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VDEW- Märchen: Grundversorgung ohne Vertragsabschluss

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RR-E-ft:
VDEW-Märchen: Strom- Grundversorgung ohne Vertragsabschluss

Gut informierte Energieverbraucher wissen, dass auch für die Grundversorgung ein Vertrag abgeschlossen wird, wobei einseitige Preisbestimmungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV als unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB gerügt werden können und dass immer der Gesamtpreis, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig gerügt werden sollte. Darüber schweigt sich der VDEW aus.

Entsprechende nützliche Empfehlungen für die Kunden hält er nicht parat.

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