Energiepreis-Protest > ENTEGA

Forderungsschreiben nach BGH-Urteil

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Rebel Yell:
Hallo zusammen,

leider habe ich dieses Forum erst jetzt entdeckt.
Seit Jahren kämpfe ich gegen Entega, kürzlich kam dann dieses BGH-Urteil. Ohne mich genügend zu informieren, habe ich das so ausgelegt, dass nun weiterer Widerstand zwecklos ist. Nach dem neuerlichen Entega-Forderungsschreiben habe ich die Forderung voreilig beglichen.

Nun bitte ich um Eure Einschätzung:
Meint Ihr, es gibt eine Chance, da wieder rauszukommen? Wie seht Ihr das rechtlich, habe ich damit die Preise/Vetragsgrundlagen akzeptiert? Oder könnte ich sagen, das war eine Fehlentscheidung, mein Widerspruch bleibt aufrecht erhalten? Die Kohle werde ich wohl kaum wiederbekommen, das ist mir klar. Aber ich möchte wenigstens ab jetzt gegen die Abzockerei weiterkämpfen.

Ich habe einen Sondervertrag, die Preisanpassungsklausel dürfte nichtig sein. Wenn ich jetzt für das laufende Jahr wieder Widerspruch einlege, bis auf welchen Preis könnte ich zurückgehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Rebel Yell

eislud:
@Rebel Yell
Wenn Du einen Sondervertrag hast, dann kannst Du regelmäßig auf den vereinbarten Anfangpreis laut Vertrag kürzen. Das konntest Du schon immer.
Meines Erachtens hast Du mit Deinem voreiligen Begleichen keine Preise akzeptiert. Du hast einen Vertrag mit Vertragsbedingungen, den Du akzeptiert hast. Ist die Preisanpassungsklausel unwirksam, dann kannst Du Dich jederzeit darauf berufen.

Anders wäre es aber bei einer Grundversorgung.

Geld zurückbekommen könntest Du wohl nur über eine Klage.

Hier gibt es die Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher.

Ich würde das Musterschreiben sobald wie möglich an den Versorger schicken und nicht erst bis zur nächsten Jahresabrechnung warten.

Gruss eislud

[EDIT]
Ach ja, das BGH-Urteil bezieht sich nur auf Kunden in der Grundversorgung, nicht aber auf Sondervertragskunden, hast Du aber vermutlich mittlerweile schon selbst festgestellt.

Rebel Yell:
@eislud

Vielen Dank für Deine Einschätzung und den Link. Ich habe zwar schon etliches in meiner Sammlung, aber hier war nochmal etwas sehr interessantes dabei.

Jetzt geht es weiter!

Wolle:
Hallo,
Entega hat mit Bezug auf das BGH Urteil vom 13.06.07 meinen Einspruch abgelehnt. Erspare mir die Details, denke das kennen ja alle schon.

Will jetzt mit dem Musterbrief antworten (Link im Beitag von Eislund).
Darin steht ja auch folgender Satz:
Ich bin bereit, einen entsprechenden Streit vor dem gem. § 102 EnWG dafür ausschließlich zuständigen Gericht auszutragen.

Da es vom 29.0408 ein weiteres BGH Urteil zu gunsten der Gaskunden gibt wäre es sicher sinnvoll auch darauf hinzuweisen oder aber erst im zweiten Schritt um Zeit zu gewinnen. Details zu diesem Urteil fehlen mir jedoch noch.

Habe folgende Fragen:

1. Hat die Entega auf dieses Muster-Schreiben schon mal reagiert?
    Falls ja, was hat die Entega geschrieben?

2. Hat schon mal jemand den Schritt vors Gericht gewagt?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß Wolle

eislud:
@Wolle
Dass Entega den Einspruch ablehnt ist wohl naheliegend, schließlich stellen sie sich auf den Standpunkt, dass ihre Preise angemessen sind.

Das BGH Urteil vom 13.06.2007 beispielsweise hier bezieht sich nur auf Tarifkunden.
Sondervertragskunden sollten sich am neuen BGH Urteil vom 29.04.2008 beispielsweise hier und hier orientieren.

Bist Du Sondervertragskunde, solltest Du das Musterschreiben abschicken, mit oder ohne Verweis auf das neue BGH Urteil - ich würde es nicht angeben -, und dann abwarten. Man muß als Sondervertragskunde nicht auf jedes Schreiben des Versorgers reagieren und man muß auch nicht alles begründen, dafür hat man noch ausreichend Gelegenheit vor Gericht - wenns denn mal so weit ist. Meines Erachtens reicht es völlig aus, nach dem ersten Widerspruch per Musterschreiben, lediglich den Jahresrechnungen ebenfalls mit dem Musterschreiben zu widersprechen und seine eigene Jahresrechnung aufzumachen.

Ich ziehe es auch vor, meinen Versorger möglichst im Unklaren darüber zu lassen, von welchen Urteilen ich Kenntnis habe und welche Kenntnisse ich überhaupt über das Thema habe bzw. wie sicher ich mir bin. Schließlich will ich so lange wie möglich in meinem so günstigen Sondervertrag bleiben und nicht eine Kündigung riskieren. Solange der Versorger noch der Meinung ist, dass er sein Geld irgendwann bekommt und ich wie andere vor mir als Widersprüchler umfalle, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung meines Erachtens geringer.    

Du könntest auch eine Rückforderungsklage starten, wie es Kampfzwerg schon in einem der angegebenen Links angerissen hat. Das macht insbesondere immer dann Sinn, wenn es sich bereits um einen langjährigen Sondervertrag handelt und/oder man nun erst, nach den zahlreichen Preiserhöhungen, mit seinem Widerspruch beginnt. Schließlich soll sich die durch eine Klage unweigerlich entstehende Arbeit und die üblicherweise auftretende Nervenanspannung auch lohnen/rechnen.  

Zumindest laut den Informationen hier im Forum, sind meines Erachtens noch keine Verbraucher von Entega verklagt worden und es hat auch noch keiner Entega auf Feststellung und/oder Rückforderung verklagt.

Allerdings sind Fälle bekannt, dass Entega bei Widersprüchen, insbesondere gegen Vertragsumstellungen, die aber sowieso schon keine Wirksamkeit entfaltet hätten, den Vertrag gekündigt haben. In diesen Fällen hat sich der Verbraucher also quasi selbst ein Bein gestellt und seinen günstigen Sondervertrag verloren.
Meine Devise: Immer schön den Ball flachhalten.

Gruss eislud

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