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Autor Thema: Bisherige Erfahrungen mit Antwort mittels BGH-Musterbrief?  (Gelesen 10250 mal)

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Offline eislud

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Bisherige Erfahrungen mit Antwort mittels BGH-Musterbrief?
« am: 05. November 2007, 12:22:56 »
@Digas
Wenn man bei den Formulierungen der Protestschreiben kleinere Fehler gemacht hat, erscheint mir das nicht vorrangig wichtig. Was zählt ist letztlich das Vorbringen bei Gericht.  

Wenn sich aus dem Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher keine geeigneten Kandidaten ergeben, dann könnte man noch die Verbraucherzentrale in Sachsen oder/und die Anwaltskammer in Sachsen ansprechen .

Letzlich kann man auch selbst auf die Suche gehen nach einem Anwalt zum Energierecht, beispielsweise hier:
http://www.AdvoGarant.de
http://www.Deutsche-Anwaltssuche.de
http://www.deutsche-anwaltshotline.de
http://www.AnwaelteDirekt.de
http://www.anwalt-suchservice.de
http://www.anwalt24.de/Anwaltssuche
http://www.anwaltssuchdienst.de

Gruss eislud

Offline Digas

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Bisherige Erfahrungen mit Antwort mittels BGH-Musterbrief?
« Antwort #1 am: 05. November 2007, 11:52:10 »
Hallo allerseits, hier ist einer von den tausenden Energiepreis-Protestlern.

Ich rebelliere gegen die Gaspreise seit 3. Quartal 2004. Das ist schon eine ganz schön lange Zeit und daher werden auch die Schreiben der Statdwerke immer prekärer. 2004 verwendete ich noch ein modifiziertes Musterschreiben der örtlichen Verbraucherzentrale. Im Antwortschreiben offerierte man mir im Januar 2005 das Märchen von der Ölpreisbindung.
Von der Existenz des Bundes der Energieverbraucher dessen Internetseite wußte ich noch nicht. Im Laufe der Jahres 2005 fand ich dann auch die Seite des Bundes der Energieverbraucher. Seitdem informiere ich mich regelmäßig. Erst nach dem Urteil des BGH vom 13.06.2007 blättere ich in den Seiten dieses Forums und musste mich bei jedem Besuch über weitere Feinheiten der juristischen Wortwahl belehren lassen.

Meine vorletzte Antwort war das Musterschreiben zur Nichtanerkennung des durch den Versorger beauftragtem WP-Testats in Zusammenhang mit dem BGH-Urteil.
Das war  Mitte September 2007 . Dann gab es von seiten der Stadtwerke nochmals eine Zahlungserinnerung mit dem Hinweis den bis dato gekürzten Rechnungsbetrag sofort zu überweisen. Die Zahlungserinnerung wies ich zurück mit Hinweis auf das letzte Schreiben- nach BGH-Urteil vom 13.06.2007 und Nichtanerkennung des WP-Schreibens.

Heute bekam ich Post vom Anwalt. \"Bevor gerichtliche Schritte zur Durchssetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet werden, soll ein letzter Versuch zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit unternommen werden.\"

Der Schriftverkehr seit Ende 2004 beläuft sich nun auf 17 Schreiben zwischen den Stadtwerken und mir. Da können sich schon Fehler bei der Formulierung des Protests eingestellt haben. Nach weiterer Information auf den  Seiten des Forums bin ich zu dem Schluß gekommen, für das weitere Vorgehen einen dafür fachkundigen Anwalt zu konsultieren. Da helfen auch nicht mehr die Informationen zu Basiswissen weiter.

So wie es aussieht hat der Anwalt der Stadtwerke in seinem Schreiben die Entscheidung über Gericht angesprochen und damit auch angekündigt.
Mal sehen wie es weiter geht. Nach all der vielen Mühe der letzten Jahre will ich nicht so einfach aufgeben.  
Übrigens beim Chatten habe ich nie jemanden angetroffen, daher habe ich doch erstmal den Weg übers Forum gewählt. Vielleicht haben andere Protestler auch ein nettes Schreiben vom Anwalt erhalten und stehen vor dem gleichen Problem einen Anwalt in der Nähe zu finden. Die Anwaltsliste ist da nicht sehr umfangreich. Wer kann bei der Suche helfen --> Westsachsen? Gruß Digas

 

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