Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe

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ub40:
Ich habe mir auch die veröffentlichten Bilanzen des Versorgers angeschaut und immer nur Einnahmen aus Konzessionen und gewerblichen Schutzrechten gefunden, nie aber Abführungen. Der Versorger ist kein Stadtwerk, sondern in mehreren Landkreisen tätig.
Viele Heizgaskunden werden mit Sonderpreisprodukten beliefert, die immer von den allgemeinen Preisen abgesetzt sind. Prinzipiell würde ich annehmen, dass die Heizgaskunden als Sondervertragskunden hinsichtlich der Konzessionabgabe behandelt wurden, der Versorger schweigt sich dazu aber (wahrscheinlich mit Bedacht) aus.
Auf den Preisblättern steht immer nur \"es werden Höchstsätze nach KAB gezahlt\" ohne konkrete Zahlen.
Auch hier ist die Frage, ob man irgendwie an konkrete Informationen kommen kann oder vor Gericht einfordern kann!?!

RuRo:
Wo der Abgabepflichtige den Kommunen, die vertraglich vereinbarten Auskünfte vorenthält, sieht er sich wohl bald mit einer Klage konfrontiert, siehe z.B. hier: Stadt klagt auf Konzessionsabgabe

Tun leider immer noch zu wenige Kommunen. Offenbar sind die Steuerausfälle noch überschaubar  :rolleyes:

ub40:
Es steht ja auf den uns zugesandten Preisblättern, dass Konzessionsabgaben gezahlt werden, aber eben nicht in Zahlen wieviel. Da nach KAV bei mehreren beliefertren Kommunen nur eine Formulierung wie \"es werden Höchstsätze gezahlt\" nötig ist, erfährt man nicht die konkrete Summe. Es gibt ja auch EVU, die nur in einer Stadt tätig sind und da erscheint auch teilweise die Angabe in Zahlen.
Ich glaube außerdem schon deshalb, dass in unserm Fall
Konzessionabgaben gezahlt werden, weil in unserer Zeitung erst unlängst wieder stand, das unsere Stadt und eine benachbarte neue langfristige Konzessionvertrage mit dem EVU abgeschlossen hat. Der Artikel enthielt ansonsten nichts Konkretes.
Schade also, dass die Antwort die aufgeworfenen Fragen nicht trifft....

Noch was anderes: Es ist hier und in anderen Threads teilweise der Eindruck entstanden, dass die EVU teilweise nur die niedrige Konzessionsabgabe für Gas-Sonderverträge zahlen, aber vor Gericht trotzdem behaupten können, dass es Tarifkunden seien. Wie geht das denn? Schließt das eine nicht das andere aus? Hier versagt wohl mein Verstand....

RuRo:
@ub40
Zunächst mal hat diese Thematik soooooooooooo einen Bart. Bei Verwendung der \"Suchen\"-Funktion erhielten Sie viele einschlägige Antworten.

Es ist nicht erkennbar, worauf Ihre Fragestellung in neuer und erweiternder Weise abzielt.

Die Grundlage bildet das EnWG, ich meine es war § 46 vlt auch 48. Der zuständige Bundesminister hat in Abstimmung mit dem Bundesrat die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erlassen. Dort sind die Höchstbeträge nach Energieart und Einwohnerzahl geregelt. Auf dieser Basis schließen Kommunen mit Versorgern sog. Wegenutzungsverträge, übernehmen als Entgelt i.d.R. die Höchstbeträge der KAV. Das haben Sie ja erkannt.

Ferner ist dort geregelt, dass bei gemeindeübergreifender Belieferung die von Ihnen zitierte Formulierung absolut ausreichend ist. Was also wollen Sie?

Beim \"Suchen\" hätten Sie ausserdem erfahren, dass es bei der Streitigkeit Versorger/Verbraucher bzgl. des Kundenstatus überhaupt nicht auf die Höhe des KA-Satzes ankommt. Das Vertragsverhältnis ist nach objektiven Kriterien der Grundversorgung oder der Belieferung im Rahmen eines Sondervertrags zugehörig (LG Wiesbaden, LG Chemnitz).

Es ist Normalität, wo Sie etwas anderes erahnen wollen. Gehen Sie Ihre Kommune an und erfragen Sie beim zuständigen Sachbearbeiter die Abrechnungsmodalitäten. Sammeln Sie dazu entsprechende Veröffentlichungen in Online-Portalen der Printmedien - es gibt mehr als Sie glauben - die sich alle mit dieser Thematik befassen.

So wird sich ggf. die Erkenntnis bilden, dass die Antwort viel mehr Ihrer Fragen beantwortet hat, als Sie derzeit wahrnehmen.

tangocharly:
@ub40

--- Zitat ---Noch was anderes: Es ist hier und in anderen Threads teilweise der Eindruck entstanden, dass die EVU teilweise nur die niedrige Konzessionsabgabe für Gas-Sonderverträge zahlen, aber vor Gericht trotzdem behaupten können, dass es Tarifkunden seien. Wie geht das denn? Schließt das eine nicht das andere aus? Hier versagt wohl mein Verstand....
--- Ende Zitat ---

Nein Ihr Verstand versagt nicht. Das Problem ist, wenn es so läge wie Sie vermuten, dann aber vielleicht von staatsanwaltschaftlichem Interesse.

Schließlich hat der Grimm\'sche Wolf, als er die Sieben Geißlein fraß, auch Teig und weißes Mehl auf seine Pfote gepudert, damit er später mit Wackersteinen sowohl im Bauch, als auch im Brunnen wieder aufwachen durfte.

Da ist nun die zitierte Gemeinde dran (siehe thread weiter oben). Doch wenn zwischen der Gemeinde und dem Stadtwerk das Prinzip \"Linke Tasche, rechte Tasche\" abläuft, dann ist es wohl ziemlich egal, wie die das Handhaben  --  es landet ja ohnedies in dem einen großen Sack (und alle sind es sich froh und lebten, wenn sie nicht gestorben sind, bis an ihr Lebensende  -  mit all dem vielen Geld, das eben nicht wie Wackersteine im Bauch zu liegen kömmt, weil es ja bereits ausgegeben ist, bevor es dort anlandet).

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