Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Eon hebt die Preise an  (Gelesen 14449 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Eon hebt die Preise an
« Antwort #45 am: 18. Oktober 2007, 13:06:19 »
@gaassa

Zitat
stellt sich mir die Frage wer das festlegt und wo hier die Grenzen sind.


Bevor Sie gedanklich in eine Endlosschleife geraten, lesen Sie doch bitte zunächst das zitierte Urteil des BGH vom 02.10.1991 (u.a. in der Urteilssammlung des Vereins veröffentlicht).

Dann wird Ihnen sicher deutlich, welchen Maßstab die Rechtsprechung anlegt, wenn es darum geht, einen der Billigkeit entsprechenden (angemessenen) Energiepreis zu ermitteln. Die Grenzen werden darin glasklar benannt.

Anders macht das sicher keinen Sinn. Es nutzt nichts, wenn uns ein Blinder lange Vorträge über Farbe halten will.

Sie laufen stets und ständig Gefahr, weiterhin ohne Not  Äpfel mit Birnen zu vergleichen und damit bei anderen Forenteilnehmern auf großes Unverständnis oder gar auf offene Ablehung zu stoßen.

Es hat niemand behauptet, dass sehr hohe Deckungsbeiträge angemessen sind. Das Gegenteil ist der Fall. Es wurde nur die Möglichkeit in den Raum gestellt, dass unangemessen hohe Deckungsbeiträge üblich sind.

Hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas gem. §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG macht es keinerlei Unterschied, ob es sich bei dem so gesetzliche verpflichteten Unternehmen um einen börsennotierten Konzern oder um ein kommunales Stadtwerk handelt.

Jeder Betroffene kennt die gesetzlichen Restriktionen, die sich nach der Rechtsprechung für die Preisbildung daraus ergeben (vgl. auch BGH, Urt. v. 18.10.2005 - KZR 36/04 Tz. 13 am Ende).

Wer in seinem Geschäft nach möglichst hohen Gewinnen und Renditen strebt - was grundsätzlich nicht verboten ist - der hat die Möglichkeit, sich auf sehr vielen Geschäftsbereichen zu betätigen. Nur hat er es mit diesem Ziel im Geltungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes sehr schwer. Es wird aber kein einziges Unternehmen gezwungen, sich im Geltungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes überhaupt wirtschaftlich zu betätigen.

Die Unternehmen/ Konzerne entscheiden sich also freiwillig für eine Unterwerfung ihrer Geschäftspolitik unter diese ganz besonderen Spielregeln, die im überragenden Gemeinwohlinteresse erlassen wurden.

Konzerne wie E.ON sind also überhaupt nicht daran gehindert, sich als Chemie- und Pharmaunternehmen oder als Automobilbauer mit der Absicht hoher Renditetziele zu betätigen. Niemand hindert sie daran. Die Konzerne hatten sich aber gerade von solchen Geschäftsbereichen (etwa Degussa) getrennt.

Die deutschen Energiekonzerne  haben sich aber - ebenso wie die kommunalen Stadtwerke -  vollkommen freiwillig aus eigenem Entschluss dafür entschieden, im bekannten Geltungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes ihre geschäftliche Tätigkeit zu entfalten, was sie nicht müssen.

Und damit haben sie sich zugleich den bestehenden besonderen gesetzlichen Regelungen unterworfen, die ein vordergründiges Gewinnstreben gerade nicht zulassen (so ausdrücklich der BGH in den genannten Entscheidungen).

Wenn diese Konzerne sich nun nicht an ihrer freiwillig eingegangenen  gestzlichen Verpflichtung  zu einer möglichst preisgünstigen Versorgung halten wollen, ist es doch ganz klar und liegt auf der Hand:

\"Niemand braucht E.ON. Kündigen wir E.ON die Verträge.\", wie es Herr Bütikofer zutreffend formuliert hat.

Weil Sie die Preisentwicklung auf den weltweiten Energiemärkten und wohl auch die Entwicklung in Deutschland so gut im Blick haben:

Wissen Sie ein europäisches Land außerhalb des marktbeherrschenden Einflusses der \"deutschen\" Energiekonzerne RWE und E.ON, in dem die selben drastischen Energiepreiserhöhungen in absoluten Beträgen anstehen sollen?!!

Mir ist kein einziges Land auf der ganzen Welt bekannt geworden, wo dies der Fall sein könnte. Ausgenommen von dieser Betrachtung sollen Staaten bleiben, die bisher noch subventionierte Energiepreise haben, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

In Vorarlberg bleiben die Preise stabil. In der Schweiz sinken die Strompreise, bei Großkunden in der Lichtstadt Jena (Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Thüringen)  sinken die Strompreise zum 01.01.2008 sogar drastisch.

Ich denke fast, Sie kommen immer mit völlig substanzlosen Behauptungen daher und wenn man mal belastbare  Belege einfordert, kommt nach der vielen heißen Luft noch nicht mal ein Entschuldigungszettel. ;)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz