@RR-Eft
Wenn Sie eine Diskussion sofort abwürgen wollen, stellt sich die Frage warum Sie das Urteil nicht einfach nur unter "Gerichtsurteile" haben stehen lassen
Dann hätte sich j e d e Vertiefung erübrigt.
Ich hatte nicht die Absicht das Thema Strassenverkehr zu vertiefen.
Und ohne Phantasie gibt es gar keine Diskussionen.
Erst recht keine weiterführende. ..... Punkt.
Dieses Unterforum heisst aber immer noch Grundsatz
fragen.
Diskussionspunkt ware Ihre o.g. Zitate bzw. die Auswirkung einer analogen Interpretation des Urteils und Ihrer Zitate in Bezug auf
1. SV-Kunden, die mit 307 argumentieren
und vor allem
2. SV-Kunden, die mit 307 und 315 argumentieren.
Diese könnten nämlich (nach dem Urteil OLG Karlsruhe) ebenfalls am Thema interessiert sein.