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Autor Thema: Änderung AGB zum 1.04.07  (Gelesen 4413 mal)

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Offline harzer6

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Änderung AGB zum 1.04.07
« am: 18. Februar 2007, 22:31:48 »
Hallo,
habe schon vor ca. 2 1/2 Jahren den ersten Widerspruch aufgesetzt. Die von mir geforderten geringeren Abschläge wollte die GASAG nicht akzeptieren. Momentan rechne ich halbjährlich selbst ab und überweise dann.  
Bin jetzt etwas verunsichert, was es mit den neuen besonderen Geschäftsbedingungen für GASAG-Aktiv ab 1.04.07 auf sich hat.

Offline harzer6

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Änderung AGB zum 1.04.07
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2007, 12:22:28 »
Hallo,
nun ist genau der befürchtete Fall eingetreten: Die GASAG verweißt auf die o.g. Klausel eines Sonderkündigungsrechtes bei Widerspruch zu den neuen Preisen.  Was könnte nun passieren? Standardtarif?
Erinnert irgendwie an die Aktion aus 2005, wo man Kunden, die den Einzug der Beträge nicht akzeptierten, auch kündigen wollte und dann einen Rückzieher machte.

Gruß aus Berlin

Offline eislud

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Änderung AGB zum 1.04.07
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2007, 13:50:29 »
@harzer6
Vertragsvereinbarungen können nicht einseitig von einer der Parteien geändert werden. Die Änderungen der AGB von Gasag werden nur dann wirksam, wenn Du den Änderungen explizit zustimmst. Ein Schweigen bei Privatpersonen gilt nicht als Zustimmung.

Also, lass die Gasag sich ruhig weiter auf das Sonderkündigungsrecht berufen, einfach ignorieren und das Schreiben abheften.

Solange keine wirksame Kündigung des Vertrages erfolgt, gilt das was im Vertrag ursprünglich vereinbart wurde.  

Gruss eislud

 

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