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Autor Thema: Nach Widerspruch aus dem Lastschriftverfahren genommen  (Gelesen 6286 mal)

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Offline peterlicht

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Nach Widerspruch aus dem Lastschriftverfahren genommen
« am: 24. Februar 2005, 13:06:54 »
Wie viele hier habe ich der angekündigten Gaspreiserhöhung unseres Versorgers (Versorgungsbetriebe Hann. Münden, VHM) mit Ihrem Musterbrief widersprochen.
Nach schriftlicher Bestätigung des Eingangs meines Schreibens, erhielt ich zusammen mit der fälligen Jahresabrechnung die Mitteilung, das ich aus dem Lastschriftverfahren herausgenommen wurde und nun meine Abschläge monatlich überweisen müsse. 12 Zahlscheine lagen bei!  :roll:

Kann mir jemand sagen was in diesem Falle zu beachten ist und ob das so seine Richtigkeit  hat?

Danke für kurze Antwort (der Abschlag ist längst fällig  ) :oops:

Offline RR-E-ft

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Nach Widerspruch aus dem Lastschriftverfahren genommen
« Antwort #1 am: 24. Februar 2005, 14:31:29 »
@peterlicht

Sie müssen die Höhe der Abschläge zu den alten Preise ggf. zzg. Sicherheitsaufschlag ermitteln und diese zu den Fälligkeitsterminen zahlen.

Schreiben Sie Ihrem Versorger nochmals und teilen Sie diesem mit, dass sie auch im Übrigen die Preise als unbillig gem. § 315 BGB rügen und entsprechende Zahlungen ( d. h. die von Ihnen bereits gekürzten Beträge) nur noch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle und Rückforderung leisten.

So sichern Sie Ihre Rechte, wenn sich eines tages bei Offenlegung der Kalkulation ergeben sollte, dass die Preise bereits bisher längstens zu hoch waren.

Sie sollten Ihrem Versorger außerdem mitteilen, dass Sie die Herausnahme aus dem Abbuchungsverfahren als Schikane betrachten und sich deshalb Schadensersatzansprüche vorbehalten.

Der Schaden besteht ggf. darin, dass Sie für die Überweisungen gesonderte Kosten an Ihre Bank zu entrichten haben.

Sie könne sich wegen einer besorgten Schikane auch an die Landeskartellbehörde/ Energieaufsichtsbehörde beim Wirtschaftsministerium Ihres Landes wenden.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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