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Autor Thema: Falsche Angaben zum Gaspreis?  (Gelesen 17351 mal)

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Offline Wusel

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #15 am: 10. Oktober 2007, 12:18:58 »
Die Ausführungen sind sehr verständlich und umfassend, vielen Dank!
Nur gebe ich zu bedenken, dass in meinem Fall der Schuldige vielleicht nicht einmal EVI Hildesheim ist, sondern der Vorlieferant EON Avacon.
Wenn dem wirklich so ist (wie die EVI indirekt behauptet), was kann ich daran ändern?
Rein rechtlich doch gar nichts! Denn mein Vertragspartner ist nun mal die EVI Hildesheim.  :(


Aber bitte noch einmal zurück zu den 0,8Cent/kWh für die Netznutzung. Woher kommen denn die nun genau?

Das Dokument übr die Netzentgelte der EVI ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich weiß ja noch nicht einmal, ob ich einen leistungsgemessenen oder nicht leistungsgemessenen Verbraucher habe...

Danke + Grüße
Wusel

Offline RR-E-ft

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #16 am: 10. Oktober 2007, 12:56:30 »
@Wusel

Es ist Aufgabe und Pflicht des Versorgers, überhöhte Bezugskosten des Vorlieferanten abzuwehren, sei es mit der Unbilligkeitseinrede, sei es auf kartellrechtlichem Wege. Schließlich trifft ihn eine gesetzliche Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten Versorgung.

Der Verbraucher kann daran schlicht gar nichts ändern, weil er mit den Vorlieferanten keine eigenen Verträge hat und deshalb vollkommen ohne Einfluss auf die Vorlieferantenpreise ist.  

Deshalb ergibt sich aus dem bestehenden Dauerschuldverhältnis zwischen Versorger und Kunde als Nebenpflicht aus dem Vertrag gem. § 242 BGB eine Verpflichtung zur  Wahrnehmung der Vermögensinteressen der Kunden durch den Versorger. Dieser darf nur die angemessenen Kosten vorgelagerter Marktstufen und Netze über seine eigenen Preise auf die Kunden weiterwälzen (so ausdrücklich Kartellsenat OLG Düsseldorf , Beschluss vom 22.03.2007 für gewälzte Netzentgelte).

Zum Netzentgelt:

Der normale Haushaltskunde  ist nicht leistungsgemessener Kunde.

Der vorhandene Balgenzähler misst keine Leistung, sondern nur Volumeneinheiten, in denen eine bestimmte Energiemenge verkörpert ist. Nicht gemessen wird, in welcher Zeit diese Energiemenge bezogen wird, in welcher Zeit wieviel Gas durchgeflossen ist, also der konkrete Durchsatz.

Bildlich gesprochen lässt sich eine Badewanne aus einem Wasserohr mit 2,50 m Durchmesser schneller füllen als mit einem im Haushalt normalgebräuchlichen Wasserhahn. Wer es nicht glaubt, probiert es einfach mal aus.  ;)

Bezahlt wird nur die Wassermenge.

Für einen Großkunden wäre entscheidend, wie schnell die Wanne voll ist.
Deshalb bezahlt er nicht nur die Wassermenge als solche, sondern auch einen Leistungspreis dafür, dass die Wanne eben besonders schnell gefüllt ist bzw. gefüllt werden kann, was andere Rohre und somit höhere Kosten erfordert. Bei Großkunden kommt es entscheidend darauf an, wieviel Wasser innerhalb welcher Zeit aus dem Netz entnommen wird, bei Gas nicht minder. Das hat etws mit der Netzauslastung zu tun und deshalb werden die Netzentgelte auch nach diesem Durchsatz berechnet.

Bei normalen Haushaltskunden ist das jedoch nicht der Fall. Da bedient man sich sogenannter Standard- Lastprofile, die auf entsprechenden Erfahrungswerten gründen.

Demgemäß gibt es besondere Netzentgelte für diese nicht leistungsgemessenen Kunden. Diese Netzentgelte sind in diesem Preisblatt aufgeführt.

Zukünftig sollen die Netzentgelte auch auf den Erdgasrechnungen der Kunden gesondert ausgewiesen werden, so wie es bisher schon gem. § 42 Abs. 6 EnWG für Stromrechnungen an Letzverbraucher vorgesehen ist.

Offline ktown

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #17 am: 10. Oktober 2007, 13:05:23 »
Zitat
Original von WuselNur gebe ich zu bedenken, dass in meinem Fall der Schuldige vielleicht nicht einmal EVI Hildesheim ist, sondern der Vorlieferant EON Avacon.
Wenn dem wirklich so ist (wie die EVI indirekt behauptet), was kann ich daran ändern?
Rein rechtlich doch gar nichts! Denn mein Vertragspartner ist nun mal die EVI Hildesheim.  :(
Das ideale Ziel müßte sein, dass der Druck durch die Endverbraucher auf den örtlichen Energieversorger so groß ist, dass er, um wirtschaftlich arbeiten zu können, sich selbst um günstigere Vorlieferanten kümmert.. Derzeit ist kein einzer Versorger zu diesem Vorgehen wirklich bereit.
Wieso auch, wenn 80% aller Endverbraucher brav und ohne murren das zahlen was der Versorger ihnen vordiktiert. Die Schwierigkeiten günstigere Bezugspreise für sich und Folge auch für den Endverbraucher auszuhandeln sind derzeit einfach größer als der Kampf auf der anderen Seite mit dem Endkunden.
Ich denke das, bedingt durch die Verjährungsfristen, ende diesen Jahres die Klagen der Versorger mehr werden. Somit werden die Gerichtsentscheidungen vermehrt ein Bild abgeben wie der Endverbraucher argumentieren muß um Recht zu bekommen.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Wusel

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #18 am: 10. Oktober 2007, 14:39:08 »
mal ne dumme Frage:
Wie lang ist denn die Verjährungsfrist bei diesen Widerspruchssachen?

Offline RR-E-ft

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #19 am: 10. Oktober 2007, 14:46:50 »
@Wusel

Um die Verjährung welchen Anspruches soll es denn gehen?

Zahlungsanspruch des Versorgers oder Rückzahlungsanspruch des Kunden?

Jeweils drei Jahre ab Jahresende nach Fälligkeit.

Bei Rückforderungsansprüchen aus culpa in contrahendo (Schadensersatz) wegen Zahlung aufgrund  einer unwirksamen AGB- Klausel kann der Verjährungsbeginn vom Zeitpunkt der Kenntnis des Kunden von der Unwirksamkeit der Klausel abhängen. Womöglich ziemlich böse Falle für so manchen Versorger.

Guter Rat an alle:

Das beiseite gelegte bzw. zusammengeraffte Geld nicht zu früh ausgeben, sondern sicher beiseite legen für alle Fälle.

Offline Pelikan

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #20 am: 10. Oktober 2007, 15:37:48 »
moin moin,

>> Jeweils drei Jahre ab Jahresende nach Fälligkeit.

Wie ist das dann beim BGB315? Bis zur Klärung soll die Rechnung ja nicht fällig werden? Wenn also der Versorger nicht klagt (ich tu ihm nichts an...) wird die Rechnung dann nie verjähren!?
Gibt es einen Zeitpunkt, wann die Forderung verwirkt ist?

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #21 am: 10. Oktober 2007, 15:42:58 »
@Pelikan

Wenn der Versorger der Meinung ist, seine Preise entsprächen der Billigkeit und seien deshalb fällig, dann tickt für ihn die Uhr.

Der Versorger selbst geht ja von der Fälligkeit aus. Also beruft man sich als Kunde hilfsweise - für den Fall, dass die Forderung tatsächlich fällig gewesen sein sollte - auf Verjährung. Und schon ist auch dieser Zug abgefahren.  Tut, tut. ;)

Das gehört aber eher in Thread unter Grundsatzfragen.

Damit müssen wir der EVI in Hildesheim nicht auf den Wecker fallen.

 

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