Energiepreis-Protest > WESTFALICA

Zahlungserinnerung mit Bezug auf BGH Urteil

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Backbeat2:
Am Wochenende gab es wieder Post von der Gasversorgung.
Die Gasversorgung nimmt wieder Bezug auf das BGH Urteil VIII ZR 36/06.

...BGH erkennt die Notwendigkeit von Preisanpassungen an ...
Wir bitten Sie daher, die vorgenannte Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichtes zu akzeptieren und die einbehaltenen Rückstände bis zum 16.Okt 2007 auf eines unserer Konten zu überweisen...sollten sie die Rechnungskürzung weiterhin aufrechterhalten, bleibt uns keine andere Wahl die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen....

Da müssen wir wohl wieder Tätig werden und etwas schriftliches aufsetzen.

Zottel:
Klare Sache,

ran an den PC und entsprechendes Antwortschreiben verfassen.

Jetzt nur nicht vom EVU durcheinander bringen lassen.  ;)

Cremer:
@Backbeat2,

Es ist schon eine Frechheit wie hier ein Versorger argumentiert.

\"Wenn Sie nicht gehorchen, dann...\"

Zottel:
@Cremer

Solche Drohungen konnte ich im Schreiben meines Versorgers auch lesen:

Sollten Sie den Rückstand nicht ausgleichen und künftig auch die Raten nicht in voller Höhe bezahlen, so werden wir uns gezwungen sehen.........................

Darüber hinaus werden wir die Rückstände notfalls gerichtlich geltend machen, was zusätzliche Kosten verursacht.

Einschüchterung, als Mittel zum Zweck scheint mittlerweile gängige Praxis zu sein.  ;)

Wie oben bereits geschrieben, habe ich darauf mein nächstes Schreiben an den Versorger verfasst.

superhaase:
@Cremer und Zottel:

Ich weiß gar nicht was ihr habt.
Wenn ein Versorger ankündigt, sein vermeintliches Recht per Klage durchsetzen zu wollen, dann ist das völlig legitim und der einzig richtige Weg für ihn.
Das hat nichts mit Einschüchterung oder Frechheit zu tun.  :rolleyes:
Das ist ganz normales Geschäftsgebaren - im Gegensatz zu manch anderen Dingen, die andere Versorger so anstellen......

ciao,
sh

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