Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

Reaktion der Gasag auf Widerspruch

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RR-E-ft:
@Schwalmtaler

Zwingen kann man den Versorger nur durch eine Rückzahlungsklage, die mit bekannten Wagnissen und einem Kostenrisiko verbunden ist.

Wenn Sie den Streit verlieren sollten, hätten Sie nicht nur den Differenzbetrag nicht, sondern auch noch Prozesskosten in Höhe von 237,50 EUR zu tragen.

Deshalb könnte hier allenfalls eine Musterklage eines Verbraucherverbandes Klarheit schaffen.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Schwalmtaler:
Danke für Ihre schnelle Antwort Herr Fricke.

OK, wenn mein Versorger den Streit auf die nächste Rechnung verschieben will - ich kann warten! Denn für 2005 erwarte ich eine Nachforderung seitens des Versorgers. Mal sehen auf wieviel Geld er dann verzichten möchte oder ob er mich verklagt.

Habe ich das richtig in Erinnerung, das Preisreduzierungen mir nicht vorenthalten werden dürfen? Ich würde meine Preisberechnung um den selben Centbetrag reduzieren wie sich deren Preis verringert, richtig?

up:
Besten Dank für die ausführliche Antwort. Bei der Gelegenheit: Kompliment für Ihr Engagement hier im Forum

Zwei kurze Anmerkungen:

1. Heißt \"unverzügliche Auskehr\" des Betrages also: Rückforderung, ohne dass es aber möglich wäre, ihn mit künftigen Abschlägen zu verrechnen (um das Prozesskostenrisiko zu umgehen)?

2. Ich nehme an, zu den Prozesskosten von € 237,50 kämen bei Verlust des Streites noch Anwaltskosten hinzu?

Schöne Grüße up

RR-E-ft:
@up

\"Auskehr\" meint Auszahlung.

Die genannten Prozesskosten bei einem Streitwert bis 300 EUR beinhalten bereits die Gerichts- und die Anwaltskosten für beide Seiten.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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