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Autor Thema: Preiserhöhungen ohne schriftliche Ankündigung  (Gelesen 5719 mal)

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Offline Majue

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Preiserhöhungen ohne schriftliche Ankündigung
« am: 24. Oktober 2007, 14:50:08 »
Hallo,

wir sind Stromkunde der GGEW und ich habe mal eine Frage:

Anfang 2004 sind wir Kunde der GGEW geworden, weil dies einer der günstigsten Anbieter war. Die erste Rechnung erhielten wir erst im Jahr 2006. In den Jahren 2004 bis 2006 hat die GGEW den Strompreis erhöht, ohne uns darüber zu informieren. Wir haben dies letztendlich akzeptiert, da wir nicht beweisen konnten, dass die GGEW uns nicht schriftlich informiert hat. Die GGEW verwieß noch auf die Veröffentlichungen in der (regionalen) Presse, die wir allerdings nicht einsehen können. Sie waren der Meinung, damit ihre Informationspflicht erfüllt zu haben.
In einigen Monaten wird nun die Jahresrechnung 2007 eintreffen. Seit der letzten Rechnung haben wir keine Informationen über Preiserhöhungen erhalten. Somit gehen wir natürlich davon aus, dass immer noch der Preis von 2006 gilt.
Wie sollen wir uns verhalten, falls in der Jahresrechnung nun doch Preiserhöhungen ausgewiesen sind? Wenn wir nicht darüber informiert wurden, ist uns ja auch die Möglichkeit der außerordentlichen Vertragskündigung genommen worden.
Wer hat ähnliches erlebt und kann mir einen Tip geben?

Gruß
J. Markert
Gruß
Jürgen Markert

Offline Warmuth

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Preiserhöhungen ohne schriftliche Ankündigung
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2007, 20:29:11 »
Einen schönen Guten Abend.

Wir sind auch Kunde bei GGEW und ich denke ich kann Ihnen sehr gut weiterhelfen. Zunächst einmal muß grundlegendes festgehalten werden. Sie haben sich nicht getäuscht. Das GGEW hat im November 2007 zum erstenmal schriftlich eine Strompreiserhöhung angekündigt. Es kann auch vorkommen, dass man Ihnen sagt, dass Sie jederzeit den Stromanbieter wechseln können, seit der Strommarkt geöffnet ist. Eine tatsächliche Alternative ist ist E-Ben in Bensheim, aber der Wechsel birgt wohl einige rechtliche Tücken, denn mit dem Wechsel akzeptieren Sie, (wenn auch ggf. günstiger) einen neuen Vetrag und Sie haben nicht die Möglichkeit sich auf die ursprüglichen Preise bei Abschluß zu berufen.

Der Rest ist eigentlich ganz einfach. Teilen Sie dem GGEW schriftlich (per Einschreiben) mit, dass Sie gem. §315 BGB sämtliche Preiserhöhungen ab Vertragsabschluß für \"Unbillig\" erklären. Ich habe eine Excel-Tabelle entwickelt in der man die Jahresendabrechnungen und Verbräuche eintragen kann. Die Tabelle kalkuliert quasi eigenständig ihr Guthaben beim GGEW.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie fordern das Geld inkl. Zinsen beim GGEW wieder ein (was dem GGEW nicht gefallen wird, denn es wird nicht überweisen), oder Sie stellen die Zahlung ein und verrechnen das Guthaben bis es aufgebraucht ist und beginnen dann mit der Abschlagszahlung auf Grundlage des beim Vertragsabschluß gültigen Preises. Auch diese Variante wird dem GGEW nicht gefallen, denn bei ausbleibender Zahlung, wird das GGEW Ihre Stromversorgung sperren wollen. HABEN SIE KEINE ANGST!!! Sie müssen nur schriftlich ein Hausverbot erteilen.

Wir helfen gerne weiter...

Prostestgruppe Bergrasse - GGEW
Michael Warmuth

Protestgruppe Region Bergstrasse
michaelchristian.warmuth@freenet.de

 

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