Dagegen befürchtet Eon, dass künftig neben den Kartellbehörden auch jeder Dritte Klage gegen einen Energieanbieter vor den Zivilgerichten erheben kann. Das beklagte Unternehmen müsse dann in jedem Einzelfall nachweisen, dass die Preisabweichung jeweils sachlich gerechtfertigt sei.
E.ON StellungnahmeE.ON hat allen Grund zur Sorge, dass Stromkunden sich nun auch kartellrechtlich gegen das Unternehmen zur Wehr setzen und Schadensersatz geltend machen.
Siehste hier.TEAG wird in der Stellungnahme des BKartA genannt.Weil die Netzentgelte bereits alle Kosten des Netzes abdecken, ist es unvorstellbar, dass sich im wirksamen Wettbewerb
Vertriebsmargen nahe 30 Prozent einstellen würden. Bei Stromerzeugungskosten in abgeschriebenen Atom- und Kohlekraftwerken bei unter 1,5 Cent/ kWh und Großhandelspreisen zwischen 5 und 6 Ct/ kWh liegen die Vertriebsmargen der Stromerzeuger bei 300 Prozent. Natürlich kann kein Wettbewerber aus dem Ausland im notwenigen Umfang in den Markt eintreten, um die Preise zu drücken und die Vertriebsmargen abzuschmelzen. Dafür fehlt es schlicht an den Erzeugungskapazitäten und den notwendigen Grenzkuppelstellen, welche die Konzerne kontrollieren und seit Jahren knapp halten.
Wie der Handel mit dem Ausland behindert wird.Erhellend SPIEGEL Nr. 45/ 2007 Seite 104 ff.
Es ist aber so, dass Verbraucher auch heute schon gegen kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch gem. §§ 19, 20, 33 GWB vorgehen können. Jeder Verbraucher, nicht nur jeder Dritte.
Aus der E.ON- Stellungnahme ergibt sich zugleich, dass es wegen der derzeitigen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast faktisch unmöglich ist, einen Preishöhenmissbrauch nachzuweisen, weil die Verbraucher regelmäßig keinen Zugang zu den relevanten Daten haben. Sie haben diese Daten noch weniger als die Unternehmen. Damit läuft § 33 GWB bisher faktisch leer. Dies hat nach dem spiegelbildlichen Vorbringen offensichtlich auch E.ON erkannt.
Hätte E.ON ein reines Gewissen, hätte der Konzern auch von der Kartellrechtsschärfung nichts zu besorgen.
Aber langsam liegen bei den Konzernen wohl doch die Nerven blank und dem Beinkleid so manchen Managers droht wohl erhöhter Füllstand.
Eigentlich schon komisch, wenn sich potentielle Delinquenten den Wortlaut der speziell sie betreffenden Gesetzestexte wünschen dürfen.
Wie sähe wohl unser Strafgesetzbuch aus, wenn Bankräuber, Erpresser und Kinderschänder eine entsprechende starke Lobby hätten und über diese dann Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren abgeben könnten? :rolleyes: