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Autor Thema: Wann klagt der BdE???  (Gelesen 3866 mal)

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Offline ESG-Rebell

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Wann klagt der BdE???
« am: 19. September 2007, 17:55:08 »
Derzeit
  • senden die GVU den Kunden neuen Knebelverträge,
  • sprechen Änderungskündigungen aus,
  • machen mit Hinweis auf das BGH-Urteil Druck auf Widerständler,
  • beginnen damit, Mahnbescheide zu verschicken.
Dadurch lässt sich eine zunehmende Zahl von Kunden einschüchtern bzw. entnerven.

Insbesondere die Frage der konkludenten nachträglichen Einigung über einen Preis sollte meines Erachtens unbedingt nochmal auf den Prüfstand, wie hier erörtert wird.

Dazu wird es aber nur kommen, wenn ein Kunde verklagt wird und er dann nicht einknickt.

Diese Situation wäre meines Erachtens ideal für den BdE, um sich finanziell und öffentlichkeitswirsam in das Verfahren des verklagten Kunden einzuklinken und diese Grundsatzfrage mit einer negativen Festellungsklage als Widerklage klären zu lassen.

Je früher desto besser!

Daher sollte der BdE meines Erachtens gezielt Kunden ansprechen, denen ein Verfahren bevorsteht und nach Prüfung des Einzelfalles eine Beteiligung in Erwägung ziehen.[/B]

Ich bin sicher, dass auch andere Initiativen gerne die Kontaktdaten solcher betroffenen Kunden umgehend an den BdE weiterleiten werden.


Manche Rebellen sind auch dazu übergegangen, gezielt zivilen Ungehorsam zu leisten, indem sie ihren Versorger bei jeder Gelegenheit und wegen jedem Furz mit Korrespondenz zuschütten.

Das hat natürlich auch was - die Masse machts.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline RR-E-ft

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Wann klagt der BdE???
« Antwort #1 am: 19. September 2007, 18:21:30 »
@ESG- Rebell

Zitat
Dadurch lässt sich eine zunehmende Zahl von Kunden einschüchtern bzw. entnerven.

So ist das eben.


Ein Verein kann sich nicht- schon gar nicht öffentlichkeitswirksam - in einen laufenden Zivilprozess zwischen EVU und Kunden \"einklinken\". Insbesondere ist eine Beteiligung des Vereins am Verfahren nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung nicht möglich.

Der Verein selbst kann nur Klauseln, die gegen § 307 BGB verstoßen, wie bereits oft geschehen, im Verbandsklageverfahren gegen Lieferanten selbst vor Gericht angreifen. Das macht der Verein ständig.

Aber:

Wann klagen Sie? Hansemann, geh Du voran....

Offline ESG-Rebell

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Wann klagt der BdE???
« Antwort #2 am: 21. September 2007, 12:33:43 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Ein Verein kann sich nicht- schon gar nicht öffentlichkeitswirksam - in einen laufenden Zivilprozess zwischen EVU und Kunden \"einklinken\". Insbesondere ist eine Beteiligung des Vereins am Verfahren nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung nicht möglich.
Gemeint war keine direkte Beteiligung am Verfahren etwa als Verband oder als Nebenkläger.

Natürlich kann der BdE aber den klagenden/verklagten Kunden aus seinem Prozesskostenfonds finanziell unterstützen und ihn - erst Recht öffentlichkeitswirsam - bei seinem Prozess begleiten.

Zitat
Original von RR-E-ft
Wann klagen Sie? Hansemann, geh Du voran....
Ich nehme an, dass die ESG mit der anstehenden Jahresabrechnung im Oktober eine härtere Gangart einschlagen wird. Dann wird es vermutlich zum Prozess kommen.

Eine Feststellungsklage - zusammen mit anderen ESG-Kunden - werde ich mir aber auch nochmal überlegen; zumal die rechtliche Position der ESG verglichen mit gewöhnlichen Stadtwerken meines Erachtens besonders schwach ist.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline RR-E-ft

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Wann klagt der BdE???
« Antwort #3 am: 21. September 2007, 14:06:33 »
@ESG-Rebell

Wenn die Versorger nicht klagen und auch keine Feststellungsklagen von Verbraucherseite erhoben werden, gibt es wohl keinen Anlass, den \"Prozesskostenfond\" in Anspruch zu nehmen.

Der Erfolg eines Prozesses hängt von den Umständen im Einzelfall, vom Prozessverhalten der Beteiligten (manchmal auch vorprozessualem Verhalten) ab. Insbesondere von einem Amtsgericht erwarte bitte niemand bei geringem Streitwert eine umfassend begründete Grundsatzentscheidung.  

Aufgabe der Amtsgerichte ist es, zügig zu entscheiden. Wegen dieses Ziels wird auch schon einmal weniger filigran geprüft. Insbesondere zerbrecehen sich Amtsrichter nicht den Kopf darüber, ob die Auffassungen des BGH alle teilenswert sind oder nicht.

Der Erfolg eines Verfahrens hängt ganz sicher nicht davon ab, wieviel Wirbel um einen Prozess gemacht wird. Deshalb ist es vollkommen  untunlich, einzelne Prozesse \"öffentlichkeitswirksam\" zu begleiten.

Gerichtssäle sind keine Bühnen für grundsätzliche energiepolitische bzw. verbraucherpolitische Auseinandersetzungen. Gerichtsverfahren laufen sachlich und  formal nach der geltenden Zivilprozessordnung ab.

Für Protestveranstaltungen und politische Bekundungen sind Gerichtssäle nicht der geeignete Ort. Nicht derjenige trägt den Erfolg davon, der die meiste Zustimmung in der Öffentlichkeit erfährt, sondern derjenige, der die besseren Argumente liefert und sich auch im Übrigen im Verfahren durchsetzt.

Das sollte bitte nie und nimmer verwechselt werden.

Gut, wenn  sich der Verein weiter engagiert und darauf konzentreiert, unzulässige Klauseln innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energielieferanten  abzumahnen  und die Unterlassung durch die Instanzen gerichtlich zu verfolgen.

Nochmals:

Klagen kann nur, wer sich gegen Preiserhöhungen wehrt.
Wer dabei kürzt, muss damit rechnen, deshalb verklagt zu werden.

Wie sollte deshalb der Verein klagen können?

Allenfalls könnten prominente Mitglieder des Vereins klagen, die sich selbst am sog. Preisprotest beteiligen....
Ob man klagt, sollte jeder für sich entscheiden.

Offline terminator3

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Wann klagt der BdE???
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2007, 19:23:54 »
@RR: Ich dachte eigentlich die Klagen gegen die Verbraucher würden abnehmen....

Stattdessen wird wie schon erwähnt, ständig:

- Preise weiter erhöht
- Verträge gekündigt
- Sperren verhängt

WANN HÖRT DAS AUF ?? X(

Wann wird endlich der Markt für kleine Anbieter geöffnet, die auch wirklich eigene Preisgestaltungen und Kalkulationen durchführen können ?... Die Betonung liegt auf können ! Es nützt sehr wenig wenn ich überall nur Marionetten der großen EVU´s sitzen habe und der niedrigere Preis nur ein Lockvogelangebot ist, um neue Kunden zu gewinnen. (siehe Tochtergesellschaften der EVU´s), um dann später durch höhere Grundgebühren (die sowieso sehr fraglich unterschiedlich sind) die Verbraucher wieder abzuzocken... X(

Gruß T3

Offline RR-E-ft

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Wann klagt der BdE???
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2007, 19:48:17 »
@terminator3

Was man sich manchmal alles so denkt....

Auch wenn ich hier als Foren- Gott bezeichnet werde, so sieht die Realität doch anders aus. Mir wächst kein Kornfeld auf der Hand und deshalb bin ich für solche Fragen auch der falsche Ansprechpartner. Ich bin auch kein Kummerkastenonkel für alle Mühseeligen und Beladenen, die noch immer  nach der immerwährenden Weltgerechtigkeit dürsten. ;)

Bitte an dieser Stelle keinen Weltschmerz über enttäuschte Hoffnungen abladen.

Offline Wasserwaage

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Wann klagt der BdE???
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2007, 15:03:46 »
@terminator3

gründen Sie doch nen eigenen Energieversorger wenn Sie das nötige Kleingeld haben. Und dann sagen Sie Bescheid, dass mit den Preisgestaltungen und Kalkualtionen bekommen wir schon hin.

Befürchte jedoch, dass die Preise nicht unbedingt attraktiv genug sind, damit viele Leute wechseln. Es sei denn Sie haben auch noch das nötige Kleingeld um ein Kraftwerk zu bauen. Dann würde sich nur noch die Frage stellen ob Sie bereit sind Ihre Kunden für weniger Geld zu versorgen, als Sie mit dem Verkauf der produzierten Strommenge an der Börse oder OTC erzielen könnten.

Oder aber Sie sagen mir, wo ich das nötige Kleingeld herbekomme um einen Versorger zu gründen, am besten natürlich auch das eigene Kraftwerk. Dann bringen Sie mir genügend Kunden, die mir noch mitteilen, was ich ihrer Meinung nach verdienen darf. Diese Kunden müssen dann aber auch bereit sein den veranschlagten Preis zu bezahlen. Die Kalkulation wird bis ins kleinste Detail von mir offengelegt. Könnte aber sein, dass ich trotzdem etwas teurer als manch anderer Anbieter bin.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline RR-E-ft

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Wann klagt der BdE???
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2007, 15:19:27 »
@Wasserwaage

Was das nun mit der Frage zu tun haben könnte, wann der BdE endlich klagt, vermag man nicht nachzuvollziehen.

Sie treibt offensichtlich etwas völlig anderes um.

Wenn Sie mit anderen zusammen einen attraktiven Energieversorger gründen oder sich einem solchen anschließen möchten, wenden Sie sich wegen des dortigen reichen  Erfahrungsschatzes ggf. an die EWS Elektrizitätswerke Schönau. ;)

Sieht man vielleicht auch am 21.10 bei ANNE WILL.

 

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