Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Unabhängigkeit eines Richters  (Gelesen 26945 mal)

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Offline userD0010

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #15 am: 20. November 2007, 09:46:13 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Die Sache ist die, dass derjenige, der sich dem Urteil eines Gerichts stellt, erwarten können muss, sich mit seinen Argumenten in der mündlichen Verhandlung durchsetzen zu können, dass Gericht also keine vorgefasste Meinung hat, so dass es im konkreten Fall auf den Inhalt der mündlichen Verhandlung gar nicht mehr ankommt, vorgetragene Argumente der Partei  diese nicht mehr beeinflussen können. Eine vorgefasste Meinung eines Gerichts, die unabhängig vom Inhalt der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, schon besteht, ist deshalb problematisch.

So geschehen vgl. Verhandlung LG Dortmund i.S. § 315 BGB am 15.11.2007, aber was will man denn auch noch erwarten können. Überlastung der Gerichte, Akteneinlesen 15-30 min. vor Verhandlungsbeginn, Recherche zum Thema im Internet, Finden der \"göttl. Entscheidung (BGH) und schon ist die Meinung vorgefasst. Ohne große Diskussion Verweis auf das Urteil des BGH, Urteilsverkündung vermutlich im Febr. 2008.

Offline marten

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #16 am: 21. November 2007, 21:30:47 »
Hallo h.terbeck!

Was ist denn genau bei der Verhandlung vor der Landgericht Dortmund passiert?
Würde micht interessieren.

Gruss

marten

Offline userD0010

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #17 am: 21. November 2007, 21:56:46 »
In diesem Termin Saal 8 LG Do. standen insgesamt 7 Termine zur Frage des Unbilligkeitseinwands gem § 315 zur Verhandlung an.
Auch wenn hier die zu verhandelnden Sachverhalte eine bessere Grundlage als die vom BGH entschiedene hatte, verwies die vom Eindruck her etwas hilflose Richterin fortlaufend auf diese Entscheidung des BGH, ohne sich den Argumenten der Anwälte der Beklagten im Einzelnen zu stellen.
Allerdings muss man auch eingestehen, dass nur einer der Anwälte in der Lage gewesen sein soll, fachlich fundiert und engagiert vorzutragen.
Aber was hilft´s, wenn entweder eine Meinung bereits vorgefasst, oder -wie ich schon sagte- auf eine BGH (oder wie ich meinte \"göttliche\") Entscheidung bezogen war. Eine Kammerentscheidung ist allerdings auf Februar 2008 hinausgeschoben wurde, was alles mögliche bedeuten kann.
Leider war ich persönlich nicht im Termin zugegen, jedoch ein Mitstreiter, der über den Termin -schon aus Eigeninteresse- berichtet hat.

Offline Willy

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #18 am: 23. November 2007, 19:19:56 »
Zitat
Original von h.terbeck
In diesem Termin Saal 8 LG Do. standen insgesamt 7 Termine zur Frage des Unbilligkeitseinwands gem § 315 zur Verhandlung an.
Auch wenn hier die zu verhandelnden Sachverhalte eine bessere Grundlage als die vom BGH entschiedene hatte, verwies die vom Eindruck her etwas hilflose Richterin fortlaufend auf diese Entscheidung des BGH, ohne sich den Argumenten der Anwälte der Beklagten im Einzelnen zu stellen.
Allerdings muss man auch eingestehen, dass nur einer der Anwälte in der Lage gewesen sein soll, fachlich fundiert und engagiert vorzutragen.
Aber was hilft´s, wenn entweder eine Meinung bereits vorgefasst, oder -wie ich schon sagte- auf eine BGH (oder wie ich meinte \"göttliche\") Entscheidung bezogen war. Eine Kammerentscheidung ist allerdings auf Februar 2008 hinausgeschoben wurde, was alles mögliche bedeuten kann.
Leider war ich persönlich nicht im Termin zugegen, jedoch ein Mitstreiter, der über den Termin -schon aus Eigeninteresse- berichtet hat.

Einspruch: Hörensagen

trifft für Emsdetten und Greven nicht zu.
Als Anwesender verweise ich auf WDR-Videotext

Gruß Willy

Offline userD0010

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #19 am: 23. November 2007, 19:57:05 »
Zitat: Hörensagen
Hier der Bericht des Zuhörers am 15. Okt. 2007 im Termin beim LG Do., den ich ohne Kommentar weiterreiche!
\"Von 10 - 15.15 Uhr durchgehend waren meine Frau und ich Zuhörer im
Saal 8 von insgesamt 7 Terminen zum §315 und kommen überein-
stimmend zu dem Schluss, dass es für die Verbraucher insgesamt
schlecht bestellt ist und die Proteste des kleinen Mannes weitgehend
erfolglos sein werden. Immer wieder wurde von der Richterin auf das
Urteil des BGH Bezug genommen.

Es wurde zwar kein Urteil verkündet, doch betrachten wir das mal als Vorarbeit für die Kammer, die voraussichtlich Mitte Februar 2008 zusammentritt und dann -so unser Eindruck- Urteile fällen wird.
 
Erstaunt waren wir von der mehrfach völlig unzureichenden Vorbereitung
einiger Anwälte, lediglich Herr RA Weeg war gut vorbereitet und in der
Sache ein echter Gegenpart zu den Anwälten der jeweiligen Stadtwerke.
 
Hier in G. bin ich trotz Termins noch nicht viel weiter, wobei behauptet
wurde, dass weder Stadt noch Stadtwerke Konzessionsabgaben der T.
bekommen, sondern die Konzessionsabgaben über die Stadtwerke von
den Endverbrauchern gezahlt werden. Ich habe übers Wochenende mit
erneutem Brief um klare schriftliche Aussage gebeten, warum diese Kon-
struktion besteht. Die Stadtwerke schreiben in ihren neuen Vertragsange-
boten, gültig ab 1.1.08, dass Konzessionsabgaben mit Höchstwerten
gemäß KAV vom 09.Januar 1992 berechnet werden.
 
Die neuen Verträge, die bis 30.11.2007 unterschrieben zurück gegeben
werden sollen, enthalten im Text für den Verbraucher eindeutige Nachteile,
die die IG Gaspreis in der nächsten Woche zur Diskussion stellt.\"

Offline RR-E-ft

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #20 am: 23. November 2007, 21:46:27 »
@h.terbeck

Ihre Beiträge zu den Verhandlungen in Dortmund passen überhaupt nicht in diesen Thread.

Verhandelt wurde doch zu einzelnen Versorgern, wohl RWE.

Und der nette Kollege Dr. Hempel war wohl für die Versorger auch mit von der Partie.

Das Gericht hat klar gesagt, dass der bisherige Vortrag nicht ausreicht, um eine Billigkeitskontrolle vornehmen zu können. Es erfolgten deshalb entsprechende gerichtliche Hinweise an den Versorger, zu denen er Stellung nehmen kann. Bisher ist der Billigkeitsnachweis durch die Versorger  nicht erbracht.

Der Verkündungstermin für eine Entscheidung, bei der es sich noch nicht um ein Urteil handeln muss, wurde auf Februar 2008 gelegt.

Bis dahin kann sich der Vortrag der einen oder der anderen Seite in vielerlei Richtung noch dynamisch entwickeln.

Dass ein Spezialist wie Kollege Weeg sich mit einem Spezialisten auf der Gegenseite besser versteht als andere Kollegen, liegt in der Natur der Sache.

Offline redbluewitch

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #21 am: 26. November 2007, 12:15:34 »
Zitat
Viele Richter haben Nebenjobs und erklären etwa der Energiebranche auf Seminaren, was bei Tariferhöhungen zu beachten ist. Am Bundesgerichtshof ist diese Praxis nun aufgefallen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html

Offline nomos

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #22 am: 26. November 2007, 13:02:39 »

Offline DieAdmin

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #23 am: 26. November 2007, 13:24:31 »
@redbluewitch,

ich habe Ihren Thread mit dem von nomos geposteten Link zusammengefügt.

Offline userD0005

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #24 am: 26. November 2007, 16:57:23 »
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html
 :rolleyes:

Sicherlich bedarf das Einkommen eines Richters in derartigem Rang einer angemessenen Aufbesserung durch Nebenjobs bei div. Lobbyverbänden.


B(ananen) R(epublik) D(eutschland)

Gruß

Offline userD0010

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #25 am: 26. November 2007, 18:40:44 »
Da Richter keiner zeitlichen Dienstregelung unterliegen, bleibt ihnen offensichtlich so viel Freizeit, dass sie alle möglichen Vortragschancen nutzen, um ihr armseliges Gehalt aufzubessern.
Das könnte auch der Grund sein, warum so viele Gerichte über Überlastung klagen.

Offline traderhans

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Offline DieAdmin

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #27 am: 27. November 2007, 13:31:10 »
Ich möchte an dieser Stelle mal an die Suchfunktion erinnern:
Also bevor man einen Thread neu eröffnet, mal danach suchen, ob das Thema nicht schon vorhanden ist.

@redbluewitch,
@traderhans,

Drei Threads zu dem Spiegel-Artikel \"Unabhängigkeit von Richtern\" wären ein bisschen viel.

Offline nomos

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #28 am: 19. November 2008, 23:07:54 »
Zum 19. November 2008:

Richter mit Nebenjob


Ein Richter über seine Zunft:

aus der STUTTGARTER ZEITUNG

Offline tangocharly

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Unabhängigkeit eines Richters
« Antwort #29 am: 27. Mai 2009, 11:40:49 »
Der vormalige Vorsitzende des XI. BGH-Senats (Nobbe), dessen Senat sich um Geschädigte des grauen Kapitalmarktes einen Namen gemacht hat (wahrscheinlich verbraucherunfreundlich noch geschmeichelt), hat jetzt, im Ruhestand, eine neue Spielwiese gefunden, die ihm die Bundesvereinigung    Kreditankauf und Servicing eV bereitet hat.

Bemerkenswert: \"[...] Meine sachliche und persönliche Unabhängigkeit ist auch durch die Ombudsmann-Verfahrensordnung gewährleistet [...]. Wer hätte das gedacht .....
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

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