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Autor Thema: Zahlungserinnerung mit Bezug auf BGH Urteil  (Gelesen 7211 mal)

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Offline Backbeat2

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Zahlungserinnerung mit Bezug auf BGH Urteil
« am: 01. Oktober 2007, 11:23:39 »
Am Wochenende gab es wieder Post von der Gasversorgung.
Die Gasversorgung nimmt wieder Bezug auf das BGH Urteil VIII ZR 36/06.

...BGH erkennt die Notwendigkeit von Preisanpassungen an ...
Wir bitten Sie daher, die vorgenannte Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichtes zu akzeptieren und die einbehaltenen Rückstände bis zum 16.Okt 2007 auf eines unserer Konten zu überweisen...sollten sie die Rechnungskürzung weiterhin aufrechterhalten, bleibt uns keine andere Wahl die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen....

Da müssen wir wohl wieder Tätig werden und etwas schriftliches aufsetzen.

Offline Zottel

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Zahlungserinnerung mit Bezug auf BGH Urteil
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2007, 11:59:32 »
Klare Sache,

ran an den PC und entsprechendes Antwortschreiben verfassen.

Jetzt nur nicht vom EVU durcheinander bringen lassen.  ;)

Offline Cremer

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Zahlungserinnerung mit Bezug auf BGH Urteil
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2007, 07:38:16 »
@Backbeat2,

Es ist schon eine Frechheit wie hier ein Versorger argumentiert.

\"Wenn Sie nicht gehorchen, dann...\"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Zottel

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Zahlungserinnerung mit Bezug auf BGH Urteil
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2007, 07:58:26 »
@Cremer

Solche Drohungen konnte ich im Schreiben meines Versorgers auch lesen:

Sollten Sie den Rückstand nicht ausgleichen und künftig auch die Raten nicht in voller Höhe bezahlen, so werden wir uns gezwungen sehen.........................

Darüber hinaus werden wir die Rückstände notfalls gerichtlich geltend machen, was zusätzliche Kosten verursacht.


Einschüchterung, als Mittel zum Zweck scheint mittlerweile gängige Praxis zu sein.  ;)

Wie oben bereits geschrieben, habe ich darauf mein nächstes Schreiben an den Versorger verfasst.

Offline superhaase

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Zahlungserinnerung mit Bezug auf BGH Urteil
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2007, 08:42:35 »
@Cremer und Zottel:

Ich weiß gar nicht was ihr habt.
Wenn ein Versorger ankündigt, sein vermeintliches Recht per Klage durchsetzen zu wollen, dann ist das völlig legitim und der einzig richtige Weg für ihn.
Das hat nichts mit Einschüchterung oder Frechheit zu tun.  :rolleyes:
Das ist ganz normales Geschäftsgebaren - im Gegensatz zu manch anderen Dingen, die andere Versorger so anstellen......

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline DieAdmin

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Zahlungserinnerung mit Bezug auf BGH Urteil
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2007, 08:56:46 »
Zitat
Original von Backbeat2

Da müssen wir wohl wieder Tätig werden und etwas schriftliches aufsetzen.

dafür gibts eine Hilfe. Wieder ein Musterschreiben http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6409&back_cont_id=4043

Und dieser Threads bitte lesen: Bisherige Erfahrungen mit Antwort mittels BGH-Musterbrief?

@superhaase,
sowas ähnliches wollt ich auch gerade schreiben

@Gerd,
hast du nicht schon oft genug im Forum geschrieben: \"Verklagt mich doch endlich\". Eigentlich müsstest du frohlocken: \"Bald nun ist Klagezeit...\"  :D , wenn du so ein Brief kriegst

Offline cawa

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Zahlungserinnerung mit Bezug auf BGH Urteil
« Antwort #6 am: 12. Oktober 2007, 22:20:25 »
Hallo,

habe natürlich auch eine Zahlungserinnerung bekommen. Witzig fand ich aber diesen Satz im Brief:

\"Das hat ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Er bescheinigt weiterhin, dass teilweise sogar geringere Steigerungen an die Kunden weitergegeben wurden.\"

Nein ich hab mich nicht verschrieben, es fehlt das Wort \"nicht\"!

12/2005 hieß es noch:
...im Gegenteil: die Gutachter bestätigten, dass Westfalica einen Teil der Bezugskostensteigerung selbst getragen hat,...

und 05/2006:
...Die Gutachter bestätigen, dass Westfalica einen Teil der Bezugskostensteigerung selbst getragen hat,...

oder, doch nicht verschrieben 07/2007:
..dass wir teilweise sogar geringere Steigerungen an unsere Kunden weitergeben haben.

Was denn nun?

So wie geht es weiter? Als Antwort auf die Zahlungserinnerung habe ich den von euch erwähnten Musterbrief verwendet. Nächste Woche geht dann alles, dank Rechtsschutzversicherung, an meinen Rechtsanwalt. Dieser soll aufgrund der Komplexität der Sache, meinen Widerspruch prüfen und letztendlich mich in dem wohl kommenden Mahnverfahren und Prozess vertreten.  

Aus meiner Sicht und Abwägung aller Ratschlägen hier im Forum, kann ich nur jeden anraten noch vor dem eigentlichen Prozessbeginn, sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zusetzen.

So dann schauen wir mal wie es weiter geht...

Gruss,
cawa

Offline cawa

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Zahlungserinnerung mit Bezug auf BGH Urteil
« Antwort #7 am: 21. Oktober 2007, 00:08:54 »
Hallo Leute,

habe bereits die Antwort erhalten von Westfalica.

Im Prinzip das selbe wie immer, Sie bestätigen den Eingang des Schreibens und widersprechen mir ausdrücklich!  Und bieten mir wieder ein Gespräch an.

Hab das ganze per Mail zum Anwalt gesendet,... abwarten und Tee trinken.

Mal schauen was da noch so kommt!

MfG
cawa

 

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