Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?

<< < (2/2)

terminator3:
@Thomas S.: Sind Sie eigentlich auch RA ?

Thomas S.:
Nein, ich habe hier wiedergegeben, was logisch und als Information allenthalben veröffentlicht ist, hier im Forum wie von den VZn, sowie meine Meinung.

MadKock:
Schade dass es bei einer so wichtigen grundsätzlichen Frage noch keine juristische Einschätzung z.B. vom ForenGott \"RR-E-ft\" gibt !!

mfg
mk

eislud:
@MadKock
Ich kann nicht nachvollziehen, worin hier die wichtige grundsätzliche Frage liegt. Wie @Thomas S. es schon geschrieben hat \"Der alte Versorger wird klagen - oder eben nicht\". Man kann es nicht wissen. Die rechtliche Lage bezüglich der Altforderungen hat sich jedenfalls nicht dadurch geändert, dass man zu einem anderen Versorger wechselt. Vielleicht wird der Versorger diesen Wechsel zum Anlaß nehmen, jetzt eine Klage einzureichen. Wissen kann man es aber nicht.

Wer sich in die Reihen der Widersprüchler einreiht, sollte sich auf jedenfall mit dem Gedanken anfreunden, dass der Versorger seine Forderungen einklagen wird. Dass sich alles einfach so in Luft auflösen wird, ist recht unwahrscheinlich.

Mit einer etwas höheren Wahrscheinlichkeit wird ein Versorger durch Klagen gegen andere Kunden einsehen, dass seine Preise nicht der Billigkeit entsprechen oder er wird einsehen, dass seine Preisanpassungsklausel unwirksam ist. Diese Einsicht könnte sich dann auch auf andere Kunden auswirken. Der Versorger kann aber auch alle seine Kunden verklagen und sich nicht von einem oder mehreren gerichtlichen Mißerfolgen von seiner Überzeugung abbringen lassen. Das schon deshalb, weil bereits eine Ankündigung einer Klage häufig zum Einknicken des Kunden führen wird und auch ein Anerkenntnis des Kunden bei einer Klage schon als Erfolg gegenüber anderen Kunden verkauft werden kann.

Natürlich kann das ganze auch genau andersherum ablaufen, dass der Versorger sich durch gerichtliche Erfolge in seiner Überzeugung bestätigt fühlt. Auch das könnte sich dann auf andere Kunden entsprechend auswirken.

Man kann es aber nicht wissen.

Man sollte das gekürzte Geld zur Seite legen, so dass es ständig griffbereit ist.
Man sollte eine Rechtschutzversicherung haben, die für einen Rechtsstreit aufkommt.
Man sollte Nerven mitbringen, weil es eben nicht mit einem Widerspruchsschreiben getan ist.

Gruss eislud, auch kein RA

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln