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Autor Thema: Leerstehende Wohnung  (Gelesen 8957 mal)

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Offline Thomas S.

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Leerstehende Wohnung
« am: 02. August 2007, 21:08:30 »
Hallo, ich habe eine grundsätzliche Frage.

Meine Eigentumswohnung ist seit Mitte Januar 2007 unbewohnt, was dem Versorger telefonisch mitgeteil wurde. Folgerichtig bekam ich auch eine Mitteilung über verminderte Abschlagszahlungen.

Jetzt kam die Jahresrechnung, in der der Verbrauch sowohl für Strom wie auch für Fernwärme, der ja nur in der bewohnten Zeit angefallen ist, auf das ganze Jahr, also auch in der leerstehenden Zeit, abgerechnet wird.

Zwar wird die Differenz nicht sehr hoch sein, aber es gab im Februar eine deutliche Preissteigerung, die ich jetzt auch noch bezahlen soll, obwohl ab da keine Entnahme mehr stattfand.

Wohlgemerkt: ich will den Energiebezug nicht gänzlich abbestellen (geht das eigentlich bei Fernwärme in einem Mehrfamilienhaus, das keine getrennten Heizkreise hat???), ich bin ja bereit, die Grundpreise zu zahlen, aber eben nicht Energiekosten, die nicht entstanden sind.

Danke für einen Rat!

Offline der.philosoph

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Leerstehende Wohnung
« Antwort #1 am: 02. August 2007, 21:20:45 »
Hallo Thomas S.,

   die Frage ist ja:Wann wurde das letzte Mal Energie bezogen?
Wurde dem Versorger der Zählerstand mitgeteilt zum Zeitpunkt des ersten Tages des Leerstandes/letzter Wohntag?Und wenn ja , hat sich der Zählerstand seit dem verändert.Letztlich müssen Sie ja nachweisen wann sie das letzte Mal Energie bezogen haben um den dann geltenden(???) Preis zahlen zu müssen bzw. die Preissteigerung auszugleichen/hinzunehmen(siehe Billigkeit!).

Bei der Heizung verhält es sich ja genauso wie beim Strom.Strom fliesst wird der Schalter eingeschaltet und fliesst nicht mehr schaltet man den Schalter aus.Auch wenn es in dem Mehrfamilienhaus keine getrennten Kreisläufe für die Heizung gibt, so bestimmen sie ihren Verbrauch ja letztlich durch das Öffnen oder Schliessen der Thermostate.

Offline bjo

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Leerstehende Wohnung
« Antwort #2 am: 02. August 2007, 21:25:04 »
Wohnungen im MFH werden nur dann ausschließlich nach Verbrauch abgerechnet wenn alle Energien separat für jede Wohnung erfasst werden.
ein Blick im Kaufvertrag hilft da weiter.

Offline Cremer

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Leerstehende Wohnung
« Antwort #3 am: 02. August 2007, 21:34:26 »
@Thomas S.,

Wenn Sie Fernwärme in einem Mehrfamilienhaus beziehen, so wird diese doch über ein Messystem wohnungsseparat abgerechnet.

Reduzierung der Fernwärme kann man dann nur, indem man die Heizkörperventile oder, wenn vorhanden, der Wohnungsabsperrhahn zudreht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Thomas S.

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Leerstehende Wohnung
« Antwort #4 am: 02. August 2007, 22:31:51 »
Hm, Altbau von 1956, alle 30 Wohneinheiten gehen über EINEN Wärmemengenzähler im mittleren Hauseingang.

Die Heizkörper haben je einen Verdunster, über dessen Strichwert der Verbrauch abgelesen wird. Soviel zur Technik der Heizung.

Strom wird je Wohnung gezählt.

Nun, dem EVU wurde mitgeteilt, daß ab Mitte Januar keine Entnahme mehr stattfindet, damit ist der Verbrauch eigentlich 0, der abgelesene Zählerstand Strom jetzt entspricht dem im Januar, was ich auch abgelesen habe (ein Zeuge ist vorhanden).

Den Wert wollte das EVU nicht haben, er ist ja auch folgerichtig seit Januar gleich geblieben.

Gilt sinngemäß auch für die Strichwerte der Verdunster an den Heizkörpern.

Nun, rechnen ist kein Problem für mich. Wenn ich die Verbräuche für die unterjährigen Zeiträume (höhere Preise / MWSt) analog der Rechnung tagweise neu aufteile, um ab Mitte Januar nur noch die Grundgebühren zu zahlen, dann ist der Rechnungsbetrag immerhin ca. 50 € (14 %) geringer. Wenn das System hat, können die ganz schön zuverdienen.

Andererseits würde der Kunde profitieren, wenn sich der Preis in der laufenden Zahlungsperiode VERMINDERT. Ist hier leider nicht der Fall.

Vielleicht nicht ganz klar aus meiner Frage herauszulesen: es geht lediglich um die Aufteilung des Jahresverbrauchs auf den Zeitraum der Entnahme. Das EVU hat den Verbrauch auf das ganze Jahr verteilt, während tatsächlich nur bis Mitte Januar entnommen wurde.

Offline Cremer

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Leerstehende Wohnung
« Antwort #5 am: 03. August 2007, 07:53:50 »
@Thomas S.,

Wen ich richtig verstehe, tut der Versorger so als ob der wenige Verbrauch im Januar auch in den Folgenmonaten angefallen war?

Nur in Bezug auf Ihr erstes Posting, zahlen Sie doch keine Energie die nicht angefallen war, weil der Zählerstand doch unverändert ist?


Die Messgeräte an den Heizkörpern beruhen in der Tat auf Verdunsten.

Auch wenn der Heizkörper nicht an ist, verdunstet aus dem Röhrchen die Flüssigkeit.

Da aber auch in den anderen Wohnungen dies der Fall im Sommer sein könnte, gleicht sich dieses bei der Berechnung wieder aus.

Außerdem werden ja nur 50% bis 70% der Kosten über die \"Verduster\" abgerechnet, die anderen 50% bis 30% über die Wohnfläche.
MFG
Gerd Cremer
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Offline superhaase

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Leerstehende Wohnung
« Antwort #6 am: 03. August 2007, 08:04:15 »
Ja, Cremer hat Recht.

Hier muss man Strom und Fernwärme getrennt betrachten.
Bei der Fernwärme wirst Du nicht aus der normalen Abrechnung rauskommen. Deine Wohnung wird ja von den Nachbarn auch mitgeheizt, und Zwischenablesungen der Verdunster sind kaum möglich und würden sich auch kaum auswirken.

Anders beim Strom: Den Zählerstand vom Januar, den Du abgelesen hast (mit Zeugen), muss das EVU in der Abrechnung berücksichtigen.
Darauf würde ich bestehen und eine korrigierte Rechnung verlangen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Thomas S.

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Leerstehende Wohnung
« Antwort #7 am: 03. August 2007, 15:39:04 »
Ja, danke für die Anregungen.

Ich habe heute den Versorger angesprochen. Tatsächlich hätte im Januar eine ABMELDUNG stattfinden müssen, durch die der Verbrauch zeitnah abgelesen / abgerechnet wird. danach hätte man nur die Grundgebühren abrechnen können.

Ist mir so im Januar vom Versorger aber nicht angeboten worden, also eine Fehlinformation seitens des EVU - deshalb werde ich mal den Kulanzhebel in Bewegung bringen, könnte klappen.

Gruß Thomas S.

Offline Cremer

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Leerstehende Wohnung
« Antwort #8 am: 03. August 2007, 18:15:04 »
@Thomas S.,

Wir sind nicht im Schlaraffenland!! :tongue:

Will sagen: Sie hätten dem Versorger schriftlich melden müssen, dass eine Abmeldung gewünscht ist (vermutlich hatten Sie dies) und den Zähler selbst ablesen und dies schriftlich mitteilen sollen :evil:
MFG
Gerd Cremer
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