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Autor Thema: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen  (Gelesen 21119 mal)

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Offline taxman

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #30 am: 21. Februar 2008, 14:13:53 »
Zitat
Original von RR-E-ftFalsch ist deshalb die Darstellung in den Medien, der in erster Instanz unterlegene Kunde müsse nun zahlen.

Herr Fricke, denken Sie nicht das mir Ihre Argumentation klar ist?

Mir geht es um die Wirkung in den Medien die nuneinmal wahrgenommen werden. Wir von den einzelnen Protestgruppen würden lieber eine Gegendarstellung oder Presseveröffentlichung an die Unentschlossenen weiterreichen und nicht in ellenlangen Diskussion wieder Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Den Engagierten ist doch die Sache klar! Nur die sind in der absoluten Unterzahl! Wir müssen die Mehrheit erreichen, wenn es sein muss mit den gleichen Mitteln wie unserer \"Gegner\"! Aber wiedereinmal überlassen wir einem kleinen Versorger das Feld, der einen Sieg errungen hat, egal was im 4. oder 5. Halbsatz der Pressemitteilung des Gerichtes steht!

Denken Sie wirklich, dass sich die Leute hier an Mutmassungen gerne beteiligen? In meinen Augen macht dies keiner gerne, aber ........! (ich wiederhole mich)

taxman
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Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #31 am: 21. Februar 2008, 14:42:26 »
@nomos


Es ist verfehlt, dass Gericht derzeit dafür zu kritisieren, dass es der Klage in vollem Umfang statt gegeben hat.

Ob die getroffene Entscheidung tragfähig ist oder nicht, lässt sich erst beurteilen, wenn man weiß, welcher Tatsachenstoff (Tatbestand) dieser Entscheidung zu Grunde gelegen haben soll.

Je nachdem, wie sich der Tatsachenstoff gestaltet, konnte das Gericht womöglich nicht zu einer anderen Entscheidung kommen. Möglicherweise hätte jeder andere mit der Befähigung zum deutschen Richteramt bei Zugrundelegung des konkreten Prozessstoffs, den die Parteien bestimmen, zu keiner anderen Entscheidung finden können.

Zitat
Original von nomos
Und ohne Richterschelte zu betreiben ;) , hat er auch diese sicherlich vorliegenden klar ersichtlichen Fakten offensichtlich nicht berücksichtigt:

Da lehnt sich wohl einer mit Mutmaßungen zu weit aus dem Fenster.

Ob die genannten Fakten im Prozess überhaupt eine Rolle spielten, ob sie in den Schriftsätzen oder im Protokoll der mündlichen Verhandlung enthalten waren oder von den Parteien überhaupt gar nicht vorgetragen wurden und deshalb überhaupt gar keine Rolle spielen konnten und durften, weiß man doch schon nicht.

Das weiß man aber doch erst, wenn man Tatbestand und dazugehörige Entscheidungsgründe vorliegen hat.

Ob der zu Grunde gelegte Tatbestand zutreffend ist oder selbst einer Korrektur bedarf, können nur die am Prozess beteiligten Parteien anhand ihrer gewechselten Schriftsätze selbst beurteilen.

Was will man also bisher \"ins Blaue hinein\" kritisieren, dass der Klage in vollem Umfang statt gegeben wurde, wenn man den konkreten Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils noch gar nicht kennt ?!!

Selbstverständlich steht es jedem frei, in zulässiges Rechtsmittel einzulegen und eine Überprüfung eines Urteils zu verlangen.

Die zulässige Überprüfung in der Berufung überlässt man wiederum unabhängigen Richtern, deren Entscheidung man grundsätzlich zu respektieren hat, soweit man nicht in einer zugelassenen Revision eine fehlerhafte Anwendung des Rechts geltend macht und diese Prüfung wiederum unabhängigen Richtern überlässt, deren Entscheidung man dann respektiert....

 

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