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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom

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queeniepaul:
Der SWS-Family-Vertrag für den Normalstrom ist zuletzt zum 01.06.2003 neu unterschrieben worden und zwar mit einem Arbeitspreis von 13,25 Cent/kWh. Seitdem 5 Preisanpassungen einschl. der jetzigen zum 01.12.2007 auf 18,10 Cent/kWh!

Im Gegensatz zum Nachtstrom-Vertrag finden sich hier aber folgende Regelungen zu Preisänderung:

1. Bei einer Änderung der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer passen sich die Preise mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung entsprechend an. Das gleiche gilt bei einer Änderung der nach den Vorgaben des EEG und des KWKG ermittelten Umlagebeträge.

2. Die SWS ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die Kosten der Stromversorgung (insbesondere die Kosten der Erzeugung, des Bezugs, der Verteilung und der Lieferung der elektrischen Energie oder die Kosten der Netznutzung) durch Neueinführung oder Erhöhung von anderen Steuern als der Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben, Umlagen, Auflagen, Umweltschutzregelungen oder ähnliche durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen erhöhen (z.B. höhere Belastungen aufgrund von Änderungen des EEG und des KWKG oder neuer Belastungen durch das vom Gesetzgeber geplante System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen). Daneben ist die SWS zu einer Preisänderung berechtigt, wenn für die Belieferung des Kunden höhere Netznutzungsentgelte an andere Netzbetreiber zu zahlen sind.

3. Die SWS ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern. Es kommen dann jeweils die aktuellen Preise des entsprechenden Vertragstyps oder eines Nachfolgeangebotes zur Anwendung.

(Puh, da wird mir schon beim Abschreiben ganz schwindelig) 8o

Sind denn auch diese umfangreichen Klauseln ungültig und berechtigen sie mich ebenfalls mit dem Musterschreiben gegen die Erhöhungen beim Normalstrom Widerspruch einzulegen??? Oder haben sich die SWS bei diesen Formulierungen mehr Mühe gegeben und diese sind nicht angreifbar??? Dann sollte ich diesen Vertrag evtl. doch kündigen???

RR-E-ft:
@queeniepaul

Diese Klauseln verstoßen meines Erachtens auch gegen § 307 BGB, weil sie auf interne Kalkulationsgrößen abstellen, die der Kunde nicht kennen und auch nicht in Erfahrung bringen kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2006 - VIII ZR 25/06).

queeniepaul:
Danke, das war ja eine schnelle Antwort!

Dann könnte ich ja diesem Vertrag mit der selben Begründung widersprechen wie beim Nachtstrom-Vertrag.

Und wenn die SWSseitigen Kündigungen der Verträge zur Umstellung auf die neuen StromGVV nichtig sind, sind die den Kündigungen beigefügten neuen \"Lieferbedingungen für den Sondervertrag SWS-Family\" wohl ebenfalls nichtig! Hier sind nämlich die Preisanpassungs-Klauseln dermaßen \"aufgebläht\" worden, dass ich zum Abschreiben eine halbe Stunde benötigen würde!

Sollten die SWS aber aufgrund meiner Widersprüche den Family-Tarif fristgerecht zum 01.06.2008 kündigen und mich entweder auf den Grundversorgungstarif setzen oder einen angepassten Family-Tarif anbieten, stehe ich in einem halben Jahr vor dem gleichen Dilemma. Oder verstieße ein solches Verhalten der SWS auch gegen das zitierte Schikaneverbot?

queeniepaul:
Guten Tag, ich melde mich nochmal zu diesem Thema, weil ich der Meinung bin, dass dann die Vorgeschichte besser zu überblicken ist.
Meine heutige Frage passt möglicherweise besser in das Thema Energiepreis-Protest, dann bitte verschieben.

Ich habe jetzt die Jahresabrechnungen für Nachtstrom und Normalstrom vorliegen und möchte mit dem Musterbrief \"Antwort auf Jahresabrechnung\" diese entsprechend kürzen.

Aber auf welche Preise soll ich kürzen? Ich habe im Forum mehrfach gelesen, man solle die Preise von September 2004 ansetzen. Andere tendieren dazu, die ursprünglich im letzten unterschriebenen Vertrag genannten Strompreise als Grundlage zu nehmen.

Mein SWS-Sondervertrag Nachtstrom gilt seit 01.01.2002; das SWS-Sonderabkommen Family seit 01.06.2003. Sollte ich auf die in diesen Verträgen festgelegten Arbeitspreise kürzen, oder auf die Ende 2004 gültigen?

Über baldige Ratschläge und Entscheidungshilfen würde ich mich freuen.
Vielen Dank im voraus.

DieAdmin:
@queeniepaul,

ich habe den Teil diesen Threads in den Bereich der Stadtwerke Solingen kopiert: http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=452.

@all
Bitte die Diskussionen dann dort weiterführen:
Nachtstrom-Vertrag

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