Den Aktiv G Direkt habe ich ja bisher nicht angenommen. Ich hatte den Vorgänger-Tarif und habe der Kündigung durch dei LSW erstmal widersprochen. Ich wechsel doch nicht und akzeptiere stillschweigend den scheinbar reduzierten Preis.
Eine Frage zu der \"Mustergültigen Antwort\". Kann ich die auch verwenden, wenn ich bisher nur explizit der Preiserhöhung wegen Unbilligkeit widersprochen habe?
Ansonsten würde ich noch ein paar Zeilen ergänzen, daß ich \"...hiermit auch den gesamten Preis für unbillig halte und widerspreche sofern noch nicht geschehen....\"
Die Musterschreiben, die ich bisher von der \"Energieverbraucherseite\" heruntergeladen hatte, besaßen leider immer die Formulierung bzgl. der Preiserhöhung.
Hat denn noch jemand anders diesen Schrieb von der LSW erhalten?
Gruß Jafar