Energiepreis-Protest > Stadtwerke Eisenberg/Thür.

Stadtwerke verklagen Kunden (Musterverfahren)

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RR-E-ft:
Die Stadtwerke haben erste Kunden wegen Zahlungskürzungen nach Unbilligkeitseinrede und Zahlungskürzung bei Amtsgericht Stadtroda verklagt.

In einem Fall wurden ca. 500 EUR vom Kunden  zurückbehalten. Die Stadtwerke lassen sich von einer Jenaer Anwaltskanzlei vertreten.
(Betroffene Verbraucher auch.)

Einige Beklagte sind Mitglieder des Bundes der Energieverbraucher und hatten sich an dessen Prozesskostenfond beteiligt.

Der Geschäftsführer der Stadtwerke hatte sich in der Vergangenheit dahingehend geäußert, dass es sich um ein Musterverfahren handeln soll.

userD0009:
Vor dem Amtsgericht? Wird/wurde keine Unzuständigkeitsrüge erhoben?

Werden die Schriftsätze perönlich (evtl. per Boten) überbracht? ;)

RR-E-ft:
@belkin

Die Stadtwerke haben die Klage bei dem Amtsgericht erhoben, also die Klageschrift in den dortigen Briefkasten eingeworfen. Daran kann man sie nicht hindern. Ob dieses Gericht überhaupt sachlich zuständig ist, muss sich erst erweisen. Das Amtsgericht Erfurt hat jüngst ein Verfahren an das Landgericht - Kammer für Handelssachen - verwiesen. Auch bei der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Gera gibt es bereits Erfahrungen mit dem geltenden Energierecht.

RR-E-ft:
Das Amtsgericht Eisenberg hatte den Rechtsstreit wegen § 102 EnWG an das ausschließlich zuständige Landgericht Gera - Kammer für Handelssachen - verwiesen.

Das Landgericht Gera, Kammer für Handelssachen, hat mit Urteil vom 01.09.2009, Az. 1 HK O 104/06 die Zahlungsklage abgewiesen und entschieden, dass die klagenden Stadtwerke die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.

Das Landgericht begründete sein Urteil damit, dass die Abrechnungen zu einem \"Sonderprodukt\" erfolgt seien, es sich deshalb  nicht um die Grundversorgung gem. § 36 EnWG zu Allgemeinen Tarifen (Preisen) handelte, der Klägerin kein gesetzliches Preisänderungsrecht zustand, vertraglich ein solches auch nicht vereinbart worden war, der beklagte Kunde sich nie mit Zahlungen im Verzug befunden hatte.

tangocharly:

--- Zitat ---Das Landgericht begründete sein Urteil damit, dass die Abrechnungen zu einem \"Sonderprodukt\" erfolgt seien,
--- Ende Zitat ---

Schon wieder eine neue Begriffsschöpfung.

Wer hat oder was  wurde da bei dem EVU \"produziert\" ? Das \"Produkt\" ist schlichte leitungsgebundene Energie. Und eine Veredelung des am Ausspeisepunkt ankommenden \"Produkts\" durch das EVU ist auch nicht vorstellbar. Wurde der Begriff \"Sonderprodukt\" gar vom EVU verwendet ?

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