@Netznutzer
Des Lesens bin ich durchaus mächtig und wohl auch sonst von mäßigem Verstande, wie mir Energieversorgungsunternehmen jedenfalls wiederholt schriftlich attestierten.
Es gibt eigentlich gar nicht genügend Tage, um die bisher überhöhten Grundpreise vieler Versorger angemessen zu bedenken. Leider.
Ich glaube, es ist hinlänglich deutlich geworden, dass in den entsprechenden Grundpreisen, welche man lediglich 3.000 Kunden erlassen will, aus Vertriebssicht jeweils etwa 29,65 EUR/a netto Luft enthalten sind, denen jedenfalls keine aufwandsgleichen Kosten des Netzes (TEN) gegenüberstehen.
Wenn man die restlichen E.ON- Kunden in Thüringen zählt, welche diese verbrauchsunabhängigen Grundpreise in Höhe von 90 EUR/ Jahr noch komplett zahlen, wird wohl deutlich, dass es E.ON Thüringen ein Leichtes sein wird, diejenigen Kunden, die wirklich Hilfe brauchen, entsprechend zu stützen.
Nochmals:
Es ist gerade
keine Quersubvention, wenn der E.ON- Vertrieb - womöglich aufgrund eines neu entdeckten sozialen Gewissens - teilweise auf die wohl deutlich überzogene Marge verzichtet. Schließlich könnten wohl die Grundpreise für alle restlichen E.ON- Haushaltskunden in Thüringen auf mindestens 54,71 EUR/ Jahr abgesenkt werden.
Kein einziger der restlichen E.ON- Kunden in Thüringen m u s s dafür aufkommen. Jeder dieser restlichen Kunden kann diesem Lieferanten selbst relativ unproblematisch den Rücken kehren, etwa weil er sich abgezockt wähnt.
Darin stimmen wir wohl hoffentlich überein.
Was deshalb zu kritisieren sein sollte/ könnte, wird gar nicht klar.
Deshalb geht Ihre entsprechende Kritik m.E. ganz deutlich fehl.
Lächerlich ist jedenfalls der Vergleich mit den Automobilpreisen.
Staatsaufgabe ist es, für die ersichtlich möglichen Preissenkungen zu sorgen. Da muss man sich indes wohl noch bis zum Inkrafttreten des neuen § 29 GWB gedulden. Es ist jedenfalls kein nachvollziehbarer, sachlich gerechtfertigter Grund dafür ersichtlich, dass E.ON Thüringen im Vergleich mit EWE so drastisch höhere verbrauchsunabhängige Grundpreise für Stromlieferungen von Haushaltskunden verlangt.
Das krude Argument eines Konzern- Lenkers, dass E.ON- Strom eine höheren Komfort für die Kunden schaffe und deshalb eigentlich immer noch zu billig sei, muss dabei wohl außer Betracht bleiben. Dass man eine Kartellbehörde damit überzeugen könnte, erscheint eher wirklichkeitsfremd.
Das scheint deshalb ein klassischer Anwendungsfall des neuen
§ 29 GWB zu werden, mit dem endlich auch bisher überteuerte Messpreise gesondert unter die Lupe genommen werden können.
Wofür sollen denn nun die hohen Grund-, Mess- und Verrechnungspreise sein, also bei TEN die 24,50 EUR/a netto Grundpreis, die 10,32 EUR/ a netto für die Messung und vor allem die 11,16 EUR/a netto fürs
Verrechnen und vor allem die hohen Strom- Grundpreise und warum sollte man entsprechende Kosten nicht in ausschließlich verbrauchsabhängige Arbeitspreise einpreisen können?
E.ON Thüringen selbst hatte Stromprodukte (10plus- Pakete), bei denen ausschließlich verbrauchsabhängig Arbeitspreise in Rechnung gestellt wurden. Die bietet E.ON Thüringen immer noch beim Kommissionär als
SP10plus- Tarif in Jena an. Dass es k e i n e n Anbieter ohne verbrauchsunabhängigen Grundpreis gibt, halte ich deshalb für ein Gerücht.
Erzähle also doch keiner, dass es nicht geht.
Es ginge schon, wenn man nur wollte.
Aber wer will das schon?
Bei genauer Betrachtung ist es doch so, dass jeder Haushaltskunde einen relativ konstanten und somit gut kalkulierbaren Jahresverbrauch hat. Würde man die verbrauchsunabhängigen Grundpreise abschaffen und dafür die Arbeitspreise (freilich ohne weiteren Aufschlag) erhöhen, gäbe es einen weiteren deutlichen ökonomischen Anreiz beim Verbraucher, Energie zu sparen. Aber wer will das schon.
Konstante, durch das Verbrauchsverhalten des Kunden unbeeinflussbar
hohe Margen jeweils des Netzbetreibers zum einen und auch des Vertriebs zum anderen sind freilich aus Branchensicht weit besser.

In welcher Branche gibt es schließlich sonst noch halbwegs garantierte, vollkommen absatzunabhängige, hohe Margen. :rolleyes:
Wiederum in concreto:
Bei E.ON Thüringen soll der Durchschnittshaushalt einen Jahresverbrauch von
2.800 kWh haben.
Der satte verbrauchsunabhängige Grundpreis schafft deshalb wohl bereits eine vom Verbrauch
unbeeinflussbare Mindest- Vertriebsmarge von 1,05 Cent/ KWh. Aber das weiß ja wohl jeder, der sich damit auskennt.
Im Arbeitspreis ist ganz gewiss auch noch eine ordentliche Vertriebsmarge einkalkuliert. Die Marge der Netztochter TEN lassen wir mal weg. Wenn der Strom an der Börse 5,0 Cent/ kWh kostet, mag man sich die entsprechende Umsatzrendite des E.ON- Vertriebs ausmalen, ggf. auch die Umsatzrendite von Vertrieb und Netz gemeinsam. So schwer ist das ja nicht abzuschätzen, wohl auch nicht, wenn man darauf abstellt, was die Stromerzeugung in E.ON- Kraftwerken üblicherweise kostet.....
Aber daran hatten Sie ja wohl nichts zu kritisieren. Sie echauffieren sich lieber über einen
längst überfälligen Sozialtarif für sozial Schwache, die den Tag zu Hause verbringen und allein deshalb regelmäßig einen höheren Stromverbrauch haben. Die schon keine eigene Wohnung mehr haben, haben auch keinen eigenen Stromanschluss bei E.ON, haben regelmäßig auch keine GEZ- Befreiung, weil es auf eine solche nicht mehr ankommt. Denen kann man den Grundpreis sowieso nicht mehr erlassen.
Aber wie gesagt:
Wenn wirksamer Wettbewerb herrscht, kann man diesem Anbieter ganz einfach den Rücken kehren und auch dessen überhöhten Grundpreisen fliehen.
Und ich finde, dass das
alles sehr wohl etwas miteinander zu tun hat.
Inwieweit Sie das aber nun zu verstehen vermögen, kann ich nicht beurteilen. Möchte ich auch gar nicht.