Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 194619 mal)

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Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« am: 09. November 2007, 17:34:53 »
Städte und Gemeinden mit eigenen Stadtwerken erhalten von den Energielieferanten die sog. Konzessionsabgabe und erzielen damit einen nicht unerheblichen Finanzbeitrag für den Etat.
Dass die stadteigenen Stadtwerke für ihre Stadt die gleiche Konzessionsabgabe noch einmal bei den Energiekunden kassiert und damit dafür sorgt, dass dem Eigentümer (Stadt) hier der gleiche Betrag noch einmal zufliesst, dürfte nach meinem Rechtsempfinden weder statthaft noch vom Gesetzgeber gedeckt sein, wenn man wie im Falle NRW dazu die gesetzlichen Ausführungen liest.
Gerade hat die Stadt Greven eingeräumt, dass sie von ihrem Energielieferanten die Konzessionsabgabe Jahr für Jahr erhält und ebenfalls die Stadtwerke eingeräumt, die Konzessionsabgabe in ihrem Energiepreis untergebracht haben. Die Stadtwerke versuchen zwar, diesen Einnahmeposten unter der Rubrik Netzentgelte zu begründen; ich halte dies aber für rechtswidrig.
Bitte Meinungen dazu.

Offline Netznutzer

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Konzessionsabgabe
« Antwort #1 am: 09. November 2007, 22:27:03 »
Alle Städte und Gemeinden erhalten die KA, ob Sie Stadtwerke besitzen oder nicht, es sei denn, sie verzichten auf diese.

Ddie KA wird mit dem Netzentgelt erhoben und vom NETZBETREIBER an die zuständige Gemeinde abgeführt. Der Netzbetreiber erhält die KA von sämtlichen Lieferanten und diese von Ihren Kunden. Sie fällt somit nur 1x an. An welcher Stelle die KA zweimal erhoben werden soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Gruß

NN

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #2 am: 09. November 2007, 23:33:04 »
Zum Thema Konzessionsabgabe:
Mir war neu, dass die Konzessionsabgabe für die Städte mit eigenen Stadtwerken eine doppelte Einnahme darstellt.
Es ist richtig, dass die jeweilige Stadt die Konzessionsabgabe von dem Energielieferanten kassiert.
Dass aber die Stadt über ihre eigenen Stadtwerke die Konzessionsabgabe noch einmal von ihren Einwohnern kassiert, war mir neu.
Um einer möglichst günstigen Energieversorgung nach dem EnWG gerecht zu werden, sollte doch eigentich eine Stadt ihren Bewohnern über ihre Stadtwerke die Energie zu einem um die Konzessionsabgabe reduzierten Betrag liefern (können), da die Eignerin der Stadt diese Konzessionsabgabe doch bereits vom Energielieferanten kassiert hat.

Offline Netznutzer

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Konzessionsabgabe
« Antwort #3 am: 10. November 2007, 21:05:16 »
Ich glaube, Sie haben das System nicht verstanden, oder Sie wollen es nicht verstehen.

NN

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #4 am: 10. November 2007, 21:39:57 »
Wenn man die Verordnung über Konzessionsabgaben im Wortlaut richtig liest, dann zahlen Energieversorgungsunternehmen i.S.d.§ 2 Abs.3  EnWG an GEMEINDEN und LANDKREISE die sog. Konzessionsabgabe für die Versorgung von LETZTVERBRAUCHERN mit Strom und Gas im jeweiligen Gemeindegebiet mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen.
Das dürfte hoffentlich nicht missverständlich sein, oder ?
Wenn aber zudem die jeweilige Stadt über die stadteigenen Stadtwerke die bereits vom Energielieferanten für die  Belieferung von LETZTVERBRAUCHERN gezahlte Konzessionsabgabe  NOCH EINMAL vom Endverbraucher über den Energie-Verkaufspreis einkassiert, stellt dies nach Adam Riese doch das doppelte Kassieren von Konzessionsabgaben durch die Eignerin der Stadtwerke (die Stadtwerke) dar, sobald die Stadtwerke ihre Erlöse aus Energieverkauf im Wege der Gewinnabführung an die Stadt auszahlt.
Es ist zwar richtig und weder miss- noch unverständlich, dass der Endverbraucher die Konzessionsabgabe nur über den Energiepreis, d.h. einmal entrichtet. Doch ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Eignerin der Stadtwerke diese Konzessionsabgabe zwei Mal kassiert. einmal vom Energielieferanten und einmal via Stadtwerke über den Energie-Endpreis.
Dies logisch nachzuvollziehen dürfte nicht allzu schwierig sein, oder ?

Offline Zeus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #5 am: 11. November 2007, 10:49:41 »
@h.terbeck

Mein Gott! Ist es wirklich so schwer es zu verstehen? Die Konzessionsabgaben werden nur einmal in den Arbeitspreis einberechnet. Die Konzessionsabgaben sind in den \"Allgemeinen Preisen und Sonderpreise für die Versorgung mit Erdgas\" des Grundversorgers veröffentlicht und werden in Höhe des angegebenen Satzes für jede gelieferte Kilowattstunde dem Netzentgelt hinzugerechnet. Möglicherweise hat Sie dies etwas verwirrt. Sollten Sie allerdings immer noch der Auffassung sein, dass Ihr Versorger Ihnen die Konzessionsabgabe zwei Mal berechnet, können Sie ja versuchen die zuviel geforderte Gebühren über einen aussichtslosen Klageweg zurückzufordern.

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #6 am: 11. November 2007, 11:46:42 »
Um Ihre Worte zui nutzen:  Mein großer Gott, ist es denn wirklich so schwer zu verstehen ???
Ich sprach nie davon, dass ich die Konzessionsabgabe ZWEI MAL bezahle.
Vielmehr habe ich nur festgestellt, dass Städte mit eigenen Stadtwerken die Konzessionsabgabe von den Energielieferanten gezahlt bekommen.
Das ist der erste Geldfluss in Form von Konzessionsabgabe an die Stadt.
Über den Energiepreis berechnen die Stadtwerke die Konzessionsabgabe natürlich an den Endverbraucher. Über die Gewinnabführung der Stadtwerke fließt also die vom Endverbraucher eingenommene Konzessionsabgabe auch an die Stadt.
Es kann doch nicht so schwierig zu verstehen sein, dass somit bei der jeweiligen Stadt Kozessionsabgaben von zwei Zahlern (Energielieferant + Stadtwerke) eingenommen werden.
Wenn Sie dies nicht glauben oder nachvollziehen wollen, kann ich Ihnen gern Bestätigungen der Stadt bzw. Stadtwerke Greven übemritteln, die aussagen dass der Vorgang genau so abläuft.
Die entscheidende Frage ist doch nur, ob die Stadt, die ja bereits von Eon, RWE, EnBW oder Vattenfall die Konzessionsabgabe gezahlt bekam, nicht in der Lage sein kann, über ihre Stadtwerke den Bewohnern der Stadt die Energie um einen um die bereits eingenommene Konzessionsabgabe günstigeren Preis liefern zu können.
Das EnWG besagt doch nichts anderes, als dass dem Endkunden die Energie so günstig wie möglich zu liefern ist.
Um das zu verstehen, muss ich nicht Gott anrufen!

Offline Zeus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #7 am: 11. November 2007, 17:36:07 »
@h.terbeck

Bitte Bestätigung der Stadtwerke Greven hier ins Forum stellen. Wird viele interessieren.

Offline ESG-Rebell

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Konzessionsabgabe
« Antwort #8 am: 11. November 2007, 21:07:20 »
Zitat
Netznutzer polterte:
Ich glaube, Sie haben das System nicht verstanden, oder Sie wollen es nicht verstehen.
@Netznutzer
Ihre Äußerung an h.terbeck finde ich vollkommen unangebracht.
Bitte ziehen Sie in Betracht, dass ihre eigenen Erläuterungen nicht auf Anhieb so erhellend einleuchtend sein könnten, wie Sie denken!

Mir stellten sich beim Durchlesen dieses Themas dieselben Fragen wie h.terbeck und ich komme bislang zu demselben Schluss, nämlich dass eine Stadt (über Umwege) zweimal die Konzessionsabgabe aus zwei Quellen kassieren kann.

Bitte seid nett zueinander und vertragt Euch!

Gruss,
ESG-Rebell.

P.S.: Auch ich bezweifle, dass Gott für das Thema Abgaben oder Steuern ein
      geeigneter Ansprechpartner ist; obgleich die Existenz manch abstruser
      Steuern (z.B. \"Fenstersteuer\") eine göttliche - oder wohl eher teuflische -
      Eingebung vermuten lässt.

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #9 am: 11. November 2007, 21:50:18 »
Hallo ESG-Rebell

endlich, ja endlich kann mir jemand folgen.
Es ist absolut zutreffend, wie ich das anhand der Unterlagen und des Schriftverkehrs der Stadt bzw. Stadtwerke Greven mit meinem Mitstreiter G. Schmitz festgestellt habe, nämlich dass die Stadt Greven zweigleisig die Konzessionsabgabe kassiert, nämlich einmal von der Eon und ein zweites Mal über die Energierechnungen der Stadtwerke an ihre Kunden.
Darüber liegt mir Kopie der schriftlichen Bestätigung der Stadtwerke Greven vor.
Bei Interesse sende ich Ihnen die Kopie gern per Fax.
Gruß h.terbeck

Offline Netznutzer

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Konzessionsabgabe
« Antwort #10 am: 11. November 2007, 23:12:03 »
Mir ist zwar nicht bekannt, in welcher Form die Stadtwerke Greven in einer Beziehung zu EON stehen, aber ich warte mal ab. Es wird hier ja bestimmt bald die Auflösung geben.

Falls hier gemeint sein sollte, dass die KA sowohl als Gewinn, als auch direkt in die Stadtkassen fliesst, das klappt nicht!

Bevor im Jahresabschluss der Gewinn ausgewiesen wird, werden sämtliche Abgaben abgezogen. Dies passiert, damit es nicht zu sogen. verdeckten Gewinnausschüttungen kommt.

@ ESG: das Sie meinen Satz als Aufreger hier hochhängen ist schon witzig, Hr. Terbeck scheint es jedenfalls nicht aufgeregt zu haben.

Gruß

NN

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #11 am: 12. November 2007, 09:28:21 »
An NN
Zur Erleuchtung gehört vielfach Strom, besonders in diesem Falle.
Die Stadtwerke Greven sind zu klein, um selbst ein Kraftwerk zu betreiben, folglich lassen sie sich via Stadt Greven den Strom und das Gas von der allseits bekannten Firma Eon liefern.
Da die Stadt Greven Eigner der Stadtwerke sind, bedarf es keiner verdeckten Gewinnausschüttung, um die Überschüsse der Stadtwerke in den Etat der Stadt vereinnahmen zu können.
Man nennt solche Einkünfte in Bilanzen vielfach Gewinne aus Beteiligungsunternehmen o.ä.
Übrigens liegt die schriftliche Bestätigung der Stadtwerke über die Einnahme der Konzessionsabgabe und deren Abführung an die Stadt Greven mir in Kopie vor. Diese ins Netz zu stellen, verbietet sich von selbst, da ich nicht Empfänger dieses Schreibens bin, sondern \"nur\" Mitstreiter des Betroffenen und demzufolge von ihm all diese Korrespondenzkopien habe.
Gern kann ich Ihnen aber zur Verifizierung per Fax eine Kopie mit verdeckter Empfängerangabe zuleiten.
Dass Stadtwerke anderweitig die exorbitanten Gewinne aus Energieverkauf gern in Quersubventionen für z.B. Hallenbäder, Sportanlagen verwenden, dürfte nicht nur bekannt, sondern allseits geübte Praxis sein.

Offline Netznutzer

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Konzessionsabgabe
« Antwort #12 am: 12. November 2007, 10:03:54 »
Leider haben Sie extreme Unkenntnisse.

Eagl, von wem die STW Greven, und jeder andere Energieversorger, Strom und Gas beziehen, ist diese Lieferung KA frei! Woher Sie wissen, von wem Greven Strom und Gas bezieht, finde ich schon erstaunlich.

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind problemlos möglich, sie sollten nicht solche Behauptungen aufstellen, wenn Sie nicht wissen, wie eine solche entsteht.

Da Sie hier, wie gern auch von anderen parktiziert, beginnen, Dinge mit einzubringen, die mit der KA nichts zu tun haben (letzter Satz), und weiterhin nicht konkret beschreiben können oder wollen, wo Ihr vermeintliches Problem liegt, spare ich mir weitere Erläuterungen.

Viel Spass noch bei Ihrem Problem, dass keins ist.

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #13 am: 12. November 2007, 10:12:25 »
Nachtrag an NN
zum Thema Bilanzierung/Gewinnabführung aus dem Themengebiet Konzessionsabgabe:
Ich möchte hier keineswegs eine Nachhilfestunde in Sachen Bilanzierung und Buchhaltung veranstalten, aber doch zur weiteren Erleuchtung anmerken, dass die von den Stadtwerken in den Energiepreis eingerechnete Konzessionsabgabe (für Strom bei Orten bis 25 TSD Einwohner 1,32 Cent, bei Gas 0,51 Cent) als Umsatz aus Verkauf von Energie im Jahresabschluss ausgewiesen wird.
D(ich zitiere hier aus dem Schreiben der Stadtwerke Greven wie folgt: \"Auf der Basis lIhres Jahresverbrauchs sind folgende Konzessionsabgaben als Preisbestandteil erhoben und an die Stadt Greven abgeführt worden\")
Der Aufwand der Stadtwerke im Bereich Energie wird selbstverständlich in der Gewinn-und Verlustrechnung gegen den Umsatz gestellt, woraus sich im Regelfalle ein Überschuss (sprich Gewinn) ergibt, den die Stadtwerke an die Stadtkasse als deren Eigner abführt bzw. abzuführen hat im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrages. In diesem Gewinn ist dann selbstverständlich auch der Preisbestandteil aus Konzessionsabgabe enthalten!
Was dies mit den von Ihnen zitierten verdeckten Gewinnausschüttungen zu tun haben soll, vermag ich nicht nachzuvollziehen, denn Soll und Haben (auch im Bilanzrecht) sind übliche und vorgeschriebene Vorgänge und aus denen Gegenüberstellung und Saldo ergibt sich, ob ein Unternehmen ein positives oder ein negatives Betriebsergebnis aufweist.
Ein positives Ergebnis nennt man Gewinn (vor Steuern), ein negatives Ergebnis nennt man Verlust.
Zum Thema Konzessionsabgabe wünsche ich Ihnen den Besuch von Hermes, dem Götterboten, der hoffentlich Licht uns Dunkel bringen kann.
P.S.
Auch ein Zwei-Sterne General weiss nicht alles, will aber vielleicht alles besser wissen!

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #14 am: 12. November 2007, 10:38:19 »
An NN
Wie schnell Sie doch Ihre Meinung/Aussaage ändern im Bezug auf die Konzessionsabgabe, können Sie an Ihren eigenen Meldungen erkennen.
Vergleichen Sie doch nur Ihre Nachricht vom 09.11.2007, 22,27 Uhr mit Ihrer heutigen Aussage um 10,03 Uhr.
Dazu bedarf es keines Kommentars.
Dass Sie darüber verwundert sind, woher ich bzw. wir wissen, von dem die Stadt Greven die Energie bezieht, ist aber mehr als verwunderlich.
Kann man das doch im Rathaus in Erfahrung bringen, z. B. durch Mitglieder des Haushaltsausschusses. Bei Ihnen vielleicht nicht?
Und die Einnahme aus Konzessionsabgaben durch die Stadt erfährt man durch Einsichtnahme in den Haushaltsplan/Etat mit den entsprechenden Untertiteln.
Aber ich schließe mich Ihnen an, dass es müßig ist, dieses Thema mit Ihnen weiter zu kommunizieren, denn Sie haben ein Problem, das ich nicht habe.
Vielleicht kann Ihnen aber der ESG-Rebell weiterhelfen.
Bei Zeus und all seinen Göttern auf dem Olymp der Weisen.

 

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