Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von nomos
Das erläutere ich Ihnen jetzt aber nicht mehr. Lesen Sie nochmals nach oder besuchen Sie ein Seminar.
--- Ende Zitat ---
Bieten Sie solche Seminare an?
In der zitierten Entscheidung des Bundeskartellamtes steht, wofür Konzessionsabgabe gezahlt wird. Meinen Sie, diese Behörde des Bundes wäre nicht eingeschritten, wenn es sich bei den Konzessionsabgaben grundsätzlich um eine rechtswidrige Praxis handeln würde?
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Bieten Sie solche Seminare an?
In der zitierten Entscheidung des Bundeskartellamtes steht, wofür Konzessionsabgabe gezahlt wird. Meinen Sie, diese Behörde des Bundes wäre nicht eingeschritten, wenn es sich bei den Konzessionsabgaben grundsätzlich um eine rechtswidrige Praxis handeln würde?
--- Ende Zitat ---
Nachdem was ich hier so erfahre, sollte ich vielleicht solche Seminare anbieten.
Die Behörde des Bundes hat lediglich einen konkreten Fall bearbeitet.
Besteht ein Wettbewerbseinfluss durch die Konzessionsabgabe oder nicht!? Lassen Sie mal die juristische Denke, die Prädikate \"rechtswidrig\" oder \"nicht rechtswidrig\" und die bekannte Definition diese \"Entgelts\" beiseite und beantworten Sie einfach diese Frage.[/list]
RR-E-ft:
Wenn die Konzessionsabgabe für alle Lieferanten für gleiche Abnahmeverhältnisse identisch ist, dann hat sie keinen Einfluss auf den Wettbewerb.
reblaus:
@nomos
Es besteht kein \"Wettbewerbseinfluss\". Der Wettbewerbseinfluss ist allenfalls darin zu sehen, dass die Kommune überhaupt am Gasmarkt tätig ist. Dadurch hat der kommunale Gasversorger eine Eigentümerin die unbegrenzt kreditwürdig ist, und zusätzlich Ihre Einnahmen aus Steuern und Abgaben bezieht, mit denen sie das Eigenkapital ihres Unternehmens stärken und somit den Wettbewerb zu ihren Gunsten beeinflussen kann.
Das ist aber kein Problem der Konzessionsabgabe, sondern ein Problem der kommunalen Wirtschaft.
Es bestünde ein Wettbewerbseinfluss, wenn es sich bei der Konzessionsabgabe um kein Entgelt handeln würde, dem eine Leistung gegenüber steht. Es bestünde in der erhöhten Konzessionsabgabe für die Grundversorgung ein Wettbewerbseinfluss, wenn durch den höheren Gasdurchfluss durch die Leitungen in städtischem Grund eine erhöhte Belastung des städtischen Bodens verbunden wäre, was ein Entgelt nach Mengendurchfluss rechtfertigen würde.
Die gesamten Grundlagen Ihrer Theorie müssen bejaht werden, um zu einem Wettbewerbseinfluss zu kommen. Erst wenn Sie bei Ihrer Grundidee Recht hätten, müsste man Ihnen auch in dieser Frage zustimmen.
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn die Konzessionsabgabe für alle Lieferanten für gleiche Abnahmeverhältnisse identisch ist, dann hat sie keinen Einfluss auf den Wettbewerb.
--- Ende Zitat ---
Wenn! Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre ...
Wenn es keine Unterschiede gäbe, dann .....
Es ist halt nichts identisch.
Im Stadtkonzern ist das Stadtwerk Grundversorger und \"erwirtschaftet\" die zigfach höhere Konzessionsabgabe für den Konzern steuerfrei.
........ anstatt Gewinn, der versteuert werden muss!
Hier hat das BKartA den Vorteil in dem verlinkten Fall benannt:[/list]
--- Zitat ---BKartA: Für die Gemeinde als Eigner des lokalen Gasversorgers spielt es dagegen keine Rolle, ob ihr der Gewinn des lokalen Gasversorgers als Konzessionsabgabe oder als Gewinnausschüttung zukommt. Im letzteren Fall hätte sie vielmehr auf den Gewinn noch Gewerbesteuer und ggf. Körperschaftssteuer zu zahlen.
--- Ende Zitat ---
Umkehrschluss: Auf die Konzessionsabgabe zahlt sie keine Steuern ...[/list]
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