@peterb
Folgende Preisanpassungs-Klauseln sind im Nachtstrom-Vertrag vereinbart:
1. Die SWS ist berechtigt, die Strompreise im gleichen Verhältnis anzuheben, wie sich die Strombezugskosten und die sonstigen Kosten der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungserbringung durch die SWS nach Abschluß dieses Vertrages erhöhen.
2. Die Preiserhöhung darf nicht zu Gewinnerhöhungen bei der SWS führen. (Hört, hört!!!)
3. Die SWS wird den Kunden vorab mit einer Frist von 2 Monaten schriftlich über die Preiserhöhung informieren.
4. Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens, mit dem die Preiserhöhung angekündigt wurde, zum Ersten eines Monats zu kündigen.
@Christian Guhl
Sollte ich das \"normale\" Musterschreiben verwenden oder bis zur baldigen Jahresabrechnung warten und daraufhin dieser widersprechen. Die in 2002 vereinbarten Preise als Grundlage für meine künftigen Zahlungen zu nehmen finde ich aber auch unbillig, da es seitdem ja tatsächlich, gerade in Bezug auf Nachtstrom, etliche Änderungen im Bereich Energiesteuern und sonstigen Abgaben gegeben hat. Müßte man diese Erhöhungen nicht fairerweise anerkennen? Von demnächst 12,94 Cent auf 6,64 Cent von 2002 zurückzugreifen erscheint mir etwas anmaßend, oder?
@an alle
Würdet ihr mir nun raten, auch gegen den Family-Tarif für Normalstrom mit dem Musterschreiben vorzugehen oder diesen mit dem Sonderkündigungsrecht zu kündigen (müßte ich morgen machen!!!) und zu einem anderen Versorger wechseln. Diesen könnte ich lt. Vertrag sonst erst zum 01.06.2008 kündigen, wobei ich davon ausgehe, dass auch hier die \"Vertragsanpassungs-Kündigung\" per 30.09.2007 der SWS ungültig ist (dann wäre es sogar erst der 30.09.2008!. Den Kunden mit dieser unberechtigten Kündigung auch noch klammheimlich eine Vertragsverlängerung unterzujubeln finde ich besonders unverschämt von den SWS).
Ich bitte euch in Anbetracht der morgen fälligen Sonderkündigung um eine schnelle Entscheidungshilfe. Vielen Dank im voraus!