Energiebezug > Vertragliches
wieder einmal Gasvertäge
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Watzl:
Aufgrund der neuesten Rechtssprechung ist es angezeigt, seinen Liefervertrag mit dem Flüssiggaslieferanten nochmals genau zu lesen. Darin befindliche Preisanpassungklauseln sind oft null und nichtig.
Dazu liegen nun diverse Urteile vor (siehe letzte Ausgabe der ENERGIEDEPESCHE.
Es ist auf jeden Fall angezeigt, den bestehenden Vertrag genau zu prüfen.
Der Bunde der Energieverbraucher steht hier mit Rat und Tat zur Seite.
H. Watzl
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