Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: swidgy  (Gelesen 8043 mal)

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Offline energienetz

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swidgy
« am: 03. Februar 2015, 14:49:10 »
Energiebörse andersrum
Swidgy

Vor Kurzem stellte die Strombi GmbH, Bamberg, unter www.swidgy.de eine webbasierte Energiebörse ins Netz. Die Börse funktioniert so: Kunden geben bei der Anmeldung ihren Bedarf an Strom und Gas sowie ihr Kündigungsdatum an. Energieversorger orientieren sich am Nachfrageprofil und treten in einen Bieterwettstreit. Das System sucht die nach eigenen Angaben „besten“ Angebote und leitet sie dem Kunden per Handy oder E-Mail zu. Hat dieser den passenden Tarif gefunden, kümmert sich swidgy um die Vertragsabwicklung mit den Energieversorgern und um das Einsammeln der Provisionen.

Ob swidgy dem Kunden die günstigsten oder die provisionsträchtigsten Angebote aussucht, kann nur vermutet werden.

In den AGB von swigdy heisst es: „Bei der Nachricht über die günstigsten Tarife handelt es sich um eine unverbindliche Information des jeweiligen Energieanbieters und nicht um ein bindendes Angebot.“ Der Anbieter kann also, nachdem er vom Verbraucher den Zuschlag erhalten hat, nochmal draufsatteln. Die Prüfung des Anbieters bleibt Aufgabe des Verbrauchers.

Aus den swigdy-AGB: „Es wird dem Teilnehmer daher empfohlen, vor Abschluss eines Strom- oder Gasvertrags folgende Konditionen des Energieanbieters genauer zu betrachten: seine Identität; seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die wesentlichen Merkmale der Leistung sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag zustande kommt; die Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen des Vertrages; den Preis einschließlich aller Steuern und sonstigen Abgaben; gegebenenfalls zusätzlich anfallende Vertragsabschluss-,Bereitstellungs- oder Stornokosten; Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung der Leistung oder Erfüllung; die Gültigkeitsdauer von Preisen und befristeten Angeboten“. Schade, dass swidgy diese Dinge nicht prüft, bevor ein Angebot an Verbraucher weitergeleitet wird.

Offline Wolfgang_AW

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Re: swidgy
« Antwort #1 am: 03. Februar 2015, 15:55:37 »
Energiebörse andersrum
Swidgy

Vor Kurzem stellte die Strombi GmbH, Bamberg, unter www.swidgy.de eine webbasierte Energiebörse ins Netz. Die Börse funktioniert so: Kunden geben bei der Anmeldung ihren Bedarf an Strom und Gas sowie ihr Kündigungsdatum an. Energieversorger orientieren sich am Nachfrageprofil und treten in einen Bieterwettstreit. Das System sucht die nach eigenen Angaben „besten“ Angebote und leitet sie dem Kunden per Handy oder E-Mail zu. Hat dieser den passenden Tarif gefunden, kümmert sich swidgy um die Vertragsabwicklung mit den Energieversorgern und um das Einsammeln der Provisionen.

Ob swidgy dem Kunden die günstigsten oder die provisionsträchtigsten Angebote aussucht, kann nur vermutet werden.

In den AGB von swigdy heisst es: „Bei der Nachricht über die günstigsten Tarife handelt es sich um eine unverbindliche Information des jeweiligen Energieanbieters und nicht um ein bindendes Angebot.“ Der Anbieter kann also, nachdem er vom Verbraucher den Zuschlag erhalten hat, nochmal draufsatteln. Die Prüfung des Anbieters bleibt Aufgabe des Verbrauchers.

Aus den swigdy-AGB: „Es wird dem Teilnehmer daher empfohlen, vor Abschluss eines Strom- oder Gasvertrags folgende Konditionen des Energieanbieters genauer zu betrachten: seine Identität; seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die wesentlichen Merkmale der Leistung sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag zustande kommt; die Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen des Vertrages; den Preis einschließlich aller Steuern und sonstigen Abgaben; gegebenenfalls zusätzlich anfallende Vertragsabschluss-,Bereitstellungs- oder Stornokosten; Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung der Leistung oder Erfüllung; die Gültigkeitsdauer von Preisen und befristeten Angeboten“. Schade, dass swidgy diese Dinge nicht prüft, bevor ein Angebot an Verbraucher weitergeleitet wird.


So sieht es aus. Wofür sollte ein Verbraucher <swigdy> in Anspruch nehmen, wenn doch jegliche Prüfung an ihm hängen bleibt?
Das muss er ohnehin auch ohne <swigdy> leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline swidgy

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Re: swidgy
« Antwort #2 am: 06. Februar 2015, 09:07:45 »
Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihren Beitrag, es freut uns, dass Sie sich swidgy etwas genauer angeschaut haben. Natürlich wird in der Unternehmenswelt viel versprochen und nicht immer gehalten. Dennoch ist es bei swidgy in der Tat so, dass es unser Anliegen ist, dem Kunden das beste und dabei fairste Angebot zu unterbreiten, das wir seitens der Energieversorger erhalten. Faire Angebote bedeuten für uns: keine Vorkasse, keine Bonuszahlungen, keine kWh-Pakete, keine zur Zeit bekannten schwarzen Schafe, keine Laufzeiten länger als 12 Monate. Bei uns können Energieversorger Ihre Position lediglich durch den Preis, den Sie dem Kunden anbieten, beeinflussen. Interne Zahlungen (Werbung), die die Position eines Energieversorgers beeinflussen, sind bei uns ausgeschlossen. Dies ergibt sich schon allein durch das komplexe IT-System, das eine manuelle Beeinflussung sowie Preisabsprachen nicht möglich macht. Wir vergleichen Äpfel mit Äpfeln und nicht etwa mit Gemüse.

Der Kunde erhält seitens swidgy ein unverbindliches Angebot zur Verfügung gestellt, welches der Kunde selbst annehmen kann oder nicht. Wird ein Angebot durch den Kunden angenommen, kann der Preis, der dem Abnehmer unterbreitet wurde, durch den Energieversorger nicht mehr geändert werden. Die Versorger können nur während der aktiven Bieterphase Ihr Angebot verändern. Dies erklärt unser auf der Homepage hinterlegtes Video sehr schön.

Des Weiteren werden unsere Angebote sowie die Energieversorger nach bestem Gewissen geprüft, ehe sie auf unserer Plattform am Bieterwettstreit teilnehmen können. Es wird kontinuierlich nach unseriösen Anbietern und Tarifen gesucht, die unmittelbar aus der Börse ausgeschlossen werden, wobei grundsätzlich keine Tarife angezeigt werden, die Vorkasse, Bonuszahlungen, kWh Pakete enthalten oder Laufzeiten von mehr als 12 Monaten haben. Trotz intensivster Prüfungen können jedoch Fehler nicht ausgeschlossen werden. Hierdurch ist es aus rechtlicher Sichtweise unsere Verpflichtung, den Kunden in den AGB darauf hinzuweisen, dass dieser vor Vertragsabschluss wichtige Vertragsdetails gegenprüfen sollte, da wir kein Energielieferant sind.   

Sehr gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen und Anliegen per E-Mail: info@swidgy.de oder Telefon: 0951/9933910 zur Verfügung. Gerne können wir Ihnen bei Interesse auch unser System sowohl aus Anbieter- als auch Abnehmerseite mittels TeamViewer erläutern.

Beste Grüße vom swidgy Team

Offline uwes

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Re: swidgy
« Antwort #3 am: 08. Februar 2015, 01:48:41 »
Hier ist bereits ein Beispiel:
Swigdy empfiehlt u.a. Angebote der Systemstrom GmbH. systemstrom.de
In deren AGB heißt es zu den Preisen:
Zitat
...und werden diese Änderungen nicht durch Änderungen anderer Kalkulationsgrundlagen kompensiert, ist Systemstrom GmbH berechtigt, die Entgelte nach diesem Vertrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und unter Berücksichtigung etwaiger Kompensationswirkungen anzupassen.

So langsam müsste aber jeder Energieversorger, wenn er einigermaßen seriös ist, wissen, dass diese Klausel absolut unwirksam ist.

Und wenn ich mir dann noch das unprofessionelle Impressum ansehe, dass der GmbH einen "Inhaber" zuweist.....
« Letzte Änderung: 08. Februar 2015, 02:06:11 von uwes »
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline swidgy

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Re: swidgy
« Antwort #4 am: 09. Februar 2015, 12:55:41 »
Besten Dank für den Hinweis, wir haben die Systemstrom GmbH bereits diesbezüglich kontaktiert.

Offline khh

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Re: swidgy
« Antwort #5 am: 09. Februar 2015, 18:30:36 »
Es erübrigt sich wohl jede weitere Diskussion über diese "Systemstrom GmbH" und auch über "swidgy"  ::) .

Bestenfalls gehört das  - wie viele ähnliche Links zu völlig ungeeignete HPs -  in die WERBEECKE  >:(  >:(  !
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Offline khh

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Re: swidgy
« Antwort #6 am: 15. Februar 2015, 15:22:38 »
Noch eine Anmerkung zu "swidgy, eine Marke der Strombi GmbH, Bamberg" :

Bspw. für meine Region werden bei 3600 kWh Jahresverbrauch aktuell empfohlen
1. Wahl: M4Energy eG, 2. Wahl: EVD Energieversorgung Deutschlang GmbH  und
3. Wahl: enervatis Energieversorgungsgesellschaft mbH.  ???  ::)  :o

Das besagt alles über die Brauchbarkeit dieser selbsternannten "Energiebörse für alle".
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Offline uwes

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Re: swidgy
« Antwort #7 am: 15. Februar 2015, 22:44:52 »
Gaspreisvergleich bei Swidgy und Verivox PLZ 27749 und 20000 kwh/Jahr:
Swidgy: 1-3. Platz: Knauber Energie GmbH - natürlich mit unwirksamer Preisklausel.
Verivox 4. Platz Knauber. 3 Plätze mit Verträgen ohne lange Laufzeiten und Boni davor.

Ich hätte gerne die Provisionen gekannt, die Knauber Swidgy dafür zahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Ben

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Re: swidgy
« Antwort #8 am: 16. Februar 2015, 10:13:36 »
Warum wird nicht Grünwelt (Stromio) von swidgy empfohlen?

Offline khh

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Re: swidgy
« Antwort #9 am: 24. Februar 2015, 11:24:29 »
@Ben,

vermutlich deshalb, weil "Grünwelt", eine Marke der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH, mit der
Stromio GmbH verbandelt ist  -  siehe hier: http://www.energieanbieterinformation.de/de/site__58/
und diese Unternehmens-Gruppe wohl zu den "zur Zeit bekannten schwarzen Schafe" (Formulierung
von @swidgy) gezählt wird  -  siehe bspw. hier: http://de.reclabox.com/firma/1033-Stromio-GmbH .

Gruß, khh
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