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Autor Thema: Mit EVU keine Einigung möglich - Energieversorung Hildesheim  (Gelesen 6418 mal)

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Offline rope-workers

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:arrow: Mal ganz langsam Anfangen:
Bis Mai 2002 habe ich in einer Wohnung mit Gasetagenheizung gewohnt.
Dann habe ich mich umgemedet - per Karte, so ist das hier in Hildesheim üblich. So bekam ich dann auch in der neuen Wohnung Strom und Gas und dachte alles ok - aber dann:
Ich bekam dann in der neuen Wohnung nach 1,5 Jahren auf einmal einen Brief vom EVU mit einer Rechnung in Höhe von 900€uro.
Als ich nachfragte sagte man mir das ich mich in der alten Wohnung. nicht abgemeldet hätte und das nun da ein neuer Mieter eingezogen ist, die Sache erst rausgekommen ist das ich da nicht mehr Wohne und ich solle doch die Forderung begleichen.
Am 21.12.2004 habe ich eine Eidesstattliche Versicherung gemacht das ich die Forderung nicht bezahlen kann.
Aber das EVU in Hildesheim ist wirklich witzig. Da Sie keine Möglichkeit gesehen haben die Forderung einzutreiben haben Sie auf einen Trick zurückgegriffen.
Im August 2006 habe ich eine Zwischenrechnung beantragt, das EVU in Hildesheim rechnete mich aber richtig ab. Da ich vor dem Winter ein Guthaben aufwies ( in Höhe von 500€uro ) wurde dieses Guthaben ohne das man es mir mitteilte mit meiner Altschuld verrechnet. Nun war Jahresendabrechnung und das EVU möchte NOCHMAL 122,76 für das Geschäftsjahr haben.
Es geht sogar soweit das ich keinen Einblick auf meine persönlichen Daten bekomme die das EVU ja in der EDV abspeichert.
Im Gespräch habe ich darum gebeten mir den Inhalt des Gespräches schriftlich mitzuteilen mit entsprechender Rechtsgrundlage - da ich keinen Verstanden habe warum das EVU das darf. Man hört immer nur: "Wir dürfen das" Aber das ist doch keine ausreichende rechtliche Begründung.
So bekomme ich auch nicht eine ausreichende Beratung um das ganze nachzuvollziehen, diese wird mir verweigert

Kann mir wer hier erklären ob das alles so richtig ist. Ich werde ja jetzt zu einer Ratenzahlung gezwungen, obwohl ich nicht kann und dieses Versichert habe. - Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss liegt nicht vor nur der Titel-
Kann mir wer helfen und erklären ob und warum die das dürfen

Offline Cremer

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Mit EVU keine Einigung möglich - Energieversorung Hildesheim
« Antwort #1 am: 17. Juli 2006, 21:33:31 »
@rope-workers,

hier gelten die AVB\'s.

Damit ist soweit alles in Ordnung. Sie hätten sich rechtzeitig um die zu zahlenden Abschläge kümmern müssen. Sie dürfen nicht erwarten kostenlos Energie zu erhalten. Irgendwann, wie Sie richtig erkannt haben kommt dann das dicke Ende (Rechnung).

Sie haben ja auch keinen  Widerspruch gegen die zu hohen Preise eingelegt. Insofern vermag Ihnen hier niemand weiterhelfen.

Was Sie geschildert haben, ist ein vertragrechtliches Problem.
MFG
Gerd Cremer
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Offline rope-workers

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Mit EVU keine Einigung möglich - Energieversorung Hildesheim
« Antwort #2 am: 17. Juli 2006, 22:07:18 »
:arrow: Ich habe aber während sich diese Schulden aufgebaut haben in einer anderen Wohnung gewohnt :) Dort habe ich auch jeden Mon. Abschläge bezahlt.Die Rechnung die ich bekommen habe ist für eine Wohnung wo ich schon 1,5 Jahre nicht mehr gewohnt habe. Was auch durch Einwohnermeldeamt festgehalten ist. Die Rechnung stützt sich dabei auf einen Zeitraum von meinem Auszug auf 1,5 Jahre.
Die Energie die man mir anrechnet ist also nie von mir verbraucht worden.
Die Rechnungen der neuen Wohnung habe ich immer bezahlt. Da gibt es auch keine Probleme

Offline RR-E-ft

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Mit EVU keine Einigung möglich - Energieversorung Hildesheim
« Antwort #3 am: 17. Juli 2006, 23:10:43 »
§ 32 Abs. 4 AVBEltV:

http://www.gesetze-im-internet.de/avbeltv/__32.html

Man muss den Strom nicht selbst verbraucht haben, um ihn trotzdem weiter bezahlen zu müssen, weil man nicht ordnungsgemäß schriftlich  gekündigt hatte.

Offline Fidel

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Mit EVU keine Einigung möglich - Energieversorung Hildesheim
« Antwort #4 am: 18. Juli 2006, 09:25:34 »
Moin:

@rope-workers

Wie meine Vorredner sehe ich auch, dass Ihr Blatt nicht so gut ist. Bevor Sie gleich die juristische Kanone ziehen: haben Sie schon einmal versucht, sich mit dem Folgemieter Ihrer vormaligen Wohnung ins Benehmen zu setzen. Vielleicht ist das ja der einfachere Weg.

Gruß
Fidel

 

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