Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgasliefervertrag! Was tun?  (Gelesen 13662 mal)

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Offline Steini

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« am: 15. Oktober 2007, 16:35:21 »
Hallo,

habe vor ca. 1 Woche folgenden Brief von den GEW Wilhelmshaven bekommen.

http://img90.imageshack.us/img90/5423/erdgasliefervertraggz3.jpg

Es gibt eine Bürgerinitiative “Kampf gegen zu hohe Energiepreise” die davon abrät, dieses Schreiben zu unterschreiben. Nun weiß ich nicht genau wie ich vorgehen soll. Soll ich nun gar nicht antworten oder soll ich dagegen Einspruch erheben?

Mfg. Klaus

Offline Cremer

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2007, 21:52:17 »
@Steini,

dann machen Sie sich zunächst mal schlau hier im Forum, war bereits mehrfach Thema gewesen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline bjo

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2007, 22:59:46 »
- wie bereits emfohlen hier lesen!
- die Unterlagen hier einstellen!
- nix unterschreiben !

Offline Steini

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2007, 18:43:26 »
Hallo,

erstmal danke das überhaupt jemand  geantwortet hat, wenn auch nur unzureichend!

Ich habe natürlich hier im Forum geschaut, konnte aber leider nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage finden. Das ich nichts unterschreiben soll, das höre ich nun schon die ganze Zeit und das ist ja auch der Grund weshalb ich mich überhaupt mit dem Thema beschäftige, weil ich nicht bereit bin das zu unterschreiben.

Doch fehlt mir einfach das Wissen um ein Einspruchschreiben so zu formulieren das es auch einen gehör findet.

Da es ja mehrfach Thema hier sein soll, wird es ja sicherlich schon mehrere Schreiben dazu geben und vielleicht auch eines welches ich verwenden kann.

Würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Surfe seit Tagen durchs netz auf der Suche, doch leider nur mit mäßigem Erfolg.

Mfg. Klaus

Offline bjo

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2007, 19:24:57 »
Einspruchschreiben gibts hier auf der Homepage oder
auf den Seiten der Verbraucherverbände!

bitte keine eigenen formulieren!

Offline Steini

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2007, 07:32:47 »
das es sowas gibt, davon bin ich überzeug, doch wie ich schon geschrieben habe, finde ich nichts. wäre nett wenn mal jemand einen link posten würde.....

Mfg. Klaus

Offline Hr.Rossi

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #6 am: 18. Oktober 2007, 14:25:32 »
Hallo, ich habe das gleiche Schreiben bekommen und werde es wohl nicht unterschreiben sondern den Anbieter wechseln.
Mir ist auch nicht klar, was dieses Schreiben bezwecken soll, was sich ändert und warum man es nicht unterschreiben sollte. Ich handel da eher instinktiv.
Antworten habe ich auch keine gefunden (auch nicht in diesem Forum) und GEW-Hotline ist dauerbesetzt.
Warum sollte man dem Widersprechen? Der Vertrag läuft doch aus, oder nicht?

Gruß Hr.Rossi

Offline Thomas S.

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #7 am: 18. Oktober 2007, 15:32:28 »
Die Frage ist doch, WARUM sollen Sie irgend etwas UNTERSCHREIBEN?

Oder bezahlen Sie auch immer UNBESTELLTE Ware (hier das Schreiben), die Ihnen der Postbote ins Haus trägt?

Gehen Sie davon aus, daß es eine rechtliche Wirkung HAT, wenn Sie unterschreiben. Wenn Sie allerdings eh keinen Protest vorhaben, dann können Sie natürlich unterschreiben.

Ich gehe mal davon aus, daß Sie mit der Unterschrift einen Liefervertrag mit dann VON IHNEN ANERKANNTEN Preisen für die gelieferte Ware haben. So einfach ist das im Grunde.

(Ich kann hier kein Schreiben erkennen / lesen, funzt nicht - daher so allgemein geantwortet.)

Offline Thomas S.

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #8 am: 18. Oktober 2007, 17:11:18 »
Habe das Schreiben jetzt lesen können.

Nun, das übliche Gewäsch (\'tschuldigung), das den Verbrauchern weismachen will, daß die SONDERVERTRÄGE an die GVV angepaßt werden müssen. Dazu steht hier bereits eine MENGE im Forum, bitte etwas geduldiger suchen.

Fakten / Fragen, die auftreten:

1. ist es wirklich ein Liefervertrag? Oder nur eine Grundversorgung? Es sieht eher nach einem Sonderabkommen aus, setzt aber vorher einen WIRKSAMEN Vertragsschluß voraus (sehen Sie in Ihren alten Unterlagen nach, ob Sie schon mal was unterschrieben haben).

2. eine Kündigung des Sondervertrags ist wegen der neuen GVV nicht notwendig und auch nicht statthaft, da diese nur für die Grundversorgung gelten. Glatte Irreführung.

3. der Versorger will den alten Vertag mit neuen AGBs versehen, die er sozusagen von der GVV \"abgeschrieben\" hat. Das geht aber nur mit Ihrem Einverständnis. Möglicherweise ist in den alten AGB eine üngültige Preisanpassungsklausel enthalten, die der Versorger schnellstmöglich loswerden will - siehe §307, AGB-Kontrolle.

4. für den Fall, daß Sie nicht zustimmen (unterschreiben) hat er hier so etwas wie eine \"Kündigung\" formuliert. M. E. nach gilt das so aber nicht, es sei denn, der alte Vertag läuft automatisch zum angegebenen Termin aus. Und die Form?? Ist überhaupt eine rechtsgültige Unterschrift darunter??

5. wenn Sie was unternehmen wollen, weisen Sie das Ansinnen des Versorgers eindeutig zurück (Musterschreiben \"Vertragskündigung\").

6. auch könnten Sie die Grundversorgung akzeptieren und darin dann mit $315 Widerspruch gegen den Gesamtpreis erheben, Zahlungen kürzen und und und...

ABER wenn Sie unterschreiben, dann brauchen Sie sich hier nicht mehr nach Hilfen zum Widerstand erkundigen, denn dann ist der Zug ABGEFAHREN, Sie haben ALLES Neue akzeptiert, auch den hohen Preis - und der Versorger freut sich bestimmt.

Das ist hier aber keine Rechtsberatung. Lesen Sie sich bitte die entsprechenden Erklärungen und Musterschreiben auf den Seiten des BDE durch.

Offline Hr.Rossi

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #9 am: 18. Oktober 2007, 19:19:37 »
Vielen dank für die Antwort! :]
Manchmal weiß man auch nicht wonach man genau suchen muß. Mir ist die ganze Materie noch völlig fremd (GVV, Widerspruch, etc...)
Der Vertrag über den Sondertarif ES (\"....ist kein allg. Tarif im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, für sie gilt das AVBGasV\") läuft ja angeblich am 30.10. aus, und man soll dann bei Nichtunterzeichnung automatisch in die Grundversorgung kommen. Geht man dann automatisch einen neuen Vertrag ein mit Kündigungsfrist?
Ich finde bei mir keine Unterlagen mit Unterschrift und kann mich an solche auch nicht erinnern. Ich nehme an, das ich nur auf Grund meines Verbrauchs in diesen Tarif eingestuft wurde. Ev. kann Steini da näheres zu sagen. (?)

Gruß Hr.Rossi

Offline Steini

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #10 am: 21. Oktober 2007, 19:38:11 »
Hallo,

habe auch kein Schreiben diesbezüglich bekommen. Habe also somit nie einen Sondertarif (ES) abgeschlossen. Habe am Anfang des Jahres bescheid bekommen das die Gaspreise gesunken sind und dort stehen die einzelnen Tarife drauf, wo bei man dort ersehen kann das man automatisch Grundversorger ist und erst ab einem Verbrauch von über 9237KW/h in den ES Tarif rutscht! Wenn das nun nicht mehr der Fall sein soll, nur weil ich diesen neuen Vertrag nicht unterschreibe, der mir ja nur untergeschoben wird, weil man mir auf diese Art  neue AGB`s andrehen will, ist das eine Frechheit.

Die frisst ist nun bei mir abgelaufen dieses Schreiben unterschrieben ab zu schicken und ich werde nun mal schauen was passiert oder in der Lokalen Presse uns so mitgeteilt wird. Mal schauen was anfang November für ein Tarif in der Endabrechnung steht.

Werde mich nun auch nach einem anderen Gasanbieter informieren, mal schauen was man da so findet.

Mfg. Klaus

Offline Steini

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2007, 06:55:18 »
Hallo,

da wir nicht wirklich die IInfos bekommen haben die wir glaubten zu brauchen, sind wir gestern zur Verbraucherzentrale in WHV gegangen.

Und bei uns sind es 2 Klauseln über die man sich gedanken machen sollte, ob man es unterschreibt odder nicht.

1. Die Preisanpassungsklausel:  Dort geht es darum das der Anbieter nicht mehr dazu verpflichtet ist jeden Kunden einzeln anzuschreiben, wenn er die Preise erhöht, sondern es reicht aus dies in der Tageszeitung zu veröffentlichen.

2. Vertragslaufzeit:  Vorher konnte man zum Monatsende kündigen, nun erst nach ablauf von 6 Monaten.

Dazu kommt noch das man nun nicht mehr Automatisch in den ES Tarif rutscht, wenn man mehr als xxx verbraucht. Das ist nur der Fall, wenn man Unterschreibt.

Wir haben uns nun dafür entschieden, das wir den Anbieter wechseln. Auch wenn wir nicht wirklich viel sparen ( ca. 100€ im Jahr) . Aber Punkte wie eine Preisgarantie (2 Jahre) und weiterhin einen Kündigungszeit von einem Monat sollte man nicht unterschätzen.

Mfg. Klaus

Offline Cremer

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #12 am: 30. Oktober 2007, 08:32:21 »
@Steini,

eine Preisgarantie für 2 Jahre erhält man auch nicht kostenlos  X(

Das Riskio der Preiserhöhung ist in den Preisen eingerechnet und Sie zahlen es mit.

Dann doch lieber Widerspruch einlegen und damit die jetzigen Preise \"einfrieren\"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline kamaraba

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #13 am: 30. Oktober 2007, 09:32:21 »
@steini

Zitat
Wir haben uns nun dafür entschieden, das wir den Anbieter wechseln. Auch wenn wir nicht wirklich viel sparen ( ca. 100€ im Jahr)

Ist Ihnen das nicht genug? Wieviel soll es denn sein?
Für das Geld kann man richtig gut essen gehen ;)
An der Tanke schauen Sie doch wahrscheinlich auch nach jedem Cent!
Da werden verschiedentlich schon ein paar extra Kilometer in kauf genommen.
Sparen - koste es was es wolle  X(
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Steini

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Erdgasliefervertrag! Was tun?
« Antwort #14 am: 30. Oktober 2007, 11:13:38 »
Hallo,

sicherlich sind 100€ viel Geld! Doch wollte ich damit eher sagen das es sicherlich noch günstigere Angebote gibt, doch hatten die immer noch einen anderen Haken.

Die Preisgarantie ist in meinen Augen sehr sicher. Weil der Anbieter für den wir uns entschieden haben verspricht, das er bei einer Preisenkung des Anbieters vor Ort seine Preise auch wieder senkt. Den Anbieter für den wir uns entschieden haben ist \" E wie einfach\" eine Tochtergesellschaft von Eon.

Es wird nun auch weider mit sicherheit Leute geben, die was an diesem Anbieter auszusetzten haben, doch ist es in unseren Augen für uns zur Zeit  bessere Anbieter als die GEW Wilhelmshaven.

MfG. Klaus

 

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