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Autor Thema: Gaspreisrebellen drohen am Landgericht zu unterliegen  (Gelesen 5623 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gaspreisrebellen drohen am Landgericht zu unterliegen
« am: 13. September 2007, 21:33:24 »
Klage droht zu unterliegen

PM der Stadtwerke München

Fraglich, wie es sein kann, dass ggf. erst am Donnerstag (neue) Beweismittel durch die Stadtwerke beigebracht wurden:

Zitat
Die Stadtwerke legten dem Landgericht am Donnerstag ein Schreiben vor, nach dem sie die Preise zwischen 2004 und 2006 nicht stärker erhöht haben als ihr Zulieferer, die Bayerngas GmbH. In diesem Falle wären die Preisanhebungen nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichthofs (BGH) rechtens.

Bei diesem Schreiben kann es sich wohl nur um eine WP- Bescheinigung gehandelt haben, die als solche gar kein zulässiges Beweismittel wäre.

Beweisangebote unter Zeugenbenennung sind regelmäßig auf unzulässige Ausforschungsbeweise gerichtet...

SWM ist am Vorlieferanten Bayerngas maßgeblich beteiligt, hat also Einfluss auf dessen Preisgestaltung.


Fraglich also, was Inhalt eines Beweisbeschlusses für eine Beweisaufnahme war.

Wenn die Kläger nicht die jeweils einseitig neu festgelegten Tarife insgsamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis, gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt haben....

Wenn die Kläger nicht mit Nichtwissen bestritten haben, dass etwaig gestiegene Bezugskosten durch Kostensenkungen in anderen Bereichen vollständig ausgeglichen werden konnten....

Wenn die Kläger nicht mit Nichtwissen bestritten haben, dass die SWM woanders Erdgas weit günstiger beschaffen konnte....

Wenn die Kläger die behauptete Kostenunterdeckung nicht mit Nichtwissen bestritten haben, wenn doch das Unternehmen und die Sparte ständig Gewinn auswiesen...

Wenn die Kläger nicht mit Nichtwissen bestritten haben, dass es nicht zu Kostensenkungen in anderen Bereichen kam (Netzentgelte).....

Man darf sich gerade nicht darauf verlassen, dass es darauf ankäme, dass die gesamte Kalkulation offen gelegt werden muss.

Es gilt, alles nur Mögliche mit Nichtwissen zu bestreiten....

Bestritten werden muss insbesondere, dass es einen Wärmemarkt gibt und dass auf einem solchen ein wirksamer Substitutionswettbewerb besteht.

Es gibt keinen wirksamen Wettbewerb bei Gas- Haushaltskunden,  wie auch die Bundesregierung aktuell bestätigt.

Nicht aufreiben darf man sich an der Ölpreisbindung als solcher....

Offline ruppI1

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Gaspreisrebellen drohen am Landgericht zu unterliegen
« Antwort #1 am: 18. September 2007, 13:43:12 »
Ja, wenn man alles das nicht gemacht hätte, dann wäre es wohl nicht zu einer Beweisaufnahme gekommen.

Ja, wenn die Presse falsche Meldungen druckt und diese geglaubt werden, das Papier lag schon länger vor.

Ja, wenn man Kosteneinsparungen in anderen Bereichen nicht behauptet hätte, wäre hierüber nicht Beweis erhoben worden..

Ja, wenn man die Möglichkeit gehabt hätte, über andere Sparten als die Gassparte zu reden

Ja, wenn die SWM nicht behauptet hätten und die Zeugen bestätigen dies, daß die Gassparte keine Gewinne ausweist, sondern eine Kostenunterdeckung aufweist

Ja, wenn man die richtigen fragen würde, dann müßten solche Beiträge nicht sein,

Ja wenn das Wörtchen wenn nicht wär...

Offline taxman

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Gaspreisrebellen drohen am Landgericht zu unterliegen
« Antwort #2 am: 18. September 2007, 14:32:24 »
Zitat
Original von ruppI1
Ja, wenn man alles das nicht gemacht hätte, dann wäre es wohl nicht zu einer Beweisaufnahme gekommen.

Ja, wenn man Kosteneinsparungen in anderen Bereichen nicht behauptet hätte, wäre hierüber nicht Beweis erhoben worden..

Ja, wenn die SWM nicht behauptet hätten und die Zeugen bestätigen dies, daß die Gassparte keine Gewinne ausweist, sondern eine Kostenunterdeckung aufweist

Die entscheidende Frage ist doch ob diese Behauptungen auch zutreffen?Wer kann denn dies beurteilen, die Gaspreisrebellen? Wer muss denn detailiert den Nachweis führen?

Inwieweit muss man Zeugen als befangen ablehnen bzw. kann deren Äußerungen anzweifeln aufgrund deren Abhängigkeiten?

Ich hab jetzt versucht das Wörtchen \"wenn\" draußenzulassen!  ;)

Da ist Prozesstaktik gefragt und sonst gar nichts!  X(

Rebellische Grüße
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Offline RR-E-ft

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Gaspreisrebellen drohen am Landgericht zu unterliegen
« Antwort #3 am: 18. September 2007, 15:44:57 »
@ruppI1

Die gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss für die Gasverteilung gem. § 10 Abs. 3 EnWG, § 9a  Abs. 1 Satz 2 EnWGa.F., (ggf. entsprechende Halbjahresberichte) sind möglicherweise aussagekräftiger als Zeugenaussagen. Deren  Vorlage kann man ggf. dem Versorger gem. § 421 ZPO aufgeben lassen.

Aus diesen Unterlagen muss sich ergeben, ob eine Unterdeckung besteht oder nicht, wie sich das Spartenergebnis entwickelt hat.

Zur tarifgerechten Kostenschlüsselung siehe Kartellsenat des BGH, B. v. 6.5.1997, RdE 1998, 24, 25 = WuW/E BGH 3140, 3142 (\"Gaspreis Stadtwerke München\").

Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Beschluss vom 06.05.1997 - KVR 9/96 (RdE 1998, 24, [26] = NJW 1997, 3173, [3174] ) herausgestellt, dass ein im Grundsatz rechtlich anerkannter Tarifgestaltungsspielraum eines Gasversorgungsunternehmens nicht dadurch zu einem Missbrauch führen darf, dass bei der Preisgestaltung unter Verstoß gegen den Grundsatz der verursachungsgerechten Kostenzuordnung einzelne Abnehmergruppen zu Lasten anderer Abnehmergruppen benachteiligt werden. Schon dies spricht dafür, dass die Gastarifpreise unter Beachtung des Grundsatzes der Preisgünstigkeit und des Prinzips der verursachungsgerechten Kostenzuordnung, mithin also kostenbasiert zu bilden waren und sind.

Offline taxman

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Gaspreisrebellen drohen am Landgericht zu unterliegen
« Antwort #4 am: 18. September 2007, 15:59:49 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Die gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss für die Gasverteilung gem. § 10 Abs. 3 EnWG, 9a EnWG Abs. 1 Satz 2 a.F., (ggf. entsprechende Halbjahresberichte) sind möglicherweise aussagekräftiger als Zeugenaussagen.

Aber da liest man ja auch nur das nackte Zahlenwerk. Was sich dahinter verbirgt ist doch das wichtige. Wer anders als ein Sachverständiger kann dies beurteilen. Genau das ist es doch worum es geht.

Nur als Beispiel:
Unter der Position \"Wareneinsatz\" kann man sehr vieles einbuchen, muss es aber nicht. Ob es unbedingt dort hingehört ist die entscheidende Frage! Die Bilanzierungsrichtlinien lassen da viele Freiräume, welche nun durch Gerichte eingegrenzt werden müssen!

Weiter machen und in die Tiefe gehen!

taxman
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Gaspreisrebellen drohen am Landgericht zu unterliegen
« Antwort #5 am: 18. September 2007, 16:01:56 »
@taxman

Deshalb sollte man ja gerade die verursachungsgerechte, tarifgerechte Kostenschlüsselung mit Nichtwissen bestreiten. Dann muss ggf. vorgetragen werden, welche aufwandsgleichen Kosten wie warum so und nicht anders geschlüsselt wurden.

Offline ruppI1

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Gaspreisrebellen drohen am Landgericht zu unterliegen
« Antwort #6 am: 18. September 2007, 17:56:27 »
Zitat
Original von taxman
Zitat
Original von ruppI1
Ja, wenn man alles das nicht gemacht hätte, dann wäre es wohl nicht zu einer Beweisaufnahme gekommen.

Ja, wenn man Kosteneinsparungen in anderen Bereichen nicht behauptet hätte, wäre hierüber nicht Beweis erhoben worden..

Ja, wenn die SWM nicht behauptet hätten und die Zeugen bestätigen dies, daß die Gassparte keine Gewinne ausweist, sondern eine Kostenunterdeckung aufweist

Die entscheidende Frage ist doch ob diese Behauptungen auch zutreffen?Wer kann denn dies beurteilen, die Gaspreisrebellen? Wer muss denn detailiert den Nachweis führen?

Inwieweit muss man Zeugen als befangen ablehnen bzw. kann deren Äußerungen anzweifeln aufgrund deren Abhängigkeiten?

Ich hab jetzt versucht das Wörtchen \"wenn\" draußenzulassen! ;)

Da ist Prozesstaktik gefragt und sonst gar nichts! X(

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Ich weiß nicht, wovon wir reden, wenn wir Zeugen als befangen ablehnen soll? In der ZPO steht nichts davon.Ich weiß nicht, ob bekannt ist, daß das Gericht in der Beweiswürdigung frei ist? Ich weiß nicht, ob jemand im erlauchten Kreis der Beitragsschreiber die Schriftsätze kennt?

Offline taxman

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Gaspreisrebellen drohen am Landgericht zu unterliegen
« Antwort #7 am: 19. September 2007, 08:54:43 »
Zitat
Original von ruppI1
Zitat
Original von taxman
Zitat
Original von ruppI1
Ja, wenn man alles das nicht gemacht hätte, dann wäre es wohl nicht zu einer Beweisaufnahme gekommen.

Ja, wenn man Kosteneinsparungen in anderen Bereichen nicht behauptet hätte, wäre hierüber nicht Beweis erhoben worden..

Ja, wenn die SWM nicht behauptet hätten und die Zeugen bestätigen dies, daß die Gassparte keine Gewinne ausweist, sondern eine Kostenunterdeckung aufweist

Die entscheidende Frage ist doch ob diese Behauptungen auch zutreffen?Wer kann denn dies beurteilen, die Gaspreisrebellen? Wer muss denn detailiert den Nachweis führen?

Inwieweit muss man Zeugen als befangen ablehnen bzw. kann deren Äußerungen anzweifeln aufgrund deren Abhängigkeiten?

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Ich weiß nicht, wovon wir reden, wenn wir Zeugen als befangen ablehnen soll? In der ZPO steht nichts davon.Ich weiß nicht, ob bekannt ist, daß das Gericht in der Beweiswürdigung frei ist? Ich weiß nicht, ob jemand im erlauchten Kreis der Beitragsschreiber die Schriftsätze kennt?

ruppI1,

ich kenne nichts davon und kann mir nur ein Bild aus den Informationen machen, welche ich erreichen kann!

Vielleicht nehme ich mich aber auch zu wichtig oder zu wissend um Euch mit meinen Beiträgen den Rücken etwas stärken zu wollen. Dann vergiß eben die Sache mit den Zeugen und befasse dich mit den anderen Dingen intensiver! Vielleicht hätte der OB bezeugen können, dass er damals eine Falschaussage gemacht hat als er sagte mit dem Gas werden Gewinne gemacht!

Aber man muss nicht alles als gegeben annehmen was einem in einem Gerichtsverfahren vorgetragen wird.

Schon beim BGH-Verfahren waren schlicht prozessuales Fehlverhalten der Schlüssel zur Niederlage. Es wird doch nicht nur ein, zwei oder drei Rechtsanwälte geben denen dies auffällt?

Also Kopf hoch und weiter machen
taxman
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« Antwort #8 am: 19. September 2007, 14:19:31 »
@taxman

Stellen Sie sich einfach vor, dass es sich bei ruppI1 um den Prozessbevollmächtigten der Sammelkläger (Rechtsanwalt) handelt....

Dieser sollte die  Beiträge bitte nicht persönlich nehmen.
Niemand sollte unterstellen, dass dieser sein Handwerk nicht versteht.

 

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