Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sofortvollzug für Verbraucher gestrichen
superhaase:
Vielen Dank Herr Fricke für Ihre detailierten Ausführungen!
Ich werde in meinem nächsten Brief an die SWM meinen Vorwurf des kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauchs präzisieren und besser formulieren und für den Streitfall den Gang zum Kartellgericht verlangen.
Mit meinen Worten hatte ich den Vorwurf ja bereits in früheren Schreiben an die SWM erhoben.
Auf diese Weise sollte doch die Masche mit der Vorverlagerung der überhöhten Gewinne in der Lieferkette zu erschlagen sein.
ciao,
sh
RR-E-ft:
@superhaase
Vorwerfen lässt sich viel. Auf den Nachweis kommt es an.
Und dafür bedarf es möglicherweise schon mal sehr teurer Gutachten (siehe VIK), in jedem Falle aber eines Anwalts, der die Sache vor dem Kartellgericht ausficht, sich mit Energiekartellrecht auskennt und zur Vertretung bereit ist. Den sollte man dan auch schon die Schreiben verfertigen lassen, um keinen Unsinn zu schreiben. Die Tatbestandsvorausetzungen eines kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauchs und deren Nachweis sind nicht eben einfach, zu schade, wenn man da Unsinn schreibt und ein Gericht deshalb später den Eindruck von Querulantentum gewinnen könnte. Man kann auch zuviel schreiben. Dass passiert leider nicht selten. :rolleyes:
superhaase:
Das ist mir schon klar.
Die Suche nach einem entsprechenden Anwalt wird wohl schwierig werden.
Teure Gutachten schrecken mich nicht - ich bin erstens dem Prozesskostenfonds des BDE beigetreten und zweitens rechtsschutzversichert. :)
Nach den derzeitigen Urteilen und der Vorgehensweise der Versorger wird das aber m.E. die einzige Möglichkeit für Tarifkunden wie mich sein, sich gegen die überhöhten Preisforderungen vor Gericht zu behaupten.
Wenn Sie einen solchen Anwalt kennen, nur raus mit der Sprache! ;)
Dann geh ich sofort zu dem.
RR-E-ft:
@superhaase
Man sollte sich erkundigen, ob der Prozesskostenfond wirlich für ein solches Gutachten aufkommt. Ein einziges Gutachten könnte den gesamten Fond aufzehren. Solche Gutachten sind wirklich teuer. Möglicherweise kommt die Gegenseite mit einem eben so teuren Gegengutachten. Am Ende zahlt der Unterlegene alle Kosten. Aber der Streit in der Hauptsache ging ja auch um \"stolze\" 1.000 EUR. Da lassen sich im Unterliegensfalle getrost auch 50.000 EUR oder mehr für Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten drauflegen, die man teilweise vorzuschießen hat. Zur Not lässt sich ja vielleicht Oma´s Häuschen verkaufen.
Um die Darlegungs- und Beweislast im Kartellrecht wird nicht umsonst von der Energielobby verbittert gestritten. Und ein großes Dankeschön an die Abgeordneten gibt es sicher nicht umsonst.
Ralleph:
Also bleibt alles wie bisher und wenn ich denke es kommt schlimmer rufe ich Sie mal wieder an. Viele Grüße
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