Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen  (Gelesen 6647 mal)

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Offline Fidel

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« am: 05. November 2007, 09:15:09 »

Offline RR-E-ft

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #1 am: 05. November 2007, 13:59:39 »
Zitat
Dagegen befürchtet Eon, dass künftig neben den Kartellbehörden auch jeder Dritte Klage gegen einen Energieanbieter vor den Zivilgerichten erheben kann. Das beklagte Unternehmen müsse dann in jedem Einzelfall nachweisen, dass die Preisabweichung jeweils sachlich gerechtfertigt sei.


E.ON Stellungnahme

E.ON hat allen Grund zur Sorge, dass Stromkunden sich nun auch kartellrechtlich gegen das Unternehmen zur Wehr setzen und Schadensersatz geltend machen.

Siehste hier.

TEAG wird in der Stellungnahme des BKartA genannt.


Weil die Netzentgelte bereits alle Kosten des Netzes abdecken, ist es unvorstellbar, dass sich im wirksamen Wettbewerb Vertriebsmargen nahe 30 Prozent einstellen würden. Bei Stromerzeugungskosten in abgeschriebenen Atom- und Kohlekraftwerken bei unter 1,5 Cent/ kWh und Großhandelspreisen zwischen 5 und 6 Ct/ kWh liegen die Vertriebsmargen der Stromerzeuger bei 300 Prozent. Natürlich kann kein Wettbewerber aus dem Ausland im notwenigen Umfang in den Markt eintreten, um die Preise zu drücken und die Vertriebsmargen abzuschmelzen. Dafür fehlt es schlicht an den Erzeugungskapazitäten und den notwendigen Grenzkuppelstellen, welche die Konzerne kontrollieren und seit Jahren knapp halten. Wie der Handel mit dem Ausland behindert wird.

Erhellend SPIEGEL Nr. 45/ 2007 Seite 104 ff.

Es ist aber so, dass Verbraucher auch heute schon gegen kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch gem. §§ 19, 20, 33 GWB vorgehen können. Jeder Verbraucher, nicht nur jeder Dritte.

Aus der E.ON- Stellungnahme ergibt sich zugleich, dass es wegen der derzeitigen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast faktisch unmöglich ist, einen Preishöhenmissbrauch nachzuweisen, weil die Verbraucher regelmäßig keinen Zugang zu den relevanten Daten haben. Sie haben diese Daten noch weniger als die Unternehmen. Damit läuft § 33 GWB bisher faktisch leer. Dies hat nach dem spiegelbildlichen Vorbringen offensichtlich auch E.ON erkannt.

Hätte E.ON ein reines Gewissen, hätte der Konzern auch von der Kartellrechtsschärfung nichts zu besorgen.

Aber langsam liegen bei den Konzernen wohl doch die Nerven blank und dem Beinkleid so manchen Managers droht wohl erhöhter Füllstand.

Eigentlich schon komisch, wenn sich potentielle Delinquenten den Wortlaut der speziell sie  betreffenden Gesetzestexte wünschen dürfen.

Wie sähe wohl unser Strafgesetzbuch aus, wenn Bankräuber, Erpresser und Kinderschänder eine entsprechende starke Lobby hätten und über diese dann Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren abgeben könnten? :rolleyes:

Offline RR-E-ft

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Offline RR-E-ft

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #3 am: 05. November 2007, 16:22:18 »
BILD: Nicht lange fackeln.

Bild in Bild.

Der Befund zeigt deutlich, wo es hinführt, wenn sich etwa der Bundeswirtschaftsminister bei ANNE WILL starke deutsche Energiekonzerne wünscht.

Offline bjo

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #4 am: 05. November 2007, 17:22:56 »
was kann der Endverbraucher von positiven Ermittlungen gegen die großen erwarten?

zu unterscheiden wären!
- Kunden der großen vier ohne Wiederspruch
- Kunden der großen vier mit Wiederspruch
- Kunden von Kleinanbietern (z. B. Flexstrom)

Offline RR-E-ft

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #5 am: 05. November 2007, 17:29:45 »
@bjo

Kartellrechtswidriger Preishöhenmissbrauch, so ein solcher nachgewiesen werden kann, hat Schadensersatzansprüche der betroffenen Kunden (Vertragspartener) zur Folge.

Betroffen sein können auch Stadtwerke und Stromhändler als Kunden der Konzerne. Auch diesen können Schadensersatzansprüche erwachsen, die ggf. gesondert gerichtlich durchgesetzt werden müssen.

Freiwillige Schadensersatzleistungen: Fehlanzeige.
Ein verhängtes Bußgeld landet beim Staat und nicht bei den Kunden.

Im Zweifel müssen also zum Schadenersatz Berechtigte auf Schadensersatz gegen die Konzerne klagen, die sich an einem kartellrechtswidrigen Verhalten beteiligt haben.

Man sollte nichts erwarten und sich selbst zur Wehr setzen.

Offline bjo

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #6 am: 05. November 2007, 17:34:02 »
wenn jeder erst klagen mußte wären alle die gut dran die bei den großen vier gebleiben sind.
Die könnten dann Klage anstrengen und gleichzeitg Geld einbehalten!

Ich glaub ich muß die alten RWE Stromrechnungen noch raussuchen!

Offline RR-E-ft

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #7 am: 05. November 2007, 18:07:02 »
@bjo

Gewiss wird Lieschen M., Kundin eines Energiekonzerns, diesen unter Vorauslagung von Gerichts- und Anwaltskosten vor einem Kartellgericht gehörig auf Rückzahlung verklagen, nachdem sie jahrelang zuviel gezahlt hatte. Siehste hier..

Zitat
Nach Ansicht von Verbraucherschützern müssen die Kartellämter mehr Macht bekommen. Schwierig für die Bürger sei, dass sie auch künftig im Zweifelsfall zuviel gezahlte Gebühren einklagen müssten.

Das ist doch wohl eher eine Illussion. Für Lieschen M. ist es ggf. leichter, dem Konzern den Stecker aus der Dose zu ziehen und diesem Konzern zukünftig nach Möglichkeit gar kein Geld mehr zu geben, statt noch mit dem Schinken nach der Wurst zu werfen.

Zum Beispiel kann man zu einem konzernfreien, sauberen Ökostromanbieter wechseln und dabei sogar noch sparen.

E.ON treibt voran.
Die Strom- und Gaspreise in Deutschland.
Ohne uns.

Offline bjo

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #8 am: 05. November 2007, 18:13:08 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@bjo

Das ist doch wohl eher eine Illussion. Für Lieschen M. ist es ggf. leichter, dem Konzern den Stecker aus der Dose zu ziehen und diesem Konzern zukünftig nach Möglichkeit gar kein Geld mehr zu geben, statt mit dem Schinken nach der Wurst zu werfen.

bei Strom bin ich auch so verfahren!

RWE (Grundversorger)
Yello
Stadtwerke Düsseldorf
Flexsstrom

Offline wulfus

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #9 am: 06. November 2007, 15:15:39 »
Ich habe das hier gerade gelesen:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=887&content_news_detail=6845&back_cont_id=4043

Jetzt habe ich keine Lust mehr, an all diesen Diskussionen teilzunehmen.

Es war schon lange zu erkennen, dass diese Kompromissregierung sich nicht vor Ihre Bürger stellt.
Nun landet dieses oft zitierte Bundeskartellamt wieder als Bettvorleger. Wozu denn noch diese Medienkampagne mit dem SPIEGEL-Bericht?
Der deutsche Bürger als Wähler und Energieverbraucher wird nach allen Regeln der Kunst ausgetrickst, verraten und verkauft.

Gestern sah man im TV, wie ein hoher sizilianischer Mafiboss nach 25 Jahren endlich erwischt und der Bevölkerung triumphierend präsentiert wurde.
Müssen wir vielleicht auch so lange warten, bis unsere von der Politik unangetasteten, dieses Land aber ausplündernden Energiemafiaunternehmen  mal zerschlagen werden?

Ich wünsche euch jüngeren eine angenehme Wartezeit!
... und paßt auf, wo ihr auf den nächsten Wahlzetteln für eine neue Regierung eure Kreuzchen macht!

I have my nose painted full!

Offline energierechner

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #10 am: 06. November 2007, 17:10:57 »
Hallo wulfus,

oh wie ich Dir zustimme - bin auch Verweigerer und könnte vor Wut
manchmal platzen.

Es wird nur geredet und wir Bürger können sehen, wo wir bleiben.

Warum wohl ziehen einige Kläger ihre Klagen zurück statt die Sache
durchzufechten?
Weil alles so sonnenklar und gerechtfertigt ist?
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Gruß energierechner

Offline RR-E-ft

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #11 am: 06. November 2007, 17:15:02 »
@energierechner

Bevor man sich aufregt, erst einmal in Ruhe  einen Überblick über die Fakten verschaffen. Siehste 283 Seiten hier.

In dem Sondergutachten ist gut beschrieben, was auf dem deutschen Energiemarkt  gerade (nicht) passiert.

Offline wulfus

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #12 am: 06. November 2007, 18:49:59 »
Sehr geehrter Herr Fricke!

Es sind ja gerade diese und andere \"Fakten\", die einem die Galle hochgehen lassen.

Allein das goße Wort \"Monopolkommission\" läßt bekämpfbare Fakten im Inhalt erwarten!

Doch dann diese zwei Schlußsätze im Fazit:

\"Es bleibt anzumerken, dass insbesondere der Endverbraucher, ob Industrie-
oder HuK-Kunde, durch sein Informations- und Verbrauchsverhalten sowie
seine Wechselbereitschaft maßgeblich dazu beitragen kann, wie sich der
Wettbewerb auf dem Energiemarkt entwickelt.
Der Verbraucher muss erst für die freie Anbieterwahl sensibilisiert werden.\"


Also, es liegt doch wieder \"insbesondere\" am Verbraucher, daß sich kein Wettbewerb entwickelt!
Der hat es in der Hand. O-Ton Bernotat: Wieso kein Wettbewerb? Ihr könnt doch den Versorger wechseln!
Der letzte Satz dazu ist ja wohl der Hammer. Man verhöhnt uns noch!
Seit einem Jahr suche ich nach einem Alternativlieferanten - es gibt bis heute keinen!
Warum wohl?  (Steht im Brüsseler Kommisionsbericht, oder?)

Offline Guellepumpe62

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #13 am: 06. November 2007, 22:16:50 »
Hallo :-)

Auch ich verfolge mit einer Mischung aus Wut, Hoffnung und Skepsis die kartellrechtlichen Ermittlungen rund um die mafiösen Vorgänge am Strom- und Gasmarkt und deren Bewertung in Brüssel.
Insbesondere die Aussicht auf einen eventullen Schadenersatz bzw. eine Rückforderung von zuviel gezahlten, da überhöhten Strom- und Gaspreisen läßt mich zum ersten Mal seit langer Zeit wieder Hoffnumg schöpfen.
Wie hoch ist aber realistisch gesehen überhaupt die Chance, dass es soweit kommt? Wie muss der Strom-/Gaskunde präventiv tätig werden, um mögliche Ansprüche auch rückwirkend zu sichern? Wie weit zurück wäre (theoretisch) eine Rückforderung möglich? Wer ist hier mein Ansprechpartner...mein lokaler Versorger oder direkt der Konzern? Gibt es eventuell sogar schon Musterbriefe zu diesem Thema?
Fragen über Fragen -lach. Ich bleibe auf jeden Fall dran am Thema.
Danke im Voraus und Grüße

Offline RR-E-ft

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Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen
« Antwort #14 am: 07. November 2007, 13:02:57 »
@Guellepumpe62

Sorgen um Rückforderungsansprüche muss sich nur derjenige machen, der die überhöhten Preise zunächst überhaupt einmal gezahlt hat, also nicht gekürzt hatte. Möglicherweise kann ein Anwalt Auskunft dazu erteilen, wie man Rückforderungsansprüche sichert. Ansprechpartner sollte also ein Anwalt vor Ort sein, der sich mit (Energie)- Kartellrecht befasst.

 

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