Energiepreis-Protest > WEVG Salzgitter
Verfahren vor dem LG Hannover werden fortgesetzt
(1/1)
RR-E-ft:
Verfahren vor dem LG Hannover werden fortgesetzt.
Fraglich, ob die betroffenen Kunden überhaupt Tarifkunden sind, für welche der BGH sein Urteil getroffen hat. Möglicherweise handelt es sich bei den Heizgas- Kunden um Sonderabkommen, auf welche § 315 BGB keine Anwendung findet, die Wirksamkeit einer Preisänderungsbefugnis sich vielmehr nach § 307 BGB bemisst.
Und Achtung:
--- Zitat ---Die obigen Preise treten ab 1. Oktober 2007 für das gesamte Versorgungsgebiet der WEVG in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Gaspreise ihre Gültigkeit.
--- Ende Zitat ---
Wer also mit diesem Versorger ggf. einen feststehenden Preissockel vereinbaren wollte, hat wohl Pech gehabt. ;)
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln