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Autor Thema: Versorger überweist Beträge zurück  (Gelesen 9326 mal)

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Offline arebel

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Versorger überweist Beträge zurück
« am: 16. Oktober 2007, 20:18:33 »
Hallo,

mal eine grundsätzliche Frage:

Seit Anfang 06 habe ich Einspruch bez. Gaspreise nach 315 eingelegt.
Mit allem drum und dran Kürzung Abschläge, Musterschreiben etc.

Habe auch Abschläge einbehalten, da ich befürchten musste, diese nicht zurückzubekommen, da diese ja nach den alten Preisen berechnet waren.

Nun hatte ich trotzdem, nach den \"alten\" Preisen, bei der letzten Jahresendabrechnung von Jan.07 noch ein Guthaben von ca.20 Euro.

Ich forderte den Versorger auf, mit dieses zu erstatten, obwohl nach seiner Rechnung mit den neuen Preisen eine Nachzahlung von 300 Euro fällig wäre.

Und......der Versorger erstattete mir die 20 Euro !!

Frage: Erkennt er durch die Rückerstattung nach der Jahresabrechnung nicht die von mir errechneten Preise an ??????

Ähnlich wie ein Verbraucher nach dem BGH-Urteil vom Sommer 07 den Gaspreis allein durch Gasentnahme anerkennt ?

Gruß

a Rebel

Offline bjo

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2007, 20:52:48 »
die Verbraucherzentrale NRW hat für den Fall einen Musterbrief!
den hab ich auch verwendet und mein Guthaben mit den Abschlägen verrechnet!

Offline Schöfthaler

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2007, 21:45:35 »
@bjo:
Das war nicht die Frage! Wenn ich arebel richtig verstanden habe, dann hat er richtig Dussel gehabt, da die Versorgerverwaltung offenbar selbst nicht mehr durchblickt und nach arebels gekürzter Gegenrechnung das Guthaben überwies  :D   :P

Und jetzt dreht arebel das BGH-Urteil um - einmal gezahlt ist anerkannt.

@RR-E-ft:
Haben Sie hierzu eine Ihrer von allen Mitlesern immer wieder sehr geschätzte Rechtseinschätzung (auch wenn das hier wohl eher ein Sonderfall ist und bleiben wird)?

@arebel:
Sie haben sich auch sicher nicht geirrt?
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Offline Cremer

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2007, 23:24:04 »
@arebel,

hier bitte nochmals genau schildern.

Sind die 20m € definitiv Ihrem Bankkonto gutgeschrieben? Oder nur Ihrem Kundenkonto beim Versorger?
MFG
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Offline arebel

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2007, 18:00:56 »
@schöftthaler: nein, habe mich nicht geirrt.

@cremer: die 20 Euro sind definitv meinem Privatkonto überwiesen worden

Hier der Originaltext des Schreibens des Versorgers:

Sehr geehrter Herr......

Ihren Abschlagsplan haben wir wunschgemäß angepasst. Neue Zahlscheine liegen bei (....habe seit Beginn des Einspruchs Einzugermächtigung gekündigt)
Die Differenz von 20,75 Euro werden wir in Kürze auf Ihr Konto überweisen.

(Dies ist dann auch geschehen, so weit so gut, aber dann......)

Unsere Ansprüche aus den von Ihnen vorgenommen Kürzungen der Rechnungs- bzw. Teilbeträge unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Wir müssten daher zu gegebener Zeit - sofern eine Klärung bis dahin nicht erfolgt ist - zur Wahrung unserer Rechte und um einer möglichen Verjährung entgegenzutreten , Zahlungsklage einreichen. Diese Verfahrensweise ist sowohl für uns als auch für Sie mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden.

Wir bitten Sie daher im beiderseitigen Interesse bis zur Klärung der Angelegenheit bzw. einer verbindlichen, gerichtlichen Entscheidung über die Angemessenheit der geltend gemachten Preise uns gegenüber Ihren Verzicht
auf die Einrede der Verjährung zu erklären. Ihre Rechte verlieren Sie mit einer solchen Erklärung nicht.

Sollte nach Klärung der Rechtslage zu Gunsten aller Stadtwerke entschieden werden, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen für die gekürzten Beträge Verzugszinsen berechnen, die in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins gemäss §247BGB festgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüssen...........



Soweit das Schreiben, ich habe natürlich NICHT auf die Einrede der Verjährung verzichtet !!

Tja, wie ist das nun einzuschätzen?? Erklären die SW sich durch die Überweisung nun  mit dem von mir errechneten Preisen einverstanden ?

Die Jahresendabrechnung zeigte eine Forderung von mehr als 300 Euro auf.
Dieser hatte ich ja widersprochen und meinerseits noch 20 Euro zurückgefordert.
 
Mit einem aktuellen Schreiben von vor ein paar Tagen fordern die SW nun die 20 Euro mit Fristsetzung wieder ein mit einem Hinweis auf Urteil von BGH-Urteil vom Sommer......


Gruss an alle

arebel

Offline Schöfthaler

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #5 am: 17. Oktober 2007, 20:08:14 »
Dat ist ja n\'Ding!

Offenbar denken (oder dachten) die, da würden andere Versorger die Drecksarbeit für sie übernehmen und ihnen das Eintreiben später möglichst einfach gestalten ...

Na, auf keinen Fall auf die Verjährungseinrede verzichten!

Eine interessante Frage ist bisher noch unbeantwortet, vielleicht melden sich hier Juristen mal zu Wort: Kann man im Sinne des BGH-Urteil argumentieren, der Versorger hätte durch Überweisung des kundenerrechneten Guthabens den Verzicht auf 320€ anerkannt?
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Offline RR-E-ft

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #6 am: 17. Oktober 2007, 20:26:53 »
@arebel

Der Versorger hat deutlich gemacht, dass er sich die spätere Einforderung nebst Verzugszinsen vorbehät, so dass gerade von keinem Anerkenntnis augegangen werden kann. Gleichzeitig hat er zu erkennen gegeben, dass ihm selbst die Problematik der Verjährung von Ansprüchen bewusst ist. Die Einrede der Verjährung erhebt man dann, wenn es zum Prozess kommt. Inwieweit diese durchgreift, erweist sich in dem Prozess. Wenn man nicht auf die Verjährunseinrede verzichtet, sollte man mit der Einreichung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides/ Klageantrages vor dem 31.12.2007 rechnen.

Offline cawa

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #7 am: 17. Oktober 2007, 21:35:25 »
Zitat
Original von Cremer
@arebel,

hier bitte nochmals genau schildern.

Sind die 20m € definitiv Ihrem Bankkonto gutgeschrieben? Oder nur Ihrem Kundenkonto beim Versorger?

Hallo Cremer,

wo ist denn da der Unterschied, ob es jetzt überwiesen wurde oder der Versorger hat diesen Betrag einfach einem gutgeschrieben?


MfG
cawa

Offline Cremer

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #8 am: 17. Oktober 2007, 22:14:17 »
@arebel,

drauf verzichtet hat der Versorger also doch nicht. X(
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Offline RR-E-ft

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #9 am: 17. Oktober 2007, 23:29:31 »
@Cremer

Es sind doch nicht alle Gaskunden der Bremer SWB.  :D

Offline nomos

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #10 am: 18. Oktober 2007, 00:01:30 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Cremer

Es sind doch nicht alle Gaskunden der Bremer SWB.  :D
    Man könnte sich das aber vorstellen, bei soviel Anstand.  :)

Offline arebel

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #11 am: 18. Oktober 2007, 19:34:57 »
@RR-E-ft

wäre es denn evtl. sinnvoller, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten ?
Damit könnte man ja möglichweise Zeit gewinnen, die Frage ist aber wozu sollte man denn Zeit gewinnen ?

(Nicht Bremer SW)  :)

Gruß

aRebel

Offline RR-E-ft

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Versorger überweist Beträge zurück
« Antwort #12 am: 18. Oktober 2007, 19:55:48 »
@arebel

Ich würde nicht verzichten.

Man gewinnt dadurch keine Zeit, sondern verlängert möglicherweise die Zeit der Ungewissheit. Wofür wollen Sie denn Zeit gewinnen, wo es doch auch Ihnen endlich um eine abschließende  gerichtliche Klärung geht?

 

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