Energiepreis-Protest > ENTEGA

Forderungsschreiben nach BGH-Urteil

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ESG-Rebell:
Hallo eislud,


--- Zitat ---Original von eislud
Schließlich will ich so lange wie möglich in meinem so günstigen Sondervertrag bleiben und nicht eine Kündigung riskieren. Solange der Versorger noch der Meinung ist, dass er sein Geld irgendwann bekommt und ich wie andere vor mir als Widersprüchler umfalle, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung meines Erachtens geringer.

Allerdings sind Fälle bekannt, dass Entega bei Widersprüchen, insbesondere gegen Vertragsumstellungen, die aber sowieso schon keine Wirksamkeit entfaltet hätten, den Vertrag gekündigt haben.
--- Ende Zitat ---
Mir ist bei Ihrer Argumentation nicht ganz klar, ob die Entega denn überhaupt ein einseitiges vertragliches Kündigungsrecht hat?

Dieses müsste sich schon als Klausel in dem Sondervertrag finden lassen.

Eine Vertragsumstellung, der widersprochen wurde, ist nichts anderes als ein Angebot, welches vom Kunden ausgeschlagen wird. Dadurch erhält der Versorger kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Mein Fazit:
Bei Sonderverträgen mit einem wirksamen Kündigungsrecht für den Versorger macht ein Unbilligkeitseinwand meines Erachtens keinen Sinn.

Der Versorger kann dem Kunden dann kündigen, wodurch dieser in die Grundversorgung zurückfällt (beim selben oder einem anderen Versorger).

Damit muss dieser - insbesondere im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 13.06.07 - aber garnicht schlechter gestellt sein!

Im Gegenteil: Rügt der Kunde sofort bei Vertragsbeginn die Grundtarife als unbillig, so fehlt es gerade an einem geschützten Preissockel, den der Kunde jemals (ggf. nachträglich konkludent) vereinbart haben könnte. Die Versorger-Argumentation basierend auf diesem Urteil könnte also von vornherein garnicht greifen.

Gruss,
ESG-Rebell.

eislud:
@ESG-Rebell
Entega hat mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein wirksames vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht. Es handelt sich um einen Sondervertrag.

Bei Sonderverträgen macht ein Unbilligkeitseinwand regelmäßig überhaupt keinen Sinn. Hier bezieht man sich bei seinem Widerspruch wohl sinnvollerweise in erster Linie auf eine unwirksame Preisanpassungsklausel und dann nur noch hilfsweise auf die Unbilligkeit. Das nur der Vollständigkeit halber - ich weiß, dass Dir das klar ist.

Der Versorger kann mir also kündigen, weil ein Kündigungsrecht vereinbart ist. Das ist hier, wie Du bereits erkannt hast, der Knackpunkt. Ein Kündigungsrecht wirst Du meines Erachtens aber in vielen Sonderverträgen finden.

Mit meinem Sondervertrag aus Ende der 90iger Jahre, zahle ich zur Zeit nur etwa die Hälfte. Hinzu kommt, dass die in meinem Vertrag verwendete Preisanpassungsklausel mit Sicherheit unwirksam ist. Und genau deshalb, würde ich meinen Versorger nicht unnötig reizen wollen, um möglichst noch lange den Sondervertrag behalten zu können, sprich ich würde den Ball flach halten.

Ich stelle mich also möglichst dumm an, schreibe zu jeder Jahresrechnung meinen Widerspruch laut Musterschreiben, baue noch einige sinnvolle Rechtschreibfehler ein und lege eine nicht gut nachvollziehbare, aber korrekte, eigene Jahresendabrechnung bei, die ich dann auch zahle.
Ansonsten stelle ich mich tot.

Ich widerspreche auch keinen Vertragsangeboten, die laut Entega automatisch wirksam werden, wenn ich nicht widerspreche, weil tatsächlich nichts derartiges vertragsbestandteil wird, wenn ich dem nicht aktiv zustimme. Entega meint nun, dass wir einen neuen Sondervertrag haben mit einem neuen Anfangspreis. Damit war eine Kündigung im Sinne von Entega schon gar nicht notwendig. Damit ist alles bestens. Entega fühlt sich im Recht und ich bin dumm, und meine Dummheit bringt mir jährlich etwa 600 Euro - na, da bin ich doch gerne dumm :D .

Und es sind tatsächlich im Forum Fälle erläutert, bei denen Entega wegen \"Aufsässigkeit\", also Ablehnung eines Vertragsangebotes (Umstellung), gekündigt hat.

Natürlich kann ich auch nach einer Kündigung, vor Begin der Grundversorgung, von Anfang an die Billigkeit in der Grundversorgung rügen. Ob ich letztlich, also nach der Abrechnung vor Gericht, im Rahmen der Grundversorgung auch noch einen derartigen Rabatt in Höhe von etwa 50% durchsetzen kann, hängt sehr von der Argumentation des Versorgers und dessen Bereitschaft ab, seine Kalkulationsunterlagen offenzulegen. Und wenn ich ehrlich bin, dann scheint mir auch ein etwas höherer Preis als die Hälfte durchaus angebracht.

Da lobe ich mir doch die derzeitige Sicherheit und die derzeitige Toleranz meines Versorgers gegenüber einem dummen Kunden.  

Gruss eislud

berghaus:

--- Zitat ---Entega meint nun, dass wir einen neuen Sondervertrag haben mit einem neuen Anfangspreis. Damit war eine Kündigung im Sinne von Entega schon gar nicht notwendig. Damit ist alles bestens. Entega fühlt sich im Recht und ich bin dumm, und meine Dummheit bringt mir jährlich etwa 600 Euro - na, da bin ich doch gerne dumm.( großes Grinsen)  .

Und es sind tatsächlich im Forum Fälle erläutert, bei denen Entega wegen \"Aufsässigkeit\", also Ablehnung eines Vertragsangebotes (Umstellung), gekündigt hat.
--- Ende Zitat ---

Hallo eislud,

siehst Du nicht die Gefahr, dass Dein Versorger oder andere Versorger hier mitlesen und zunehmend Kündigungen aussprechen, auch wenn es Fälle geben mag, in denen Kündigungen nicht wirksam ausgesprochen werden können.

berghaus

noro:
hallo eislud,

ich habe eine verständnisfrage.
nach kündigung des sondervertrages (ob rechtens oder nicht sei mal dahingestellt) wird mann in die grundversorgung eingestuft.

muss der grundversorger dies dem verbraucher mitteilen?
wie ist normalerweise dieses prozederre?
in welchem zeitraum nach kündigung des sondervertrages muss dies geschehen?

gruß
noro

eislud:
@berghaus
Das ist wohl immer die Gefahr in einem öffentlichen Forum. Aber Du hast Recht, vielleicht hätte ich das Thema nicht so breit treten sollen.

Die Gefahr ist hier allerdings nicht wirklich sonderlich groß, weil ich hier nichts Neues erkläre. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hatte sich bereits des Themas angenommen und bei Entega um eine Klärung gebeten.

Bis zum 31.12.2008 scheint man auch sicher vor einer Kündigung, viel sicherer als im tatsächlichen Vertrag, schließlich geht die Laufzeit des vermeintlich neuen Vertrages ja bis zum 31.12.2008. Vielleicht verlängert er sich sogar jährlich und macht eine Kündigung von Seiten der Entega noch schwieriger - Letzteres weiß ich aber nicht wirklich.  

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Schreiben der Entega sorgt für komplette Verwirrung Verbraucherzentrale fordert Klärung


@noro
Nach der Kündigung eines Sondervertrages hat man wohl keinen Versorgungsvertrag mehr. Man kann sich dann entweder auf die Suche nach einem anderen Versorger machen, mit dem man dann einen neuen Sondervertrag abschließen kann, oder man entnimmt weiterhin Gas/Strom aus dem Netz. Im letzteren Fall würde man meines Erachtens automatisch durch die weitere Entnahme in der Grundversorgung landen.

Ist der ursprüngliche Versorger identisch mit dem Grundversorger, so wird der Versorger wohl regelmäßig bereits bei der Kündigung des Sondervertrages darauf hinweisen, dass man dann zukünftig in der Grundversorgung versorgt wird, sofern man nicht zu einem anderen Versorger wechselt.

Laut GVV, muß der Kunde dem Versorger die Entnahme unverzüglich schriftlich mitteilen, das auch dann, wenn ein Versorgungsvertrag endet und der Kunde nicht einen anderen Versorgungsvertrag abschließt.
Siehe auch GasGVV hier Absatz (2).

Es ist also nicht so, dass der Versorger den Kunden informieren muß, sondern umgekehrt. Das macht ja auch Sinn, schließlich kann der Versorger nicht wissen mit wem und ob man einen anderen Sondervertrag abgeschlossen hat.  

Gruss eislud

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