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Strom für Mitarbeiter gratis

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RR-E-ft:
Strom für Mitarbeiter gratis


--- Zitat ---Frankfurt. Es ist ein Relikt aus der alten Zeit der Stadtwerke: Die meisten Mitarbeiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) brauchen nach wie vor nichts für den Strom zu bezahlen, den sie privat verbrauchen. Doch das Unternehmen muss die Kosten reduzieren, und so strich die Geschäftsführung zum Jahresbeginn das Privileg. Rund zwei Millionen Euro pro Jahr sollten dadurch eingespart werden.
--- Ende Zitat ---

Tja, wer bezahlt den Strom wohl mit?

Mit den Gewinnen der Mainova werden die Verkehrsbetriebe subventioniert.

Wie die Geschäfte so laufen

Cremer:
@fricke,

ist dies nicht ein übliches Mittel für Mitarbeiter, dass diese den Strom günstiger erhalten?

RR-E-ft:
@Cremer

Ich weiß nicht, ob das das rechte Mittel ist. Günstiger ist es eine gewagte Formulierung.

Eigentlich kenne ich nur mitwirkende Strompreisrebellen, die den Strom genauso günstig beziehen.  ;)

Netznutzer:
Tja, wer bezahlt den Strom wohl mit?

Hätten Sie vernünftig weitergelesen, wüssten Sie\'s. Das Deputat ist Bestandteil des Arbeitlohn\'s, das heisst, der Mitarbeiter erhält ein niedrigeres Arbeitsentgelt und dafür die Stromlieferung als Ausgleich. Es war also nichts anderes als eine versuchte Gehaltskürzung.

Daher nun die Antwort: DIE MITARBEITER

Aber von Ihnen war ein anderer Kommentar auch nicht zu erwarten.

Und dass Sie weiterhin hier publizieren, dass Gewinnausschüttungen Subventionen sind, zeigt Ihren wirtschaftlichen Sachverstand. Aber das hartten wir ja in der Vergangenheit schon ausführlich diskutiert.

Schönen Gruß in den Osten

NN

RR-E-ft:
@Netznutzer

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Stromlieferungen wohl Lohnersatzleistungen sein sollen.

Angesichts der massiven Strompreiserhöhungen der letzten Jahre hätten diese Mitarbeiter dann wohl entsprechende Lohnerhöhungen erfahren, die es andernorts so nicht gab und die sich in hartem Wettbewerb von den Tarifparteien nicht hätten durchsetzen lassen.

Zudem fragt sich, ob Steuern und Sozialabgaben auf diese Lohnersatzleistungen geleistet wurden.

Sollten die Strompreise abgesenkt werden, würden diese Mitarbeiter wohl nach ihrer Lesart eine Lohnkürzung erfahren.

Solche Entlohnung \"in Naturalien\" verstößt wohl regelmäßig gegen das Trustverbot und ist somit unzulässig. Schließlich könnte man sonst statt Geldzahlungen  auch eine Werkswohnung zur Verfügung stellen, Freifahrkarten für den ÖPNV und Freikarten für die öffentlichen Einrichtungen....

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