Energiepreis-Protest > WEVG Salzgitter

Verfahren vor dem LG Hannover werden fortgesetzt

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RR-E-ft:
Verfahren vor dem LG Hannover werden fortgesetzt.

Fraglich, ob die betroffenen Kunden überhaupt Tarifkunden sind, für welche der BGH sein Urteil getroffen hat. Möglicherweise handelt es sich bei den Heizgas- Kunden um Sonderabkommen, auf welche § 315 BGB keine Anwendung findet, die Wirksamkeit einer Preisänderungsbefugnis sich vielmehr nach § 307 BGB bemisst.

Und Achtung:


--- Zitat ---Die obigen Preise treten ab 1. Oktober 2007 für das gesamte Versorgungsgebiet der WEVG in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Gaspreise ihre Gültigkeit.
--- Ende Zitat ---

Wer also mit diesem Versorger ggf. einen feststehenden Preissockel vereinbaren wollte, hat wohl Pech gehabt.  ;)

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