
    Zitat
    Original von h.terbeck
    Entweder hat der Kämmerer der Gemeinde geschlafen und nicht bemerkt, dass die Stadtwerke die Jahr für Jahr fällige Konzessionsabgabe nicht gezahlt  haben, was an sich schon empörend beim Forderungsmanagement der Gemeinde wäre oder diese \"paar Cent\" sind der Gemeinde über andere Wege zugeflossen bzw. durch andere Leistungen der Stadtwerke ausgeglichen worden.
    Und in der Gesamtkalkulation haben die Stadtwerke vermutlich nichts verschenkt.
      @h.terbeck, der Kämmerer hat nicht geschlafen! Die Gemeinde hat seit Jahren auf die Konzessionsabgabe verzichtet. Die vorbildlichen Gemeinderäte gingen davon aus, dass die Konzessionsabgabe somit auch nicht im Gaspreis für ihre Bürger enthalten ist und die Eibelstädter Gas günstiger bekommen.

      Sie wollten u.a. damit befördern, dass die Bürger das umweltfreundliche Gas als Heizung wählen. Die Stadtwerke haben die nicht bezahlte Konzessionsabgabe aber angeblich in der Gesamtkalkulation für die Gaspreise aller Kunden berücksichtigt. Vielleicht hat sich aber auch nur der Gewinn der Stadtwerke Würzburg erhöht. Die Kalkulationsgrundlage der Würzburger würde ich gerne sehen, wo das berücksichtigt wurde.  Der Vorgang spielt nicht in Absurdistan, es spielt im deutschen Steuer- und Abgabenland. ;)

      Am Besten diese absurde \"Abgabe\" bundesweit streichen. Müssten alle Preisbestandteile auf der Rechnung im Detail aufgeführt werden, wäre der Vorgang kaum möglich gewesen. Diese Lehre könnte man wenigsten daraus ziehen.  

    Offline Netznutzer

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #54 am: 30. März 2008, 13:01:38 »
    Apropos Vorgang nicht richtig verstanden:

    Wir reden hier über Konzessionsabgabe. Diese wird vom NETZBETREIBER den Lieferanten in Rechnung gestellt, mit der NN-Abrechnung. Sofern also die Lieferanten sich nicht beklagen, dass sie in der NN-Abrechnung doch KA zahlen, da diese ja nur gesamtnetzmäßig verringert kalkuliert wurde, obwohl in der genannten Gemeinde keine erhoben wird, ist es deren Problem, dies vom Netzbetreiber zurückzufordern. Wenn aber, so wie ich meine, die Gemeinde zum Gesamtnetz der SW Würzburg gehört, z.B. wie ein Stadtteil, wie soll ein Netzbetreiber das dann kalkulieren? Dann kann er doch nur eine Gesamtkalkulation für das Gesamtnetz erstellen, in  dem er das so macht, wie beschrieben. Das ist dann Pech für die Gemeinde und ihre Bewohner, dass sie das Netz nicht als separates bewirtschaftet.

    Gruß

    NN

    Offline nomos

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #55 am: 30. März 2008, 14:32:43 »
    Zitat
    Original von Netznutzer
    Apropos Vorgang nicht richtig verstanden:

    Wir reden hier über Konzessionsabgabe. Diese wird vom NETZBETREIBER den Lieferanten in Rechnung gestellt, mit der NN-Abrechnung. Sofern also die Lieferanten sich nicht beklagen, dass sie in der NN-Abrechnung doch KA zahlen, da diese ja nur gesamtnetzmäßig verringert kalkuliert wurde, obwohl in der genannten Gemeinde keine erhoben wird, ist es deren Problem, dies vom Netzbetreiber zurückzufordern. Wenn aber, so wie ich meine, die Gemeinde zum Gesamtnetz der SW Würzburg gehört, z.B. wie ein Stadtteil, wie soll ein Netzbetreiber das dann kalkulieren? Dann kann er doch nur eine Gesamtkalkulation für das Gesamtnetz erstellen, in  dem er das so macht, wie beschrieben. Das ist dann Pech für die Gemeinde und ihre Bewohner, dass sie das Netz nicht als separates bewirtschaftet.
      @NN, richtig, es geht um die Konzessionsabgabe.  Netzbetreiber und Lieferant dürfte in diesem Fall identisch gewesen sein oder jetzt zur engsten Verwandschaft gehören. Die \"NN-Abrechnung\" verlässt das Haus nicht.

      Die Stadtwerke können einen separaten Tarif für die selbständige Gemeinde Eibelstadt  ebenso kalkulieren wie sie auch unterschiedliche Tarife anbieten. Um die nicht bezahlte Konzessionsabgabe für die Eibelstädter im verlangten Preis nicht zu berechnen bedarf es keiner großen Rechenkünste. Im Zeitalter der EDV ist eine solche Begründung ein schlechter Witz. Das ist kein Pech, das ist eine der abstrusen Absurditäten dieser sogenannten Abgabe. Ich würde einen Rechtsstreit begrüssen, damit die Chance eröffnet wird, die gesamte Konzessionsabgabe mit ihren Merkwürdigkeiten auf den Prüfstand zu bringen und um sie ad absurdum zu führen.  Die diversen Änderungen der Grundlagen in den letzten Jahren haben den Unsinn nur vermehrt. Wer da in der Kette an wen bezahlt und welche Rechtskonstrukte hier künstlich geschaffen wurden, ändert nichts an der Tatsache, dass letztendlich der Endverbraucher diese \"Konzessionsabgabe\" bezahlt. Er bezahlt hier völlig zweckfrei für selbstverständliche Versorgungsleitungen, die zur Infrastrukur einer Stadt und Gemeinde gehören und die bereits von ihm finanziert wurde.

    Gasnetz der WVV

    Seit 1.7.07 ist die 100-prozentige Tochter  Mainfranken Netze GmbH Netzbetreiber.[/list]

    Offline Wusel

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #56 am: 02. April 2008, 13:02:29 »
    Hat eigentlich jemand schon mal versucht, die genaue Höhe der Konzessionsabgabe in cent/kWh für einen Gas- oder Stromtarif zu erfahren?

    Mein Versorger (städtische Stadtwerke) stellt sich auf meine diesbezüglichen Anfragen einfach tot.

    Die Stadt (der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Finanzen) beruft sich jedoch auf Verschwiegenheitspflicht zu den Verträgen mit ihrer Stadtwerke. Es sei Ihnen ohne die Einwilligung der Stadtwerke nicht erlaubt, diese vertraglichen Details zu veröffentlichen. Das wäre Rechtsbruch.
    Lediglich die eingenommene Gesamtsumme aus den Konzessionsabgaben dürfe man nennen. Das nutzt mir aber nichts, wenn ich den Wert ct/kWh für einen Tarif- oder Sonderkunden wissen möchte.

    Sind solche Geheimnisse normal oder wird man hier als Bürger wieder nur für dumm verkauft?

    Wie seid Ihr vorgegangen, um den Wert der Konzessionasbgabe zu erfahren?

    Grüße
    Wusel

    Offline userD0010

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #57 am: 02. April 2008, 13:06:17 »
    Hallo wusel
    schon einmal geprüft, von wem die Stadt denn die Konzessionsabgabe des EnergieLI§FERANTEN erhält und wie hoch dieser Betrag ist?
    Ich hege immer noch den Verdacht, dass die Stadt einmal die Abgabe vom Versorger erhält und gleichzeitig über die Stadtwerke noch einmal bei den Verbrauchern kassiert. Leider bislang nur Verdacht!

    Offline svenbianca

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #58 am: 02. April 2008, 15:12:44 »
    @ wusel

    Auszug aus der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas
    KAV - Konzessionsabgabenverordnung

    Vom 9. Januar 1992
    (BGBl. I 1992 S. 12 ber. 407, 1999 S. 1669; 10.11.2001 S. 2992)

    § 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben

    (1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden.

    (2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden:

    bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird, 0,61 Cent,

    bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in Gemeinden

    bis         25 000 Einwohner              1,32 Cent,

    bis       100 000 Einwohner              1,59 Cent,

    bis       500 000 Einwohner              1,99 Cent,

    über     500 000 Einwohner              2,39 Cent,

    Offline userD0010

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #59 am: 02. April 2008, 16:03:54 »
    svenbianca/wusel
    und wie hoch ist die Abgabe bei sog. Nicht-Tarif-Kunden, also Kunden mit Sonderverträgen?
    Leider habe ich bei meinem EVU nicht die Möglichkeit, die Höhe der KA gem. Grundversorgungsvertrag mit der Höhe gem. früherem Allg. Tarif zu vergleichen um feststellen zu können, ob sich daraus Unterschiede ergaben.
    Aber wo auch immer wir in dem Kalkulationsdschungel der EVU´s herumwühlen, werden wir garantiert nicht im Detail fündig und fühlen uns ständig abgezockt.
    Vielleicht wäre es ja einmal interessant, wenn hier aus verschiedenen Stadtwerken und EVU`s die jeweiligen Konzessionsabgaben einmal gegenübergestellt würden.
    Gleiches wäre bestimmt auch für die Netznutzungsentgelte von Interesse. Da werden dann sicherlich einige Netze aus Platin, einige aus Gold und ein paar weniger Wertvolle zutage treten.

     

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