Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen  (Gelesen 31249 mal)

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Offline kamaraba

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Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline superhaase

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Bin gespannt auf die Urteilsbegründung.
Wie hat der Richter die Verflechtung der SWM mit dem Vorlieferanten bewertet? Haben die Gaspreisrebellen im Verfahren darauf hingewiesen?
Sollte das Gericht diese Tatsache unbeachtet gelassen haben, so wäre das m.E. eine Riesensauerei. Damit hätten alle Unternehmen einen Freibrief, durch geschicktes \"Outsourcing\" die bestehenden Gesetze zu umgehen.
Außerdem widerspricht dies dann den Entscheidungen anderer Gerichte (Düsseldorf?) hinsichtlich der Kostenwälzung, dass unbillig überhöhte Kosten nicht so ohne weiteres weitergegeben werden dürfen. So hab ich das zumindest verstanden.

Wird Revision eingelegt?
Ich hoffe doch!
Unter dem obengenannten Aspekt wäre die Aussicht auf Erfolg doch gar nicht so schlecht.

Ich hoffe, die Klage war von vorneherein \"richtig\" gefasst: Gesamtpreis und nicht nur Preiserhöhung etc.

Bleibt immer noch der Fall abzuwarten, dass die SWM einen Kunden auf Zahlung verklagen, der gegen den Gesamtpreis die Unbilligkeit eingewendet hat und gekürzt hat.
Erst wenn die SWM in so einem Fall uneingeschränkt Recht bekommt, denke ich über eine Zahlung der \"Rückstände\" überhaupt erst nach.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Cremer

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Nach, da wollen wir doch erst mal das offizielle Urteil mit Begründung abwarten und analysieren !!
MFG
Gerd Cremer
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Offline chrisgruen

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Hi,

nach meiner Info bringt doch die Klage gegen den Gesamtpreis seit dem BGH Urteil nichts (mehr), da doch argumentiert wurde, daß der Preis, den ich als Kunde bis zu einem bestimmten Tag bezahlt habe, von mir auch so akzeptiert wurde, ich also nur noch gegen die Gaspreiserhöhungen ab diesem Zeitpunkt Einspruch einlegen kann.
Die Erhöhung wurde anscheinend von den SWM \"nachgewiesen\" und ein Vorgehen gegen den Gesamtgaspreis hätte wegen eben dieses BGH Urteils keinen Sinn.
Bin ich hier falsch inmformiert?
Wenn das Urteil nun rechtskräftig wird, muß ich dann als Teilnehmer der Sammelklage wohl oder übel meine Rückstände zahlen? Wie sehr ihr das?

Christian

Offline kplaczek

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Würde auch gern wissen, wie es nun weitergeht. Habe von SWM eine Aufforderung erhalten, die Außenstände (die von mir seit 2004 gekürzten Beträge) bis Anfang November zu zahlen. Von Seiten des Rechtsanwaltes habe ich keine neuen Informationen. Mich würde schon interessieren, wie es nun weitergehen wird.

Offline RR-E-ft

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@kplaczek
@chrisgruen

Hinsichtlich der Sammelklage ist es die Entscheidung der Kläger, in die Berufung zu gehen.

Die Feststellungen des Urteils binden im Falle der Rechtskraft auch nur die beteiligten Kläger.

Soweit die Feststellungsklage abgewiesen wurde, ist deshalb über einen Zahlungsanspruch der Stadtwerke noch nicht entschieden, so dass diese auf Zahlung klagen müssen, wenn Rechnungsbeträge gekürzt werden.

Und in einem solchen Prozess kann man seine Verteidigung wieder anders einrichten, zum Beispiel in dem man die Gesamtpreise als unbillig und im Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebunenen Versorgung mit Gas (§§ 1, 2 Abs. 1 EnWG) rügt. Dann hat über eine solche Klage gem. § 108 EnWG die Kammer für Handelssachen am Landgericht unter Beachtung der Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH zu entscheiden (ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts gem. §§ 102, 108 EnWG nach entsprechender Rüge AG Erfurt, B. v. 22.10.2007 - 6 C 943/07).

Offline elad

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Guten Abend,

ich brauche bitte noch einmal den Rat der Experten.

Unser Anwalt in Sachen Gaspreisrebellen hält eine Berufung für aussichtslos.

Einige Kläger möchten aber gerne eine Zweitmeinung und deswegen Berufung einlegen.

http://stadtwerke-beschwerden.de/antraege_etc/brief_berufung.pdf

Abgesehen davon, dass ich diesen Brief nicht erhalten habe und mich aber trotzdem bis morgen entscheiden soll, ob ich mit in Berufung gehe oder nicht, denke ich, dass es wenig Sinn macht, wenn der eigene Anwalt nicht an einen Erfolg glaubt.

Gibt es Gründe, mit in die Berufung zu gehen? Und kennt vielleicht jemand diesen anderen Anwalt mit der Zweitmeinung?

Vielen Dank
elad

Offline elad

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Schade, dass niemand etwas dazu sagen wollte oder konnte.

Wie dem auch sei, ich habe mich gegen eine Berufung entschieden. Leider bin ich Laie und für mich hörte sich die Grundlage der Berufung nicht wirklich aussichtsreich an.

Das bedeutet für mich, dass ich raus bin aus der Sache. Ich muss den Preis der SWM jetzt akzeptieren und zahlen.

Naja, ich habs wenigstens versucht  :P

Und sobald es interessantere Anbieter als Eon gibt, bin ich auch weg von den SWM, worauf die sich verlassen können.

Damit verabschiede ich mich auch hier.
Viel Erfolg noch weiterhin,
elad

Offline superhaase

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Zitat
Original von elad
Das bedeutet für mich, dass ich raus bin aus der Sache. Ich muss den Preis der SWM jetzt akzeptieren und zahlen.
Dem ist nicht so.
Siehe RR-E-Ft.
Zahlen müssen Sie erst nach festellung eines billigen Preises im Falle einer Zahlungsklage, sofern Sie selbst auch den Einwand der Unbilligkeit gegenüber den SWM erhoben haben.

Ich sehe da die Chance als nicht so gering an, dabei zu siegen.
Wie Fricke schon sagt, kommt es auch auf die Ausrichtung der Verteidigung an.
Der Olchinger Anwalt Kriegelsteiner ist da wohl eher der richtige Mann.
Hoffentlich als Fachanwalt für Energierecht in diesem Bereich kompetenter als der Herr Rupprecht.

Ferner wird der Erfahrungsschatz und die relevante Urteilssammlung immer größer - wobei insgesamt die Lage für die Unbilligkeitseinwender nicht so viel schlechter geworden ist.
Erfolgreiche Zahlungsklagen gegen Unbilligkeitseinwender schon bekannt geworden?

Auch darf man inzwischen wohl das berüchtigte BGH-Urteil vom 13.6.07 in einem eigenen Prozess als erkauft und somit wertlos kritisieren (Richter Ball nimmt Geld von der Gaswirtschaft für wohlgesonnene Vortträge).

Ich bleibe bei meinen Zahlungskürzungen und meinem Unbilligkeitseinwand und warte auf die Zahlungsklage. Das mit der Sammelklage erschien mir von Anfang an nicht als der richtige Weg, darum hab ich mich daran auch nicht beteiligt.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline kplaczek

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Original von superhaase
Zitat
Original von elad
Das bedeutet für mich, dass ich raus bin aus der Sache. Ich muss den Preis der SWM jetzt akzeptieren und zahlen.
Dem ist nicht so.
Siehe RR-E-Ft.
Zahlen müssen Sie erst nach festellung eines billigen Preises im Falle einer Zahlungsklage, sofern Sie selbst auch den Einwand der Unbilligkeit gegenüber den SWM erhoben haben.

Ich sehe da die Chance als nicht so gering an, dabei zu siegen.
Wie Fricke schon sagt, kommt es auch auf die Ausrichtung der Verteidigung an.
Der Olchinger Anwalt Kriegelsteiner ist da wohl eher der richtige Mann.
Hoffentlich als Fachanwalt für Energierecht in diesem Bereich kompetenter als der Herr Rupprecht.

Ferner wird der Erfahrungsschatz und die relevante Urteilssammlung immer größer - wobei insgesamt die Lage für die Unbilligkeitseinwender nicht so viel schlechter geworden ist.
Erfolgreiche Zahlungsklagen gegen Unbilligkeitseinwender schon bekannt geworden?

Auch darf man inzwischen wohl das berüchtigte BGH-Urteil vom 13.6.07 in einem eigenen Prozess als erkauft und somit wertlos kritisieren (Richter Ball nimmt Geld von der Gaswirtschaft für wohlgesonnene Vortträge).

Ich bleibe bei meinen Zahlungskürzungen und meinem Unbilligkeitseinwand und warte auf die Zahlungsklage. Das mit der Sammelklage erschien mir von Anfang an nicht als der richtige Weg, darum hab ich mich daran auch nicht beteiligt.

ciao,
sh

Offline Cremer

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@kplaczek,

letztlich entscheiden Sie als Kläger in Berufung zu gehen und nicht der Anwalt.

Wenn der nicht will, wechseln Sie eben diesen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline burt13de

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Mir flatterte heute folgendes \"Vorweihnachtsgeschenk\" in Haus.
Zahlungsaufforderung S.1
Zahlungsaufforderung S.2

Machen die jetzt ernst, oder ist das das übliche Säbelgerassel?

Offline superhaase

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Genau denselben Schrieb habe ich auch bekommen.
Wahrscheinlich habe sie den Brief jetzt an alle Kürzer/Widersprecher geschickt.

Soviel ich weiß hat die SWM noch keine Zahlungsklage angestrengt.

Solange die SWM noch keine Zahlungsklage rechtskräftig gewonnen hat, sollte man sich nicht einschüchtern lassen.

Und selbst wenn, dann kommt es auf den speziellen Fall an, ob da evtl. ungeschickt verteidigt wurde oder im Vorfeld gravierende Fehler begangen wurden, die man selbst nicht gemacht, usw. usf.
Die SWM werden gewiss zuerst in solchen Fällen Klagen, in denen der Verbraucher schon gravierende Fehler gemacht hat, um ein öffentlichkeitswirksames Urteil zu ergattern.

Also sollte man erst mal noch abwarten.
Ich werde auf den Brief iregendwann die nächsten Tage antworten und darauf hinweisen, dass die zitierten Urteile für meinen Fall nicht relevant sind, und werden den kartellrechtlich illegalen Preishöhenmissbrauch durch Absprache mit den Vorlieferanten rügen und ein Verfahren vor der Kartellkammer des Landgerichts fordern.

Ansonsten bin ich immer noch recht zuversichtlich, dass wir Widersprecher bei einer Zahlungsklage keine schlechten Karten haben.
Nicht umsonst haben die SWM sich bisher trotz BGH-Urteil vom 13.6.07 nicht getraut, eine Zahlungsklage anzustrengen.

ciao,
sh
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Offline Sentenza

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Selbigen Brief habe ich gestern auch erhalten!

Ich denke, das wird jetzt ernst. Nun geht es wohl in die direkte Konfrontation, oder eben zahlen. Hab ich jetzt ehrlich keine Lust dazu.

Also, wer kennt einen fähigen und mit der Materie vertrauten RA?. Ist der von kplaczek erwähnte zu empfehlen? Ich möchte nämlich nicht gutes dem schlechten Geld noch hinterherwerfen. Es steht und fällt jetzt mit der juristischen Unterstützung. Ich denke, wir haben keine Chance mehr, aber wir sollten sie nutzen.

Offline KnoX

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ich bin auch schon seit 2 jahren gas- und strompreis-einsprüchler und hab auch den brief der SWM erhalten.

scheit wohl in ne neue juristische runde zu gehen.

die formulierung des schreibens war aber für mein empfinden wieder sehr auf einschüchterung und drohung getrimmt...
aber kein wort von eventueller versorgungssperre.

ich werde den xten zahlungsaufforderungs-termin auf alle fälle wieder verstreichen lassen und mal schauen.

es scheint wieder etwas bewegung reinzukommen in die sache,
geld gibts von mir aba nur für die enegiemafia, wenn ich das schwarz auf weiss von nem gericht hab.

greetz,

KnoX

 

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