Zitat: Hörensagen
Hier der Bericht des Zuhörers am 15. Okt. 2007 im Termin beim LG Do., den ich ohne Kommentar weiterreiche!
\"Von 10 - 15.15 Uhr durchgehend waren meine Frau und ich Zuhörer im
Saal 8 von insgesamt 7 Terminen zum §315 und kommen überein-
stimmend zu dem Schluss, dass es für die Verbraucher insgesamt
schlecht bestellt ist und die Proteste des kleinen Mannes weitgehend
erfolglos sein werden. Immer wieder wurde von der Richterin auf das
Urteil des BGH Bezug genommen.
Es wurde zwar kein Urteil verkündet, doch betrachten wir das mal als Vorarbeit für die Kammer, die voraussichtlich Mitte Februar 2008 zusammentritt und dann -so unser Eindruck- Urteile fällen wird.
Erstaunt waren wir von der mehrfach völlig unzureichenden Vorbereitung
einiger Anwälte, lediglich Herr RA Weeg war gut vorbereitet und in der
Sache ein echter Gegenpart zu den Anwälten der jeweiligen Stadtwerke.
Hier in G. bin ich trotz Termins noch nicht viel weiter, wobei behauptet
wurde, dass weder Stadt noch Stadtwerke Konzessionsabgaben der T.
bekommen, sondern die Konzessionsabgaben über die Stadtwerke von
den Endverbrauchern gezahlt werden. Ich habe übers Wochenende mit
erneutem Brief um klare schriftliche Aussage gebeten, warum diese Kon-
struktion besteht. Die Stadtwerke schreiben in ihren neuen Vertragsange-
boten, gültig ab 1.1.08, dass Konzessionsabgaben mit Höchstwerten
gemäß KAV vom 09.Januar 1992 berechnet werden.
Die neuen Verträge, die bis 30.11.2007 unterschrieben zurück gegeben
werden sollen, enthalten im Text für den Verbraucher eindeutige Nachteile,
die die IG Gaspreis in der nächsten Woche zur Diskussion stellt.\"