Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
reblaus:
Diese Argumente gelten aber nur bei solchen Kommunen die gleichzeitig Eigentümer des Versorgers sind. Wie verhält es sich bei den Kommunen, die keine Anteile an dem regionalen Versorger besitzen? Dort wird die Konzessionsabgabe doch auch erhoben, und dort kann es sich eben um keine verdeckte Gewinnausschüttung handeln. Wie verhält es sich weiter bei einem kleinen Gemeindewerk, das seine Büros im Rathaus hat. Nach Ihrer Theorie dürfte die Kommune hierfür keine Miete verlangen.
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Diese Argumente gelten aber nur bei solchen Kommunen die gleichzeitig Eigentümer des Versorgers sind. Wie verhält es sich bei den Kommunen, die keine Anteile an dem regionalen Versorger besitzen? Dort wird die Konzessionsabgabe doch auch erhoben, und dort kann es sich eben um keine verdeckte Gewinnausschüttung handeln. Wie verhält es sich weiter bei einem kleinen Gemeindewerk, das seine Büros im Rathaus hat. Nach Ihrer Theorie dürfte die Kommune hierfür keine Miete verlangen.
--- Ende Zitat ---
@reblaus, und..? Wieviel Stadtwerke gibt es? Mal nachsehen! Dort gelten die Argumente!
Sind die vielen Stadtwerke wirtschaftliche Neutren?
... und was hat das mit der Büromiete zu tun? Über kommunale Eigenbetriebe werde ich mich jetzt nicht weiter auslassen. Das Büro des Stadtgärtners zahlt dann auch Miete ans Rathaus. Was die \"Konzessionsabgabe\" betrifft, da können Sie weiter oben nachlesen.
reblaus:
@nomos
Sie werden doch anerkennen, dass es für ein städtisches Unternehmen üblich ist, Miete für von ihm genutzte Büros auch dann zu bezahlen, wenn die Räume der Stadt gehören. Ebenso verhält es sich wenn statt Büros städtische Grundstücke für die Verlegung von Leitungen genutzt werden.
Warum soll es unterschiedliche Rechte zur Erhebung einer Konzessionsabgabe für Gemeinden mit und ohne Gemeindewerk geben?
Ronny:
@ nomos
Ausgangspunkt unser beider Diskusssion war Ihre Bemerkung, dass die Konzessionsabgabe den Wettbewerb behindere. Siehe hier:
Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus
--- Zitat --- @Black, wo bleibt die Logik, Konzessionen sind ein Gegensatz zu Wettbewerb!
--- Ende Zitat ---
Dem habe ich widersprochen und Sie um konkrete Argumente gebeten, die Ihre These bestätigen. Siehe hier:
Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus
Da hilft Ihre Zusammenfassung nicht wirklich wenig weiter.
Wollen Sie sich auf die Diskussion nun einlassen oder reicht es ihnen, Ihren Unmut über die KA kundzutun?
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
@nomos
Sie werden doch anerkennen, dass es für ein städtisches Unternehmen üblich ist, Miete für von ihm genutzte Büros auch dann zu bezahlen, wenn die Räume der Stadt gehören. Ebenso verhält es sich wenn statt Büros städtische Grundstücke für die Verlegung von Leitungen genutzt werden.
Warum soll es unterschiedliche Rechte zur Erhebung einer Konzessionsabgabe für Gemeinden mit und ohne Gemeindewerk geben?
--- Ende Zitat ---
@reblaus, ich hatte Ihnen empfohlen nachzulesen, das ist alles schon mehrfach abgehandelt:
Konzessionsabgabe
Konzessionsabgabe
Lesen Sie bei Ronny nach und werden Sie konkret. Jetzt wurde aus Ihrem \"kleinen Gemeidewerk\" schon ein \"städtisches Unternehmen\". Sie können gerne aus allen Aufgaben Ihrer Kommune \"städtische Unternehmen\" machen und Miete zahlen soviel Sie wollen. Hier geht es um die sogenannte \"Konzessionsabgabe\" und deren offenkundigen Mängel und nicht um Büromieten. [/list]
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--- Zitat ---Ronny
--- Zitat ---@Black, wo bleibt die Logik, Konzessionen sind ein Gegensatz zu Wettbewerb!
--- Ende Zitat ---
Dem habe ich widersprochen und Sie um konkrete Argumente gebeten, die Ihre These bestätigen. .....
Da hilft Ihre Zusammenfassung nicht wirklich wenig weiter.
Wollen Sie sich auf die Diskussion nun einlassen oder reicht es ihnen, Ihren Unmut über die KA kundzutun?
--- Ende Zitat ---
@Ronny, Sorry, aber das sehe ich immer noch so. Konzessionen sind ein Gegensatz zu Wettbewerb!
... und jetzt habe ich Ihnen wunschgemäß aufgezeigt, dass selbst das immer noch als \"Konzessionsabgabe\" bezeichnete Privatentgelt wettbewerbsbeeinflussend ist. Wenn Ihnen das nicht hilft, kann ich Ihnen nicht weiter helfen. Auf eine Diskussion habe ich mich bereits eingelassen. Aber so macht das wohl weiter keinen Sinn.
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