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Autor Thema: Einstweilige Verfügung gegen DEW - Gassperre gegen Energierebellen aufgehoben.  (Gelesen 5818 mal)

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Einstweilige Verfügung gegen DEW - Gassperre gegen Energierebellen aufgehoben.

Einstweilige Verfügung bringt DEW zur Vernunft - Unrechtmässige Gassperre gegen Dortmunder Energierebellen wurde wieder aufgehoben!

Am Abend des 19.10. war die Freude unter Dortmunds Energierebellen groß. Nachdem die DEW am 16.10. einem von uns das Gas abdrehen liess (mehr dazu gleich) musste sie zähneknirschend am 19. den Gashahn wieder aufdrehen! Eine gegen die DEW erwirkte einstweilige Verfügung verwies den Energieriesen in seine Schranken und wird sie ca. 1000.- EUR kosten.

Der Betroffene äusserte sich wie folgt dazu

    Liebe Mitstreiter,

    Das Amtsgericht Dortmund hat heute um 14:00 Uhr, im *einstweiligen Verfügungsverfahren* angeordnet,
    die Gasversorgung in meiner Wohnung *wiederherzustellen.*

    Nach 74 Stunden wurde um 17:00 Uhr mein Gashahn wieder geöffnet.

    Ich würde das als Etappenziel werten.
    Also, kämpfen lohnt sich!

Sperrandrohungen nehmen zu

Seit Ende September geht die DEW offenbar verstärkt gegen Kunden vor, die nach §315 BGB wegen vermuteter unbilliger Preise, ihre Abschlagszahlungen für Gas kürzten. Nach der bereits bekannten Verunsicherungstaktik und dem Versuch, durch selbst in Auftrag gegebene Gutachten, welche die Rechtmässigkeit der Höhe ihrer Gaspreis beweisen sollten, wird nun einigen Gaspreiskürzern mit einer Versorgungssperre gedroht!

Um es nochmals klar und deutlich zu sagen: Wenn ein DEW Kunde vermutet, die Gaspreise der DEW seien überteuert und nach §315 BGB die zu zahlenden Gasabschläge auf einen ihm/ihr angemessenen erscheinenden Betrag kürzt, so darf DEW erstmal nicht sperren!

Scheinbar glaubte die DEW sich sicher (Arroganz der Macht) als sie wider besseren Wissens (und in unserem Fall auch trotz vorliegender Schutzschriften) auch einige kritische Energieverbraucher aus den Reihen der Dortmunder Energierebellen aufs Korn nahm!

Neben abstoßenden und unmenschlichen Vorgängen, wie der Sperrandrohung gegen eine uns bekannte 80jährige Dame, wurden durch die DEW nicht nur menschliche Spielregeln missachtet! Nein, auch mit geltendem Recht nahm es die DEW nicht so genau. Wie sonst erklärt sich die Tatsache, daß einem von uns an einem Freitag per Brief eine Sperre des Gaszählers für den darauf folgenden Dienstag angekündigt wurde? Als Versorger müßte die DEW doch wissen, daß zwischen einer Ankündigung einer Sperre und dem eigentlichen Termin mindestens 14 Tage liegen müssen!

Besser noch! Uns sind zwei Fälle bekannt in denen die DEW versucht hat, Kunden die nach §315 ihre Abschläge gekürzt haben, trotz:
# einer bei Gericht eingereiten Eidesstattichen Erklärung
# einer durch einen Anwalt erstellten Schutzschrift
# gegen DEW Personal ausgesprochenem Hausverbot und Verbots der Manipulation des Gaszählers

vom Gas abzuklemmen! (In einem Fall ist es ihr sogar gelungen) Da belegbar ist, dass die DEW davon Kenntnis gehabt haben muss, kann eine solches Vorgehen nur als kriminell bewertet werden (bestenfalls als Inkompetenz!)

mehr dazu auf der seite der

DORTMUNDER ENERGIEREBELLEN



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DAS       KAPITAL
früher brutal national
heute  fatal   global
stoppt die kriminellen politiker

 

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