Das Landgericht Gera - Kammer für Handelssachen - hat mit Urteil vom 01.09.2009, Az. 1 HKO 104/08 die Zahlungsklage der Stadtwerke Eisenberg GmbH gegen einen Gaskunden, der die Gaspreiserhöhungen seit 2004 verweigert hatte, abgewiesen, soweit sich der Rechtsstreit nicht erledigt hatte. Die Stadtwerke Eisenbeerg GmbH hat als Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Amtsgericht Stadtroda hatte den Rechtsstreit gem. § 102 EnWG an das ausschließlich zuständige Landgericht Gera - Kammer für Handelssachen - verwiesen.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.