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VZ Thüringen klagt gegen E.ON

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RR-E-ft:
VZ Thüringen klagt gegen E.ON

RR-E-ft:
TA vom 24.10.2007


--- Zitat ---Bei Eon zeigte man sich verwundert über die Klage. Die beanstandete Klausel werde nicht mehr angewandt, so die Firma.
--- Ende Zitat ---

Natürlich findet die Klausel bei Bestandskunden weiter Verwendung, wenn diese bei Vertragsabschluss gem. § 305 II BGB in den Vertrag einbezogen wurde. Dies gilt so lange, wie die Verträge nicht gekündigt wurden und die Verbraucher sich nicht mit einer anderen Vertragsgestaltung ausdrücklich einverstanden erklärt haben.

DieAdmin:
Hier zur Pressemitteilung der VZ: http://www.vzth.de/presse.php?id=425

Wenn die VZ gewinnt, gilt das dann automatisch für alle Kunden? Und müssen dann die Verlierer \"von selbst\" die Rückzahlungen leisten oder wäre die Rückforderungen dann wieder extra Verfahren?

RR-E-ft:
@Evitel2004

Die Rückforderungen sind wieder extra Verfahren.

Es steht nicht zu erwarten, dass E.ON ein Versprechen a la Stadtwerke Bremen abgibt, im Unterliegensfalle freiwillig Rückzahlungen an alle Kunden zu leisten.

Das traut sich E.ON dann wohl doch nicht, weil man sich dort seiner Sache nicht sicher genug sein wird.

Aber vielleicht ist E.ON ja mutig. Schau´n wir mal.

DieAdmin:
Herausgelesen aus der PM der Thüringer VZ


http://www.vzth.de/UNIQ121198765319963/link427451A.html


--- Zitat ---Im Klageverfahren der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. gegen E.ON Thüringer Energie AG vor dem Landgericht Erfurt geht es um strittige Preisänderungsklauseln in den Sonderkundenverträgen. Die Verhandlung findet Ende Mai statt.
--- Ende Zitat ---

Aah Ende Mai. Is ja nu.   :]

Viel Erfolg, liebe VZ

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