Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Neues aus dem Hause e.on

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kuniblond:
Hallo zusammen,

ich habe am Freitag mal wieder dubiose Post von e.on bekommen.

Hiernach sind seit 08. November 2006 die bislang geltenden Bestimmungen der - Verordnung über Allg. Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) - außer Kraft getreten und durch die neue - Verordnung über Allg. Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gas GVV) - ersetzt wurden.
Neben diesen neuen allgemeinen Bestimmungen sind dem Schreiben - Ergänzende Bedingungen der e.on Thüringer Energie AG - zur vorgenannten neuen Verordnung beigefügt.

Was hat das zu bedeuten? Wie verhalte ich mich diesbezüglich korrekt? Ich habe bisher erfolgreich die Unbilligkeit der Preise bestritten und befürchte, dass dies mal wieder ein Versuch ist, dies auszuhebeln.

Cremer:
@kunibund,

die ist aber eine Tatsache, die bereits hinlänglich bekannt ist.

Gilt für Tarifkunden, nicht für Sondervertragskunden.

kuniblond:
mh..., das muss dann wohl an mir vorbeigegangen sein.

Aber was bedeutet das jetzt konkret für mich? Ich habe nach wie vor ein Verständnisproblem zwischen den Begrifflichkeiten \"Tarifkunde\" und \"Sondervertragskunde\". Ich habe seit her den Tarif - maxivat - worunter fällt der Tarif?

Cremer:
@kuniblond,

wie hoch ist den Ihr jährlicher Gasverbrauch.

Danach entscheidet es sich welcher Tarif der günstigste ist?

kuniblond:
@Cremer,

in der letzten Abrechungsperiode 04/2006 - 04/2007 waren es ca. 16.000 kWh, im Jahr davor ca. 22.000 kWh. Sollte trotz der deutlichen Reduzierung im Verbrauch mehr bezahlen, was mich letztendlich zum Handeln veranlasst hat, gegen die Preiserhöhung vorzugehen.

Was hat mein Verbrauch aber nun mit der neuen Verordnung zu tun? Ich war bislang der Meinung, dass sich die Einstufung Tarif-/ Sondervertragskunde danach richtet, ob ich eine vereinbarte Vertragslaufzeit habe oder einen \"Standardtarif\" des Anbieters nutze.

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