Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben

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marten:
@Eislud

Danke erstmal für die Stellungnahme.
Nach den Ausführungen hier im Forum bin ich Sondervertragskunde bei Gas, ohne das ich einen Vertrag unterschrieben habe und bei Vertragsabschluss davon wusste, wie schon hier im Thread mehrmals beschrieben.
Danach müssten eigentlich alle Kunden die Erdgas für Heizung und Warmwasseraufbereitung nutzen, Sondervertragskunden sein, da der Verbrauch  in der Regel immer über 10.000 kWh für eine normale Wohnung liegen wird.
Es wird bei mir aber in keinen Schreiben oder Rechnung die Bezeichnung Sondervertragskunde gebraucht.
Das ich von RWE als Sondervertragskunde eingestuft bin, soll ja durchaus seine Vorteile haben(fehlende Transparenz oder fehlende bzw. fehlerhafte Preisänderungsklauseln).
Ich habe wie schon beschrieben, der Kündigung des Gasliefervertrages widersprochen,( in den Antwortschreiben der RWE wird immer nur von meiner Anfrage gesprochen).
Sollte ich jetzt noch was unternehmen, oder einfach abwarten bis vielleicht irgendwann eine Zahlungsklage wegen der gekürzten Abschläge aufgrund § 315 erhalte.

mfg marten

eislud:
@marten
Es muß nirgends stehen, dass Du Sondervertragskunde bist. Der Versorger muß Dich auch nicht darauf hinweisen und Du kannst einen Vertrag auch mündlich abschließen. Es reicht völlig aus, wenn ein anderer Preis als der Grundversorgungspreis vereinbart wird und dabei nicht auf den Grundversorgungspreis bezug genommen wird. Schon dann bist Du in unserem Sprachgebrauch Sondervertragskunde, egal wie es der Versorger benennt.  

Ein Verbrauch von mehr oder weniger als 10.000 kWh ist nicht dazu geeignet um zu unterscheiden, ob es sich um einen Sondervertrag oder um die Grundversorgung handelt. Viele Versorger bieten jedoch Tarife an, die ab einem bestimmten Verbrauch günstiger sind als ein anderer Tarif. So macht es wohl auch RWE. Du bist also vermutlich nur deshalb in einem Sondervertrag, weil Dir RWE einfach den für Dich günstigsten Tarif vorgeschlagen hat.

Zu den 10.000 kWh kannst Du ja noch mal kurz hier nachsehen.
 
Wenn Du der Kündigung korrekt widersprochen hast, dann mußt Du meines Erachtens nichts weiter tun als weiter kürzen und Tee trinken.

Gruss eislud

marten:
@eislud

Ich habe noch mal auf der Homepage von RWE die Tarife angeschaut.
Der Grundversorgungstarif für Erdgas nennt sich RWE Erdgas Classic, \"unser Tarif für entspanntes Wohnen\"Innerhalb dieses Tarifes gibt es auch eine Bestabrechnung.
Entsprechend des Verbrauches wird man automatisch immer in die günstigste Kategorie des Preismodells entsprechends des Jahresverbrauches eingestuft.
Der Sondertarif nennt sich RWE Erdgas maxi auch mit Bestabrechnung innerhalb des Tarifes.

Folgendes ist mir nun aufgefallen:  Bis zur Jahresrechnung für das Jahr 2005 nennt sich mein Tarif RWE naturgas optimo maxi,( der frühere Sondertarif?)
Und plötzlich mit der Jahresrechnung nennt sich mein Tarif RWE Erdgas Klassik( Bestabrechnung nach der günstigsten Preiskategorie von Erdgas Optimo)

Bin ich nun im letzten Jahr vom Sondervertragskunden zum Grundversorgungskunden geworden, oder war ich schon immer Grundversorgungskunde? Etwas merkwürdig.

Gruss marten

RR-E-ft:
@marten

Wenn Sie in den Spiegel sehen, werden Sie bemerken, dass Sie der selbe Kunde sind, wie schon immer, es \"über Nacht\" zu keinen Transformationen kam.  ;)

Gehen Sie eher davon aus, dass Sie Sondervertragskunde sind, sonst hätte RWE schon nicht soviel Papier auf den Weg gebracht, weil doch bei Kunden in der Grundversorgung sowieso alle Anpassungen papierlos durch öffentliche Bekanntmachung erfolgten. Und schließlich lässt sich ein Grundversorgungsvertrag gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV gar nicht durch den Lieferanten kündigen.

Sie sind also nach wie vor der hochgeschätzte Gaskunde des RWE, was man Ihnen auf Anfrage beim Unternehmen sicher auch gern bestätigen wird.

marten:
@RR-E-ft

Sie haben Recht, der Blick in den Spiegel hat mir verraten, das ich immer noch der alte bin.
Ich frage mich nur ob das jetzt ein Irrtum der RWE auf der letzten Rechnung war, oder Absicht.
Ich bin mal gespannt wie die nächste Jahresrechnung aussieht, und wie RWE mich einordnet. Da ich mit den neuen Vertragsangeboten die Preistarife erhalten habe, kann ich vergleichen ob mir für das ganze Jahr der Grundpreistarif, oder aber bis zur Kündigung des Gasvertrages der Sondertarif berechnet wurde.
In der Vergangenheit habe ich erst mit der Jahresrechnung erfahren, dass im Laufe des Jahres mal wieder die Preise erhöht wurden.

Ob ich jetzt noch der hochgeschätzte Gaskunde der RWE bin, weiss ich nicht, ich glaube Sie würden mich mehr schätzen wenn ich endlich einen der neuen Verträge unterschreibe und meinen Protest damit beende.

Also Transparenz sieht anders aus. ( Das so eine Art Vertragsgestaltung überhaupt möglich war, das gibt es doch in keinen anderen Wirtschaftsbereich, ausser in der Energieversorgung)
Wem wir das wohl  zu verdanken haben...
(Ich weiss zumindest jetzt was ich bei den nächsten Wahlen machen werde)
Wer jetzt einen neuen Vertrag unterschreibt (was man nicht tun sollte), weiss aber zumindest sofort ob er Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde ist.

Gruss marten

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