Ich würde ganz vorsichtig mit dem selbständigen Enfernen der Blomben sein,
wenn der Energieversorger, bzw. Netzbetreiber feststellt, das da Gefahr für andere besteht, kann man so eine Versorgungsanlage auch kurzfristig entfernen.
Und die Wiederinbetriebnahmekosten werden mit Sicherheit nicht vom Vermieter/Eigentümer getragen, die kämen dann auch noch hinzu.
Welcher Strafbestand ist denn die Entfernung der Blombe?
Problem ist immer, wenn man mit jemandem Vereinbarung trifft und diese nicht einhält, wird es danach schwierig, weitere Vereinbarungen zu treffen, da man nie weiss, ob diese eingehalten werden.