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Autor Thema: Versorgungsunterbrechung angekündigt  (Gelesen 5434 mal)

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Offline hermi

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Versorgungsunterbrechung angekündigt
« am: 08. November 2007, 13:28:49 »
Liebe Mitstreiter,

wie im vorigen Thread ersichtlich hatte ich Widerspruch gegen den Gaspreis im Juni 2005 mit dem Musterschreiben erhoben und die allgemeinen Schreiben von der EVM erhalten.
Auch die weiteren Erhöhungen habe ich mit den entsprechenden Musterschreiben beantwortet.
Da ich auch nach dem BGH-Urteil Az.: VIII ZR 36/06 vom 13.06.07; betraf nur Tarifkunden, ich bin Sondervertragskunde) die offenen Beträge nicht gezahlt habe, fährt die EVM nun härtere Geschütze auf.
Folgenden Brief erhielt ich heute:

- Zitat -
... bezüglich Ihrer oben genannten Abnahmestelle stehen für die Gasversorgung auf Ihrem Kundenkonto derzeit Beträge in Höhe von ..... Euro zur Zahlung offen.

Unter Berücksichtigung Ihres Widerspruchsschreibens vom 28.06.05 sind davon unstrittig ...... Euro zu zahlen.

Überweisen Sie bitte unverzüglich den unstrittigen Betrag von ..... Euro unter Angabe Ihrer Kundennummer auf eines unserer unten angegebenen Konten. Andernfalls müssen wir gemäß § 19 Absatz 2 der GasGVV die Versorgung unterbrechen lassen.

Sie können die Unterbrechung der Versorgung verhindern, indem Sie unsverzüglich zumindest unsere unstreitige Forderung in Höhe von .... Euro ausgleichen.

- Zitatende -

Den Betrag als \"unstrittig\" zu bezeichnen ist doch wohl die Höhe!

Mal sehen, wer dieses Schreiben noch erhalten hat.

Gruß,

Herbert

Offline eislud

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Versorgungsunterbrechung angekündigt
« Antwort #1 am: 08. November 2007, 14:20:30 »
@hermi

Du hattest eigentlich keine Frage gestellt, eine Sperrandrohung oder ähnliches ist aber immer ein heikles Thema, deshalb hier ein paar Worte.

Ich interpretiere das so, dass laut Versorger noch Zahlungen von Dir ausstehen, die völlig unabhängig von Deinem Widerspruch sind. Diese Zahlungen wären dann auch unstrittig. Wenn dem so ist, sollten diese Zahlungen unverzüglich geleistet werden.

Unter Umständen hat der Versorger aber auch Abschlagszahlungen mit alten Forderungen verrechnet. Das kann er auch gegebenenfalls tun, sofern kein Aufrechnungsverbot entgegensteht und die Abschläge nicht zweckgebunden überwiesen wurden. Deshalb könnten nun quasi in einer späteren Periode Zahlungen fehlen.
Wurden die Abschlagszahlungen zweckgebunden überwiesen?
Wurde ein Aufrechnungsverbot ausgesprochen?

Eigenartig finde ich den Bezug auf das Widerspruchsschreiben vom 28.06.2005. Es sollte seitdem doch noch andere Widerspruchsschreiben von Dir geben.

Ob es sich hier um eine echte Sperrandrohung handelt ist mir nicht ganz klar. Ein Termin scheint nicht benannt, obwohl Gerichte es auch schon ohne Termin als Sperrandrohung eingestuft haben. Eine Sperrandrohung ist nicht unwahrscheinlich, weil man schreibt: \"Andernfalls müssen wir gemäß § 19 Absatz 2 der GasGVV die Versorgung unterbrechen lassen.\"

Sofern es sich um eine Sperrandrohung handelt, sollte man tätig werden. Rücknahme der Sperrandrohung fordern, gegebenenfalls einstweilige Verfügung. Ist man sich nicht sicher, kann man meines Erachtens ebenfalls eine Rücknahme der Sperrandrohung fordern. Hier kann man dann gegebenenfalls zusätzlich Anfragen, ob es sich etwa um ein Versehen oder um eine unglückliche Wortwahl handelt.  

Gruss eislud.

Offline Zottel

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Versorgungsunterbrechung angekündigt
« Antwort #2 am: 08. November 2007, 15:07:19 »
Zitat
Da ich auch nach dem BGH-Urteil Az.: VIII ZR 36/06 vom 13.06.07; betraf nur Tarifkunden, ich bin Sondervertragskunde) die offenen Beträge nicht gezahlt habe, fährt die EVM nun härtere Geschütze auf.

Hallo Hermi,

der von mit im Zitat fett hervorgehobene Teil verwirrt mich etwas.

Hast du überhaupt noch was gezahlt oder deine Abschlagszahlungen eigenständig berechnet und diese dann gezahlt.
Wenn du gar nichts mehr zahlst ist eine Sperrandrohung, zumindest für mich, nachvollziehbar.

 

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