@kamaraba
Ich meinte nicht geldwerte Vorteile, die zu versteuern sind, sondern \"Naturalien\"
statt einer Lohnzahlung.
Daher nun die Antwort: DIE MITARBEITER
Und tatsächlich bezahlen eben die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe durch ihrer Hände Arbeit den Strom
nicht mit.
Wenn überhaupt, so wird der Strom durch den Verkehrsbetrieb vom Stromversorger für
2 Mio. EUR im Jahr gekauft und sodann den eigenen Mitarbeitern als Lohnersatzleistung zur Verfügung gestellt oder diese Strommmengen bleiben gänzlich unbezahlt und werden vom Stromversorger den Verkehrsbetrieben unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Möglicherweise dürfen die Mitarbeiter des Stromversorgers dafür die Leistungen der Verkehrsbetriebe unentgeltlich nutzen.
Das wäre
Tauschwirtschaft wie man sie früher nur aus dem Osten kannte. Zwischen den COMECON- Staaten (RGW) war das bis 1989 gängige Praxis.
Aber womöglich vermag Netznutzer schlüssig zu erklären, wie die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe den Strom bezahlen. Womöglich müssen sie sich im Generatorraum abstrampeln oder im
Göpelraum eine große Kurbel bewegen.
Womöglich hat Netznutzer länger BWL studiert und vor allem an besseren Universitäten, so dass er da über profundere wirtschaftliche Kenntnisse verfügt. Mag alles sein, trat in diesem Beitrag nur gerade nicht zu Tage. Auch ich lerne gern wieder neues hinzu, vor allem, wie wohl Mitarbeiter eines Verkehrsbetriebes Strom
bezahlen, den sie selbst
gratis zur Verfügung gestellt bekommen. Was im Osten schon nicht funktionierte, funktioniert vielleicht im Westen besser.:rolleyes: