Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Stromsperrung

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Cremer:
@FHM,

nun dann dafür sorgen, dass er nicht rein kann X(

Wenn Sie mit ihm gesprochen haben, kann er Ihnen bestimmt auch erklären, wer bei Avacon den Sperrauftrag erteilt hat, vielleicht läßt sich mit diesem Sachbearbeiter die Sache klären

FHM:
Mal ein kleines Update.
Ich habe soeben mit einem Sachbearbeiter gesprochen, der heute aus dem Urlaub kam. Bin mit ihm alles durchgegangen und er ist der Meinung das ich immer noch in Verzug mit 3 Abschlägen und massig Mahnkosten bin. Als Begründung führt er an das es so im System steht, und das obwohl wir meine Belege durchgegangen sind und meine Belege stimmen!?
Am Ende war er aber wahrscheinlich genervt, da er die Sperrung ausgesetzt hat  und ich das nächste Woche mit meiner Sachbearbeiterin klären soll.
Das ich einen Ratenvertrag habe ist für ihn nicht relevant, da dieser Ratenvertrag auf das Gaskonto läuft. Das aber dieser Ratenvertrag auch Stromkosten beinhaltet, glaubt er mir nicht. Und das obwohl die Beträge dann nicht stimmen können.

Auf jeden Fall will ich eine detaillierte Auflistung wie sich die Ratenvereinbarung zusammensetzt. Vielleicht ergibt sich daraus der Fehler, denn laut Avacon ist der Ratenvertrag nur über das Gaskonto, aber beim Gas waren vor dem Ratenvertrag keine 644,81 offen sondern 380,81 EUR. Für was die restlichen 264,00 EUR sind würde ich dann gerne wissen, wenn nicht für Strom.

Ich verstehe die Rechnungsweise der Avacon nicht.

Nächste Woche gehe ich dann hin und versuche das mit meiner Sachbearbeiterin zu klären. Wenn sie aber genauso stur ist und sich nicht mehr erinnern kann, weiß ich wirklich nicht wie ich noch argumentieren kann.

Mal sehen was kommt.

Grüße
Frank

AKW NEE:
@ FHMI


--- Zitat ---Ich verstehe die Rechnungsweise der Avacon nicht.
--- Ende Zitat ---

Das geht vielen Kunden so.

FHM:
So,
ich habe jetzt Kontoauszüge für beide Vertragskonten bekommen und habe mich hingesetzt und alles per Excel berechnet.

Ich weiß wie die Avacon auf andere Beträge und Abschlagszahlungen kommt!

Strom:
In der Jahresabrechnungen stehen keine Mahnkosten und meine geleistete Abschlagszahlungen sind niedriger als die von mir gezahlten Beträge.
Die Differenz ergibt sich daraus, das die Avacon Mahnkosten, die übers Jahr berechnet wurden, mit meinen Abschlagszahlungen und Guthaben verrechnet.

Gas:
In der Jahresabrechnung stehen 5 EUR Mahnkosten.
Hier wurde Ebenfalls Guthaben und ein Überbetrag aus gezahlten Abschlägen mit Mahnkosten und Inkassokosten verrechnet.

Dadurch tauchen bei beiden Jahresabrechnungen keine, bzw. beim Strom 5 EUR,  Mahn- und Inkassokosten auf.

Als Berechnungsgrundlage wird dann ein kleinerer Betrag von Abschlagszahlungen genommen und dadurch resultiert dann auch eine geforderte Rückzahlung meinerseits.

Jetzt meine Frage. Ist das so rechtens? Kann ich da noch irgendwie gegen vorgehen?

Grüße
Frank

eislud:
@FHM
Wenn die geleisteten Zahlungen zweckgebunden für die Abschlagszahlungen erfolgt sind, kann der Versorger die Zahlungen nicht mit anderen Forderungen verrechnen, ganz gleich ob es sich hier um Mahngebühren oder um Forderungen aus anderen Abrechnungszeiträumen oder um Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen handelt.

Zweckgebunden ist eine Überweiung/Dauerauftrag z.B., wenn im Verwendungszweck so etwas steht wie \"Abschlag Gas 10.2007 Vertragsnr. xxx\". Ich lasse Monat/Jahr wegen Dauerauftrag weg und gebe im Verwendungszweck \"Abschlag Gas für Abrechnungsperiode ab 14.08.2007 Vertragsnr. xxx\" an, wobei der 14.08.2007 der Beginn der aktuellen Abrechnungsperiode ist.

Mit eine Verrechnung meiner Zahlungen mit Mahngebühren, die ja zudem noch nicht einmal in ihrer Höhe oder auch grundsätzlich gerechtfertigt sein müssen, wäre ich nicht einverstanden.

Gruss eislud

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