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Autor Thema: Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom  (Gelesen 9504 mal)

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Offline queeniepaul

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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom
« Antwort #15 am: 01. November 2007, 12:58:42 »
@peterb

Folgende Preisanpassungs-Klauseln sind im Nachtstrom-Vertrag vereinbart:

1. Die SWS ist berechtigt, die Strompreise im gleichen Verhältnis anzuheben, wie sich die Strombezugskosten und die sonstigen Kosten der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungserbringung durch die SWS nach Abschluß dieses Vertrages erhöhen.
2. Die Preiserhöhung darf nicht zu Gewinnerhöhungen bei der SWS führen.     (Hört, hört!!!)
3. Die SWS wird den Kunden vorab mit einer Frist von 2 Monaten schriftlich über die Preiserhöhung informieren.
4. Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens, mit dem die Preiserhöhung angekündigt wurde, zum Ersten eines Monats zu kündigen.


@Christian Guhl

Sollte ich das \"normale\" Musterschreiben verwenden oder bis zur baldigen Jahresabrechnung warten und daraufhin dieser widersprechen. Die in 2002 vereinbarten Preise als Grundlage für meine künftigen Zahlungen zu nehmen finde ich aber auch unbillig, da es seitdem ja tatsächlich, gerade in Bezug auf Nachtstrom, etliche Änderungen im Bereich Energiesteuern und sonstigen Abgaben gegeben hat. Müßte man diese Erhöhungen nicht fairerweise anerkennen? Von demnächst 12,94 Cent auf 6,64 Cent von 2002 zurückzugreifen erscheint mir etwas anmaßend, oder?

@an alle

Würdet ihr mir nun raten, auch gegen den Family-Tarif für Normalstrom mit dem Musterschreiben vorzugehen oder diesen mit dem Sonderkündigungsrecht zu kündigen (müßte ich morgen machen!!!) und zu einem anderen Versorger wechseln. Diesen könnte ich lt. Vertrag sonst erst zum 01.06.2008 kündigen, wobei ich davon ausgehe, dass auch hier die \"Vertragsanpassungs-Kündigung\" per 30.09.2007 der SWS ungültig ist (dann wäre es sogar erst der 30.09.2008!. Den Kunden mit dieser unberechtigten Kündigung auch noch klammheimlich eine Vertragsverlängerung unterzujubeln finde ich besonders unverschämt von den SWS).

Ich bitte euch in Anbetracht der morgen fälligen Sonderkündigung um eine schnelle Entscheidungshilfe. Vielen Dank im voraus!

Offline RR-E-ft

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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom
« Antwort #16 am: 01. November 2007, 13:13:33 »
@queeniepaul

M. E. verstößt die Preisänderungsklausel gegen § 307 BGB und ist unwirksam, so dass keine Preiserhöhungen darauf gestützt werden können.

Die Strombezugskosten beim Vorlieferanten mögen 1 Cent betragen, der Verkaufspreis 5 Cent. Ändert sich der Vorlieferantenpreis um 1 Cent, also um 100 Prozent, so könnte der Verkaufspreis im selben Verhältnis, also auch um 100 Prozent bzw. um 5 Cent geändert werden. Das kann nicht richtig sein. Zudem fehlt eine kontrollierbare Verpflichtung zu Preissenkungen bei Kostensenkungen.

Wenn es keinen anderen Anbieter für Nachtstrom für Ort gibt, nutzt das Sonderkündigungsrecht auch nichts.

Offline queeniepaul

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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom
« Antwort #17 am: 01. November 2007, 13:41:31 »
@RR-E-ft

Das Sonderkündigungsrecht möchte ich ja nur bei dem Sondervertrag für \"Normalstrom\" SWS-Family in Anspruch nehmen, um hier zu einem anderen Anbieter wechseln zu können.

Dass ich für den Nachtstrom keinen anderen Versorger finde ist mir schon klar! Oder sind Sie der Meinung, Kündigung und Anbieterwechsel nur bei einem Vertrag wäre nicht möglich? Es sind zwei unabhängige Verträge mit jeweils eigenem Zähler.

Offline peterb

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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom
« Antwort #18 am: 01. November 2007, 13:43:53 »
Wenn die Anpassungsklausel ungültig ist, gelten die Preise von 2002 weiter und mit einem neuen Anbieter kriegst du definitiv höhere Preise.

Vertragsbeginn war doch der 1.1.02, oder nicht? Der Vertrag läuft jeweils 1 Jahr bis zur Kündigung 3 Monate vor Vertragsende. Die Kündigung ist m.E. noch nicht rechtsgültig erfolgt ist. Also läuft der Vertrag noch mindestens bis zum 1.1.09.
Aber du brauchst einen Anwalt oder die Beratung der Verbraucherzentrale, um das zu prüfen.
Aber ich denke, deine Chancen sind gut.

Offline Christian Guhl

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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom
« Antwort #19 am: 01. November 2007, 15:15:10 »
Die Kündigung ist definitiv erst wieder zum 30.09.08 mit Wirkung 01.01.09 möglich. Ich würde der Jahresabrechnung mit dem Musterschreiben widersprechen und auf die Preise von 2002 kürzen.Natürlich darfst  nur die Netto-Preise nehmen und dann mit 19% MwSt. rechnen (da darf man den Wert von 2002 leider nicht ansetzen). Auf keinen Fall aus Mitleid mit dem Versorger höhere Preise ansetzen. Ist die SWS etwa fair zu dir ? Warum willst du den Sondervertrag für Normalstrom kündigen? Ist der auch von 2002 ? Dann herzlichen Glückwunsch zu den günstigen Preisen !Da kannst du wechseln wohin du willst, billiger ist bestimmt keiner !Mein Sondervertrag stammt aus 1999. Ich zahle zur Zeit 9,1 ct/kwh für Normalstrom.Das ist doch das Problem des Versorgers, wenn er ungültige Klauseln in seinen Verträgen verwendet !

Offline queeniepaul

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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom
« Antwort #20 am: 01. November 2007, 16:06:37 »
Der SWS-Family-Vertrag für den Normalstrom ist zuletzt zum 01.06.2003 neu unterschrieben worden und zwar mit einem Arbeitspreis von 13,25 Cent/kWh. Seitdem 5 Preisanpassungen einschl. der jetzigen zum 01.12.2007 auf 18,10 Cent/kWh!

Im Gegensatz zum Nachtstrom-Vertrag finden sich hier aber folgende Regelungen zu Preisänderung:

1. Bei einer Änderung der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer passen sich die Preise mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung entsprechend an. Das gleiche gilt bei einer Änderung der nach den Vorgaben des EEG und des KWKG ermittelten Umlagebeträge.

2. Die SWS ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die Kosten der Stromversorgung (insbesondere die Kosten der Erzeugung, des Bezugs, der Verteilung und der Lieferung der elektrischen Energie oder die Kosten der Netznutzung) durch Neueinführung oder Erhöhung von anderen Steuern als der Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben, Umlagen, Auflagen, Umweltschutzregelungen oder ähnliche durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen erhöhen (z.B. höhere Belastungen aufgrund von Änderungen des EEG und des KWKG oder neuer Belastungen durch das vom Gesetzgeber geplante System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen). Daneben ist die SWS zu einer Preisänderung berechtigt, wenn für die Belieferung des Kunden höhere Netznutzungsentgelte an andere Netzbetreiber zu zahlen sind.

3. Die SWS ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern. Es kommen dann jeweils die aktuellen Preise des entsprechenden Vertragstyps oder eines Nachfolgeangebotes zur Anwendung.

(Puh, da wird mir schon beim Abschreiben ganz schwindelig) 8o

Sind denn auch diese umfangreichen Klauseln ungültig und berechtigen sie mich ebenfalls mit dem Musterschreiben gegen die Erhöhungen beim Normalstrom Widerspruch einzulegen??? Oder haben sich die SWS bei diesen Formulierungen mehr Mühe gegeben und diese sind nicht angreifbar??? Dann sollte ich diesen Vertrag evtl. doch kündigen???

Offline RR-E-ft

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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom
« Antwort #21 am: 01. November 2007, 16:10:27 »
@queeniepaul

Diese Klauseln verstoßen meines Erachtens auch gegen § 307 BGB, weil sie auf interne Kalkulationsgrößen abstellen, die der Kunde nicht kennen und auch nicht in Erfahrung bringen kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2006 - VIII ZR 25/06).

Offline queeniepaul

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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom
« Antwort #22 am: 01. November 2007, 17:04:26 »
Danke, das war ja eine schnelle Antwort!

Dann könnte ich ja diesem Vertrag mit der selben Begründung widersprechen wie beim Nachtstrom-Vertrag.

Und wenn die SWSseitigen Kündigungen der Verträge zur Umstellung auf die neuen StromGVV nichtig sind, sind die den Kündigungen beigefügten neuen \"Lieferbedingungen für den Sondervertrag SWS-Family\" wohl ebenfalls nichtig! Hier sind nämlich die Preisanpassungs-Klauseln dermaßen \"aufgebläht\" worden, dass ich zum Abschreiben eine halbe Stunde benötigen würde!

Sollten die SWS aber aufgrund meiner Widersprüche den Family-Tarif fristgerecht zum 01.06.2008 kündigen und mich entweder auf den Grundversorgungstarif setzen oder einen angepassten Family-Tarif anbieten, stehe ich in einem halben Jahr vor dem gleichen Dilemma. Oder verstieße ein solches Verhalten der SWS auch gegen das zitierte Schikaneverbot?

Offline queeniepaul

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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom
« Antwort #23 am: 24. November 2007, 16:04:20 »
Guten Tag, ich melde mich nochmal zu diesem Thema, weil ich der Meinung bin, dass dann die Vorgeschichte besser zu überblicken ist.
Meine heutige Frage passt möglicherweise besser in das Thema Energiepreis-Protest, dann bitte verschieben.

Ich habe jetzt die Jahresabrechnungen für Nachtstrom und Normalstrom vorliegen und möchte mit dem Musterbrief \"Antwort auf Jahresabrechnung\" diese entsprechend kürzen.

Aber auf welche Preise soll ich kürzen? Ich habe im Forum mehrfach gelesen, man solle die Preise von September 2004 ansetzen. Andere tendieren dazu, die ursprünglich im letzten unterschriebenen Vertrag genannten Strompreise als Grundlage zu nehmen.

Mein SWS-Sondervertrag Nachtstrom gilt seit 01.01.2002; das SWS-Sonderabkommen Family seit 01.06.2003. Sollte ich auf die in diesen Verträgen festgelegten Arbeitspreise kürzen, oder auf die Ende 2004 gültigen?

Über baldige Ratschläge und Entscheidungshilfen würde ich mich freuen.
Vielen Dank im voraus.

Offline DieAdmin

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Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom
« Antwort #24 am: 24. November 2007, 16:36:14 »
@queeniepaul,

ich habe den Teil diesen Threads in den Bereich der Stadtwerke Solingen kopiert: http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=452.

@all
Bitte die Diskussionen dann dort weiterführen:
Nachtstrom-Vertrag

 

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